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StP 34 Nr. 8
Leasingzinsen / Zinsen aus Abzahlungsvertrag
1. Allgemeines
Beim Leasing wird ein wirtschaftliches Gut entgeltlich für eine fest bestimmte Zeit zur freien Verwendung und Nutzung überlassen. Das Leasing ist damit am ehesten als ein Vertrag auf entgeltliche Gebrauchsüberlassung anzusehen und kommt dem Miet- vertag am nächsten. Es können zwei oder drei Parteien beteiligt sein. Nach Ablauf der Vertragsdauer hat der Leasingnehmer den Gegenstand dem Leasinggeber, der Eigentümer des Leasinggegenstandes geblieben ist, zurückzugeben. Im Gegensatz dazu geht beim Abzahlungsvertrag nach Art. 226a ff. OR bzw. Kon- sumkreditvertrag (Bundesgesetz über den Konsumkredit, KKG; SR 221.214.1) das Eigentum am Vertragsgegenstand von Anfang an auf den Erwerber über, und der Kaufpreis wird mittels Zahlungsaufschub bezahlt.
2. Steuerliche Behandlung Leasingzinsen
In Bezug auf das Leasing ohne Kaufoptiongeht die Rechtsprechung des Bundes- gerichts (Entscheid vom 4.10.1991 in: StE 1992 B 27.2 Nr. 12, Erw. 2.a und 2.f) da- hin, dem Leasingnehmer den Abzug der Zinskomponente zu verweigern, wie dies auch beim Mieter geschieht. Zur Begründung wird angeführt, wie beim Mietzins ent- halte die Leasingrate zwar einen Zinsanteil für die Abgeltung der Fremdfinanzierung. Gleich wie dem Mieter sei der Leasingnehmer jedoch Schuldner einer periodisch (monatlich) zu erbringenden Zahlung und nicht zinspflichtiger Kapitalschuldner bzw. Kreditnehmer. Gleich zu behandeln sind Fälle, wo nebst dem Leasingvertrag eine gesonderte Vereinbarung besteht, wonach der Leasinggegenstand nach Ablauf der Leasingdauer dem Leasingnehmer übereignet werden soll. Wie es sich beim Leasingvertrag mit von Anfang an bestehender Kaufoption verhält, hat das Bundesgericht im erwähnten Entscheid zwar offen gelassen, immer- hin aber durchblicken lassen, dass der Zinsendienst bei solchen Verträgen ebenfalls als nicht zulässiger Schuldzinsenabzug betrachtet werden könnte. Die Steuerrekurskommission hat diese Praxis übernommen. Gestützt darauf wird nach kantonaler Praxis auch Leasingverträgen mit anfänglich integrierter Kaufoption der Abzug für den Zinsanteil verweigert.
3. Steuerliche Behandlung Abzahlungsvertrag
Liegt ein gültiger Abzahlungsvertrag vor, sind die in der Amortisationsquote enthal- tenen Schuldzinsen (und nur diese) abzugsfähig. Der Abzug wird jedoch nur gewährt, wenn die Verträge inhaltlich gültig vereinbart worden sind. Ein gewerbsmässig abgeschlossener Abzahlungsvertrag hat Kaufge- genstand, Höhe der Anzahlung, Barkaufpreis, Gesamtkaufpreis und befristetes Ver- zichtsrecht (OR 226c) in der Vertragsurkunde aufzuführen. Beim Konsumkreditver- trag ist der erforderliche Inhalt noch umfangreicher (vgl. Art. 8 Abs. 2 und Art 9 KKG).
01.01.2002 - 1/1 - neu