058-07-V2005-01.01.pdf

StP 58 Nr. 7

Bemessung Einkommens- und Vermögenssteuer:

Trennung und Wegzug eines Ehepartners in einen anderen Kanton

1. Sachverhalt

Ein im Kanton Thurgau wohnhaftes Ehepaar trennt sich per 30.6.2005. Der Ehegatte zieht per Trennungsdatum in den Kanton Gallen. In der Trennungsvereinbarung wer- den monatliche Unterhaltsbeiträge von Fr. 1 500 für die Ehefrau und von Fr. 750 für

jedes Kind ab dem Monat Juli 2005 vereinbart. Die Ehefrau

bewohnt weiterhin mit

den beiden Kindern die gemeinsame Liegenschaft (Mietwert Fr. 24 000) im Kanton

Thurgau. Der Liegenschaftenunterhalt

und die Schuldzinsen

werden hälftig aufgeteilt.

Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zeigen folgendes Bild:

Einkommensverhältnisse

Bemerkungen

bis 30.6.

2005

ab 1.7.

Total

Ehemann

Gehalt Ehemann (inkl. 13. Gehalt)

48 000

56 000

104 000

Wertschriftenertrag Ehemann

600

1 400

2 000

Liegenschaftenertrag 1)

3 600

6 000

9 600

Liegenschaftenunterhalt 1)

-720

-1 200

-1 920

Berufsauslagen Ehemann

-1 910

-1 910

-3 820

Schuldzinsen Ehemann

-2 500

-2 500

-5 000

Unterhaltsbeiträge

nur geleistete!

-24 000

-24 000

Ehefrau/Kinder 2)

Reineikommen Ehemann 2005 3)

47 070

33 790

80 860

Ehefrau

Gehalt Ehefrau (inkl. 13. Gehalt)

9 000

10 500

19 500

Wertschriftenertrag Ehefrau

500

1 500

2 000

Unterhaltsbeiträge

nur erhaltene!

24 000

24 000

Ehefrau/Kinder 2)

Liegenschaftenertrag 1

3 600

3 600

7 200

Liegenschaftenunterhalt 1)

-720

-720

-1 440

Berufsauslagen Ehefrau

-1 300

-1 300

-2 600

Schuldzinsen

-2 500

-2 500

-5 000

Reineinkommen Ehefrau 2005 3)

8 580

35 080

43 660

1)

Mietwert und der Liegenschaftenertrag werden hälftig

aufgeteilt.

Da der Ehemann

die Liegenschaft ab Trennungsdatum nicht mehr selbst

bewohnt, wird der Abzug

von 40 % vom Mietwert nicht mehr gewährt.

2)

Die Überlassung der Liegenschaft (Mietwert ab 1.7.2005 = Fr. 6 000) gilt als Unter- haltsbeitrag. Der Ehemann kann die vergüteten Beiträge von Fr. 18 000 und seinen Mietwertanteil von Fr. 6 000 als Unterhaltsbeiträge abziehen. Die Ehefrau versteu-

ert die erhaltenen Beiträge und

den Mietwertanteil des Ehemannes

als Unterhalts-

beiträge.

3)

Vor Berücksichtigung Versicherungsabzug.

01.01.2005

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ersetzt 30.06.2003

StP 58 Nr. 7

2005

Vermögensverhältnisse

per 30.6. per 31.12.

Ehemann

Wertschriften Ehemann

67 000 70 000

Auto

25 000 25 000

Liegenschaft TG

250 000 250 000

Schulden

-125 000 -125 000

Reinvermögen 2005

217 000 220 000

Ehefrau

Wertschriften

63 000 65 000

Liegenschaft

250 000 250 000

Schulden

-125 000 -125 000

Reinvermögen Ehefrau 2005

188 000 190 000

2. Getrennte Veranlagung Ehemann

Aufgrund der Trennung vom 30.6.2005 wird der Ehemann rückwirkend per 1.1.2005

für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Die Veranlagung erfolgt im

Kanton

St. Gallen, da der Ehemann am Ende der

Steuerperiode dort Wohnsitz hat. Das Ein-

kommen und das Vermögen der Ehefrau wird für die Besteuerung nicht berücksich- tigt. Aufgrund des Liegenschaftenbesitzes im Kanton Thurgau erfolgt eine Steuer-

ausscheidung.

2.1. Kanton Thurgau: Steuerausscheidung Einkommen 1.1. - 31.12.2005

2005

Einkommen

steuerbar steuerbar

satzbe-

SG

TG stimmend

Lohn Ehemann inkl. 13. Gehalt

104 000

104 000

Wertschriftenertrag Ehemann

2 000

2 000

Liegenschaftenertrag

9 600

9 600

Liegenschaftenunterhalt 1)

-1 920

-1 920

Berufsauslagen Ehemann

-3 820

-3 820

Schuldzinsen Ehemann

-1 760

-3 240

-5 000

Unterhaltsbeiträge Ehefrau/Kinder 2)

-22 985

-1 015

-24 000

Versicherungsabzug 2)

-2 969

-131

-3 100

steuerbares Einkommen

74 400

3 300

77 700

1)

Schuldzinsen werden nach Lage der Aktiven auf die beteiligten Kantone verteilt.

2)

Für die Festlegung des Versicherungsabzuges sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Die Unterhaltsbeiträge und der Versicherungsabzug werden im Verhältnis zum Reineinkommen auf die beteiligten Kantone verteilt.

ersetzt 30.06.2003

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01.01.2005

StP 58 Nr. 7

2.2. Kanton Thurgau: Steuerausscheidung Vermögen 1.1. - 31.12.2005

Vermögen per 31.12.2005 SG

in %

TG

in %

Total

Liegenschaft TG Ehemann 1)

175 000

175 000

Wertschriften Ehemann 70 000

70 000

Auto Ehemann 25 000

25 000

Total der Aktiven 95 000

35.19

175 000

64.81

270 000

Schulden -43 988

35.19

-81 012

64.81

-125 000

Anpassung auf Niveau TG 2)

75 000

75 000

Reinvermögen 51 012

23.19

168 988

76.81

220 000

Steuerfreibetrag -11 595

23.19

-38 405

41.18

-50 000

Steuerbares Vermögen 39 400

130 600

170 000

1)

Interkantonaler Repartitionswert Liegenschaft

TG (70 % des Verkehrswertes)

2)

Rückrechnung Liegenschaftswert auf kantonales

Niveau.

3. Getrennte Veranlagung Ehefrau

Aufgrund der Trennung vom 30.6.2005 wird die Ehefrau rückwirkend per 1.1.2005 für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Die Veranlagung erfolgt im Kanton Thurgau, da die Ehefrau dort am Ende der Steuerperiode Wohnsitz hat. Das Ein- kommen und das Vermögen des Ehemannes wird für die Bemessung nicht berück- sichtigt.

3.1. Kanton Thurgau: Veranlagung Einkommenssteuer 1.1. - 31.12.2005

2005

Einkommen

Bemerkungen

steuerbar

satzbe-

stimmend

Gehalt Ehefrau inkl. 13. Gehalt

1.1.-31.12.2005

19 500

19 500

Wertschriftenertrag Ehefrau

1.1.-31.12.2005

2 000

2 000

Unterhaltsbeiträge Ehemann 1)

nur erhaltene Beiträge!

24 000

24 000

Liegenschaftenertrag

1.1.-31.12.2005

7 200

7 200

Liegenschaftenunterhalt

1.1.-31.12.2005

-1 440

-1 440

Berufsauslagen Ehefrau

1.1.-31.12.2005

-2 600

-2 600

Schuldzinsen

1.1.-31.12.2005

-5 000

-5 000

Versicherungsabzug 2)

inkl. 2 Kinder

-4 700

-4 700

Reineikommen

38 960

38 960

Alleinerzieherabzug 2)

Alleinstehende mit Kindern

-4 000

-4 000

Kinderabzug 2)

2 Abzüge

-14 000

-14 000

steuerbares Einkommen

20 900

20 900

1)

Für die Überlassung der Liegenschaft hat die Ehefrau denn Mietwertanteil des E-

hemannes als Unterhaltsbeitrag

zu versteuern.

2)

Für die Festlegung des Versicherungsabzuges und der Sozialabzüge sind die Ver-

hältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend.

01.01.2005 - 3/4 - ersetzt 30.06.2003

StP 58 Nr. 7

3.2. Kanton Thurgau: Veranlagung Vermögenssteuer 1.1. - 31.12.2005

Vermögen

Bemerkungen

2005

Wertschriften Ehefrau

Stand per 31.12.2005

65 000

Liegenschaftenanteil

Stand per 31.12.2005

250 000

Schuldenanteil

Stand per 31.12.2005

-125 000

Reinvermögen

per 31.12.2005

190 000

Steuerfreibetrag

für Alleinstehende

-50 000

Steuerfreibetrag

Für 2 minderjährige Kinder

-80 000

steuerbares Vermögen

60 000

ersetzt 30.06.2003

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01.01.2005