Kosten tertiäre Bildung
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 19.01.2021
Weisung Nr. 7.01
Kosten tertiäre Bildung (Art. 31. Bst. h StG)
1. Allgemeines
Der Abzug bis max. Fr. 5'000 (für 2009) beinhaltet alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung auf tertiärer Stufe, wie:
Kosten der Übernachtung
Alle Schulkosten und Semestergebühren
Die Mehrkosten für die Verpflegung ausserhalb des Wohnortes
Reisekosten
Die Voraussetzungen für diesen Abzug sind:
Absolvierung einer Ausbildung auf tertiärer Stufe
Dauerhafte Übernachtung ausserhalb des elterlichen Wohnsitzes (zu belegen)
Der Abzug wird nicht gewährt, wenn das Kind eine gleichwertige Ausbildung an einer Bildungsanstalt mit Sitz im Kanton Wallis absolvieren kann
Beispiel
Die Situation am 31. Dezember der Steuerperiode ist massgebend.
Ein Steuerpflichtiger dessen Kind ab September 2009 das Studium an der ETH in Zürich beginnt, kann für die Steuerperiode 2009 den vollen Abzug (Fr. 5’000) geltend machen
Wenn das Kind im Herbst 2013 das Studium beendet und die Erstausbildung abschliesst, kann der Steuerpflichtige im Gegenzug für die Periode 2013 keinen Abzug mehr vornehmen
2. Inkrafttreten
Die Weisung tritt ab der Steuerperiode 2009 in Kraft.
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef