Rückbaukosten und Übertragung Kosten Energiesparen und Rückbau 2020
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 04. Oktober 2021
Weisung Nr. 4.12
Rubrik 1110: Unterhaltskosten Liegenschaften – Abzugsfähige Rückbaukosten, Übertragungsmöglichkeit Kosten Energiesparen / Rückbau
1. Allgemeines
Diese Weisung stützt sich auf die neue Verordnung der ESTV, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, Rückbaukosten für Ersatzneubauten zum Abzug zu bringen und Energiespar-Investitionen, einschliesslich Rückbaukosten, über zwei Steuerperioden zu übertragen, wenn diese Kosten in dem Jahr, in dem sie entstanden sind, nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden können.
2. Definition Ersatzneubau
Neu erstelltes Gebäude, das auf dem gleichen Grundstück wie das vorbestehende errichtet wird.
Das Ersatzgebäude muss die gleichartige Nutzung haben wie das alte Gebäude.
3. Definition abzugsfähige Rückbaukosten
Kosten der Demontage: Darunter fallen insbesondere die Lüftungs-, Heizungsinstallationen sowie Sanitär- und Elektroanlagen.
Kosten des Abbruchs: Im Wesentlichem die eigentlichen Abbruchkosten des vorbestehenden Gebäudes.
Kosten des Abtransports: Die aus dem Rückbau resultierende örtliche Verschiebung des Bauabfalls.
Kosten der Entsorgung: Darunter fällt die auf den Rückbau zurückzuführende Beseitigung des Bauabfalls.
4. Definition nicht abzugsfähiger Rückbaukosten
Altlastensanierungen des Bodens
Geländeverschiebungen
Rodungen
Planierungsarbeiten und über den Rückbau hinausgehende Aushubarbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau
5. Übertrag auf zwei nachfolgende Perioden (s. Beispiele in der Beilage)
Maximal mögliche Verteilung der Kosten auf drei Jahre.
Wenn sich nach Abzug der zulässigen Kosten für das laufende Jahr ein negatives Reineinkommen (Rubrik
2400) ergibt, können diese nicht berücksichtigten Ausgaben auf die nächste Steuerperiode übertragen
werden.
Verbleiben in der zweiten Steuerperiode weitere übertragbare Kosten, so sind diese in der nachfolgenden dritten Steuerperiode geltend zu machen.
Beschränkung der Übertragungsmöglichkeit:
Energiesparende und umweltschonende Investitionskosten;
Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau;
Der übrige Liegenschaftsunterhalt berechtigt nicht zum Übertrag.
6. Inkrafttreten
Diese Weisung tritt analog mit der Bundesverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Beilage:
Beispiele für übertragbare Kosten (gemäss Liegenschaftskosten Verordnung)
N | FALL 1 FALL 2 | FALL 3 |
Liegenschaft | ||
Einkommen | 20'000 20'000 | 20'000 |
Ordentliche Unterhaltskosten | 100'000 120'000 | 40'000 |
Energiesparmassnahmen / Rückbaukosten | 40'000 40'000 | 120'000 |
Nettoeinkommen Liegenschaften | - 120'000 - 140'000 - | 140'000 |
Andere Einkommens netto | 100'000 60'000 | 60'000 |
Rubrik 2400 (Reineinkommen) | - 20'000 - 80'000 - | 80'000 |
N+1 | ||||
Liegenschaft | ||||
Einkommen | 20'000 | 20'000 | 20'000 | |
Übertrag Kosten 2020 | 20'000 | 40'000 | 80'000 | |
Ordentliche Unterhaltskosten | 10'000 | 10'000 | 10'000 | |
Nettoeinkommen Liegenschaften | - | 10'000 - | 30'000 - | 70'000 |
Andere Einkommens netto | 100'000 | 60'000 | 60'000 | |
Rubrik 2400 (Reineinkommen) | 90'000 | 30'000 - | 10'000 |
N+2 | |||
Liegenschaft | |||
Einkommen | 20'000 | 20'000 | 20'000 |
Übertrag Kosten 2020 | - | - | 10'000 |
Ordentliche Unterhaltskosten | 10'000 | 10'000 | 80'000 |
Nettoeinkommen Liegenschaften | 10'000 | 10'000 - | 70'000 |
Andere Einkommens netto | 60'000 | 60'000 | |
Rubrik 2400 (Reineinkommen) | 70'000 - | 10'000 |
N+3 | |||
Liegenschaft | |||
Einkommen | 20'000 | 20'000 | 20'000 |
Übertrag Kosten 2020 | - | - | - |
Ordentliche Unterhaltskosten | 10'000 | 10'000 | 10'000 |
Nettoeinkommen Liegenschaften | 10'000 | 10'000 | 10'000 |