025-05-V2004-26.07 CIneu.pdf
Steuerverwaltung
StP | 25 Nr. 5 | |||
Einkünfte aus Unterhaltsbeiträgen | ||||
Überlassung Liegenschaftsanteil / Übernahme Hypothekarzinsen | ||||
1. Allgemeines | ||||
Die unentgeltliche Überlassung der | Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils gilt | |||
steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag. Ebenfalls steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag gilt es, wenn ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte die Zahlung der Hy-
pothekarzinsen auf dem Hypothekarschuldanteil des anderen Ehegatten übernimmt | ||||
(vgl. StP 25 Nr. 2 und StP 34 Nr. 12). | ||||
Aus den nachfolgenden Beispielen können Sie die steuerliche Behandlung verschie-
dener möglicher Varianten ersehen.
2. Beispiele Liegenschaft im Eigentum beider Ehegatten | ||||
Bei einem getrennt lebenden Ehepaar liegen folgende | Verhältnisse vor: | |||
Der Ehemann entrichtet gemäss Scheidungskonvention der Ehefrau periodische Unterhaltsbeiträge von total Fr. 6 000 pro Jahr.
Die Liegenschaft ist je zur Hälfte im Eigentum der getrennt lebenden Ehegatten und weist einen Mietwert aus Selbstnutzung von Fr. 24 000 auf. Der Ehemann hat der Ehefrau seinen Liegenschaftsanteil unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Schuldner der auf der Liegenschaft lasten- den Hypothek. Die Hypothekarzinsen betragen gesamthaft Fr. 18 000 pro Jahr.
2.1. Keine Übernahme der Hypothekarzinsen | ||||
Die Hypothekarzinsen übernehmen die beiden Ehegatten je zur Hälfte. | ||||
Deklaration Ehemann unter | in der Steuererklärung Ehefrau unter | |||
1) 2)
Mietwert Liegenschaftsanteil | 12 000 | Einkünfte | 7 200 | Einkünfte |
Hypothekarzinsen | -9 000 | Abzüge | -9 000 | Abzüge |
bezahlte Unterhaltsbeiträge | -6 000 | 6 000 |
3) 3)
Mietwert als Unterhaltsbeitrag | -12 000 | 12 000 | ||
Total Unterhaltsbeiträge | -18 000 | Abzüge | 18 000 | Einkünfte |
1) |
Beim Wohneigentumsanteil des Ehemannes handelt es sich nicht um eine Selbst-
nutzung am Wohnort. Daher kann er den Selbstnutzungsabzug von seinem Miet- | ||||
wertanteil nicht vornehmen. | ||||
2) | ||||
Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann | ||||
der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden. | ||||
3) | ||||
Sowohl beim Ehemann als auch bei der Ehefrau gilt der Mietwertanteil des Ehe-
mannes ohne Selbstnutzungsabzug | als periodischer | Unterhaltsbeitrag für die | un- | |
entgeltliche Überlassung der Liegenschaft. | ||||
26.07.2004 | - 1/3 - | neu | ||
Steuerverwaltung
StP 25 Nr. 5
2.2. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehemann | ||||
Der Hypothekarzinsanteil der Ehefrau wird vom Ehemann bezahlt. | ||||
Deklaration in der Steuererklärung | ||||
Ehemann unter | Ehefrau unter | |||
1) 2)
Mietwert Liegenschaftsanteil | 12 000 | Einkünfte | 7 200 | Einkünfte |
Hypothekarzinsen | -9 000 | Abzüge | -9 000 | Abzüge |
bezahlte Unterhaltsbeiträge | -6 000 | 6 000 |
3) 3)
Mietwert als Unterhaltsbeitrag | -12 000 | 12 000 |
4) 4)
übernommene Hypothekarzinsen | -9 000 | 9 000 | ||
Total Unterhaltsbeiträge | -27 000 | Abzüge | 27 000 | Einkünfte |
1) | ||||
Der Ehemann kann von seinem Mietwertanteil keinen Abzug für | Selbstnutzung am | |||
Wohnort vornehmen. | ||||
2) | ||||
Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann
der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden. | ||||
3) | ||||
Der Mietwertanteil des Ehemannes gilt als periodischer Unterhaltsbeitrag | für die | |||
unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft. | ||||
4) | ||||
Der vom Ehemann übernommene Hypothekarzinsenanteil der Ehefrau gilt als pe-
riodischer Unterhaltsbeitrag.
2.3. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehefrau | ||||
Der Hypothekarzinsanteil des Ehemannes wird von der Ehefrau bezahlt. | ||||
Deklaration in der Steuererklärung | ||||
Ehemann unter | Ehefrau unter | |||
1) 2)
Mietwert Liegenschaftsanteil | 12 000 | Einkünfte | 7 200 | Einkünfte |
Hypothekarzinsen | -9 000 | Abzüge | -9 000 | Abzüge |
bezahlte Unterhaltsbeiträge | -6 000 | 6 000 |
3) 3)
Mietwert als Unterhaltsbeitrag | -12 000 | 12 000 |
4) 4)
übernommene Hypothekarzinsen | 9 000 | -9 000 | ||
Total Unterhaltsbeiträge | -9 000 | Abzüge | 9 000 | Einkünfte |
1) | ||||
Der Ehemann kann von seinem Mietwertanteil keinen Abzug für | Selbstnutzung am | |||
Wohnort vornehmen. | ||||
2) | ||||
Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann
der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden. | ||||
3) | ||||
Der Mietwertanteil des Ehemannes gilt als periodischer Unterhaltsbeitrag | für die | |||
unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft. | ||||
4) | ||||
Die steuerbaren Unterhaltsbeiträge werden um den von der Ehefrau übernomme-
nen Hypothekarzinsenanteil des Ehemannes gemindert.
neu | - 2/3 - | 26.07.2004 |
Steuerverwaltung
StP 25 Nr. 5
3. Beispiel Liegenschaft im Alleineigentum eines Ehegatten | |||
Bei einem getrennt lebenden Ehepaar | liegen folgende Verhältnisse vor: | ||
Der Ehemann entrichtet gemäss Scheidungskonvention der Ehefrau periodische Unterhaltsbeiträge von total Fr. 6 000 pro Jahr.
Die Liegenschaft im Alleineigentum des getrennt lebenden Ehemanns weist einen Mietwert aus Selbstnutzung von Fr. 24 000 auf. Der Ehemann hat der Ehefrau seine Liegenschaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Der Ehemann ist Alleinschuldner der auf der Liegenschaft lastenden Hypothek. Die Hypothekarzinsen betragen gesamthaft Fr. 18' 000 pro Jahr.
3.1. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehemann | ||||
Die Hypothekarzinsen werden gänzlich | vom Ehemann getragen. | |||
Deklaration in der Steuererklärung | ||||
Ehemann unter | Ehefrau unter | |||
1) | ||||
Mietwert Liegenschaftsanteil | 24 000 | Einkünfte | 0 | Einkünfte |
Hypothekarzinsen | -18 000 | Abzüge | -0 | Abzüge |
bezahlte Unterhaltsbeiträge | -6 000 | 6 000 | ||
1) 1)
Mietwert als Unterhaltsbeitrag | -24 000 | 24 000 | ||
Total Unterhaltsbeiträge | -30 000 | Abzüge | 30 000 | Einkünfte |
1) |
Vom Mietwert kann kein Selbstnutzungsabzug getätigt werden. Er gilt als periodi-
scher Unterhaltsbeitrag für die | unentgeltliche | Überlassung der Liegenschaft. | ||
3.2. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehefrau
Die Hypothekarzinsen des Ehemanns werden von der Ehefrau übernommen.
Deklaration Ehemann unter | in der Steuererklärung Ehefrau unter | ||
1) | |||
Mietwert Liegenschaftsanteil | 24 000 | Einkünfte | 0 Einkünfte |
Hypothekarzinsen | -18 000 | Abzüge | -0 Abzüge |
bezahlte Unterhaltsbeiträge | -6 000 | 6 000 | |
1) 1)
Mietwert als Unterhaltsbeitrag | -24 000 | 24 000 |
2) 2)
übernommene Hypothekarzinsen | 18 000 | -18 000 | |
Total Unterhaltsbeiträge | -12 000 | Abzüge | 12 000 Einkünfte |
1) | |||
Vom Mietwert kann kein Selbstnutzungsabzug getätigt werden. Er | gilt als periodi- | ||
scher Unterhaltsbeitrag für die unentgeltliche Überlassung der | Liegenschaft. | ||
2) | |||
Die von der Ehefrau übernommenen | Hypothekarzinsen | der Hypothekarschuld des | |
Ehemannes mindern die steuerbaren periodischen Unterhaltsleistungen.
26.07.2004 | - 3/3 - | neu |