Pauschale Fr. 1'000 Liegenschaftsunterhalt
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 19.01.2021
Weisung Nr. 4.07
Effektive Liegenschaftsunterhaltskosten – Pauschalabzug CHF 1'000 umfasst alle Grundgebühren
1. Allgemeines
Präzisierung:
Der Pauschalabzug von CHF 1'000.-- bei den effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten ist für die nachfolgenden Betriebskosten vorgesehen:
Wiederkehrende Kehrichtgebühren (ohne Sackgebühren)
Kaminfeger, Heizungskontrolle und Brennerabonnement
Grundgebühren für Strom, Gas, Wasser, Abwasser usw.
Dieser Pauschalabzug gilt nur für die Hauptwohnung, welche vom Steuerpflichtigen und seiner Familie genutzt wird. Denn nur eine ausschliessliche Nutzung durch den Eigentümer rechtfertigt einen solchen Pauschalabzug.
Folglich ist dieser Pauschalabzug für Zweitwohnungen, Chalets, Alphütten, vermietete Wohnungen, vermietete Liegenschaften die von Dritten vorwiegend geschäftlich genutzt werden usw. nicht zulässig. Er ist ebenfalls nicht zulässig, wenn der Steuerpflichtige für seine Hauptwohnung die Nebenkosten der Hausverwaltung (STWE) geltend macht, denn diese oben genannten Betriebskosten sind in der Stockwerkeigentümerabrechnung enthalten.
2. Inkrafttreten
Diese Weisung tritt ab Steuerperiode 2012 in Kraft.
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef