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Steuerverwaltung

StP

25 Nr. 5

Einkünfte aus Unterhaltsbeiträgen

Überlassung Liegenschaftsanteil / Übernahme Hypothekarzinsen

1. Allgemeines

Die unentgeltliche Überlassung der

Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils gilt

steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag. Ebenfalls steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag gilt es, wenn ein getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte die Zahlung der Hy-

pothekarzinsen auf dem Hypothekarschuldanteil des anderen Ehegatten übernimmt

(vgl. StP 25 Nr. 2 und StP 34 Nr. 12).

Aus den nachfolgenden Beispielen können Sie die steuerliche Behandlung verschie-

dener möglicher Varianten ersehen.

2. Beispiele Liegenschaft im Eigentum beider Ehegatten

Bei einem getrennt lebenden Ehepaar liegen folgende

Verhältnisse vor:

  • Der Ehemann entrichtet gemäss Scheidungskonvention der Ehefrau periodische Unterhaltsbeiträge von total Fr. 6 000 pro Jahr.

  • Die Liegenschaft ist je zur Hälfte im Eigentum der getrennt lebenden Ehegatten und weist einen Mietwert aus Selbstnutzung von Fr. 24 000 auf. Der Ehemann hat der Ehefrau seinen Liegenschaftsanteil unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

  • Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Schuldner der auf der Liegenschaft lasten- den Hypothek. Die Hypothekarzinsen betragen gesamthaft Fr. 18 000 pro Jahr.

2.1. Keine Übernahme der Hypothekarzinsen

Die Hypothekarzinsen übernehmen die beiden Ehegatten je zur Hälfte.

Deklaration

Ehemann unter

in der Steuererklärung

Ehefrau unter

  1. 1) 2)

Mietwert Liegenschaftsanteil

12 000

Einkünfte

7 200

Einkünfte

Hypothekarzinsen

-9 000

Abzüge

-9 000

Abzüge

bezahlte Unterhaltsbeiträge

-6 000

6 000

  1. 3) 3)

Mietwert als Unterhaltsbeitrag

-12 000

12 000

Total Unterhaltsbeiträge

-18 000

Abzüge

18 000

Einkünfte

1)

Beim Wohneigentumsanteil des Ehemannes handelt es sich nicht um eine Selbst-

nutzung am Wohnort. Daher kann er den Selbstnutzungsabzug von seinem Miet-

wertanteil nicht vornehmen.

2)

Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann

der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden.

3)

Sowohl beim Ehemann als auch bei der Ehefrau gilt der Mietwertanteil des Ehe-

mannes ohne Selbstnutzungsabzug

als periodischer

Unterhaltsbeitrag für die

un-

entgeltliche Überlassung der Liegenschaft.

26.07.2004

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StP 25 Nr. 5

2.2. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehemann

Der Hypothekarzinsanteil der Ehefrau wird vom Ehemann bezahlt.

Deklaration in der Steuererklärung

Ehemann unter

Ehefrau unter

  1. 1) 2)

Mietwert Liegenschaftsanteil

12 000

Einkünfte

7 200

Einkünfte

Hypothekarzinsen

-9 000

Abzüge

-9 000

Abzüge

bezahlte Unterhaltsbeiträge

-6 000

6 000

  1. 3) 3)

Mietwert als Unterhaltsbeitrag

-12 000

12 000

  1. 4) 4)

übernommene Hypothekarzinsen

-9 000

9 000

Total Unterhaltsbeiträge

-27 000

Abzüge

27 000

Einkünfte

1)

Der Ehemann kann von seinem Mietwertanteil keinen Abzug für

Selbstnutzung am

Wohnort vornehmen.

2)

Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann

der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden.

3)

Der Mietwertanteil des Ehemannes gilt als periodischer Unterhaltsbeitrag

für die

unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft.

4)

Der vom Ehemann übernommene Hypothekarzinsenanteil der Ehefrau gilt als pe-

riodischer Unterhaltsbeitrag.

2.3. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehefrau

Der Hypothekarzinsanteil des Ehemannes wird von der Ehefrau bezahlt.

Deklaration in der Steuererklärung

Ehemann unter

Ehefrau unter

  1. 1) 2)

Mietwert Liegenschaftsanteil

12 000

Einkünfte

7 200

Einkünfte

Hypothekarzinsen

-9 000

Abzüge

-9 000

Abzüge

bezahlte Unterhaltsbeiträge

-6 000

6 000

  1. 3) 3)

Mietwert als Unterhaltsbeitrag

-12 000

12 000

  1. 4) 4)

übernommene Hypothekarzinsen

9 000

-9 000

Total Unterhaltsbeiträge

-9 000

Abzüge

9 000

Einkünfte

1)

Der Ehemann kann von seinem Mietwertanteil keinen Abzug für

Selbstnutzung am

Wohnort vornehmen.

2)

Auf dem Mietwert aus Selbstnutzung gemäss Eigentumsanteil der Ehefrau kann

der Abzug für Selbstnutzung am Wohnort vorgenommen werden.

3)

Der Mietwertanteil des Ehemannes gilt als periodischer Unterhaltsbeitrag

für die

unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft.

4)

Die steuerbaren Unterhaltsbeiträge werden um den von der Ehefrau übernomme-

nen Hypothekarzinsenanteil des Ehemannes gemindert.

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26.07.2004

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StP 25 Nr. 5

3. Beispiel Liegenschaft im Alleineigentum eines Ehegatten

Bei einem getrennt lebenden Ehepaar

liegen folgende Verhältnisse vor:

  • Der Ehemann entrichtet gemäss Scheidungskonvention der Ehefrau periodische Unterhaltsbeiträge von total Fr. 6 000 pro Jahr.

  • Die Liegenschaft im Alleineigentum des getrennt lebenden Ehemanns weist einen Mietwert aus Selbstnutzung von Fr. 24 000 auf. Der Ehemann hat der Ehefrau seine Liegenschaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

  • Der Ehemann ist Alleinschuldner der auf der Liegenschaft lastenden Hypothek. Die Hypothekarzinsen betragen gesamthaft Fr. 18' 000 pro Jahr.

3.1. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehemann

Die Hypothekarzinsen werden gänzlich

vom Ehemann getragen.

Deklaration in der Steuererklärung

Ehemann unter

Ehefrau unter

1)

Mietwert Liegenschaftsanteil

24 000

Einkünfte

0

Einkünfte

Hypothekarzinsen

-18 000

Abzüge

-0

Abzüge

bezahlte Unterhaltsbeiträge

-6 000

6 000

  1. 1) 1)

Mietwert als Unterhaltsbeitrag

-24 000

24 000

Total Unterhaltsbeiträge

-30 000

Abzüge

30 000

Einkünfte

1)

Vom Mietwert kann kein Selbstnutzungsabzug getätigt werden. Er gilt als periodi-

scher Unterhaltsbeitrag für die

unentgeltliche

Überlassung der Liegenschaft.

3.2. Übernahme Hypothekarzinsen durch Ehefrau

Die Hypothekarzinsen des Ehemanns werden von der Ehefrau übernommen.

Deklaration

Ehemann unter

in der Steuererklärung

Ehefrau unter

1)

Mietwert Liegenschaftsanteil

24 000

Einkünfte

0 Einkünfte

Hypothekarzinsen

-18 000

Abzüge

-0 Abzüge

bezahlte Unterhaltsbeiträge

-6 000

6 000

  1. 1) 1)

Mietwert als Unterhaltsbeitrag

-24 000

24 000

  1. 2) 2)

übernommene Hypothekarzinsen

18 000

-18 000

Total Unterhaltsbeiträge

-12 000

Abzüge

12 000 Einkünfte

1)

Vom Mietwert kann kein Selbstnutzungsabzug getätigt werden. Er

gilt als periodi-

scher Unterhaltsbeitrag für die unentgeltliche Überlassung der

Liegenschaft.

2)

Die von der Ehefrau übernommenen

Hypothekarzinsen

der Hypothekarschuld des

Ehemannes mindern die steuerbaren periodischen Unterhaltsleistungen.

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