Vereinfachte Wegleitung zur Steuererklärung

Wegleitung « Zusammenfassung» 2018 z um Ausfüll en de r Steuererklärung Kantonale Steuerverwaltung

Aus ökonomischen und ökologischen Gründen hat der Grosse Rat entschieden, die Wegleitung zur Steuererklärung nicht mehr in Papierform zu drucken. In dieser «Wegleitung Zusammenfassung» finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung

Steuererklärung ausfüllen vereinfachen:

  • Benutzen Sie die Gratissoftware VSTax und die Smartphone App Tell Tax um Ihre Belege zu verwalten

  • Reichen Sie die Steuererklärung und Belege per Internet ein

  • Besuchen Sie die Einschätzungshilfe unter: http://www.vs.ch/steuern

ZUSAMMENFASSUNG WEGLEITUNG STEUEUERPERIODE 2018

RUBRIK

TITEL

BEMERKUNGEN Betrag

100-180

Selbständigerwerbende

Gemäss Buchhaltung

210-212

Landwirtschaft

Landwirtschaftsbeilage

220

Kinder- und Familienzulagen

Die von Bund und Kanton entrichteten Kinder- und Familienzulagen sind steuerpflichtig (Art. 13 StG)

310-320

Erwerbseinkommen

Zu deklarieren ist der Nettolohn gemäss Lohnausweis (Ziffer 11)

Anzugeben sind sämtliche Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeit und die Art der Tätigkeit

Für die AHV ist zwischen selbständigem und unselbständigem Nebenerwerb zu unterscheiden.

410+420

Nebenerwerb

Unkostenabzug: 20% Minimum 800.- Maximum 2'400.-

Für andere Einkommen (Feuerwehr, Gemeinderat, Grossrat etc.) ist die KSV zu kontaktieren

500

Einkommen Verwaltungsrat

Fixe Entschädigungen, Tantiemen, Sitzungsgelder gemäss Bestätigungen

Beilage 1 ausfüllen

Hilflosenentschädigung der AHV, IV und SUVA

Militärversicherungsrenten vor dem 1.1.1994

Militärversicherungsrenten nach dem 1.1.1994

Ergänzungsleistungen AHV, IV & Unterstützung öffentlich/privat

Leibrenten und wiederkehrende Leistungen, wenn diese sich auf Ansprüche

Steuerfrei

Steuerfrei

100% steuerbar

Steuerfrei

40% steuerbar

600+610

Renten und Pensionen

beziehen, welche exklusiv vom Steuerpflichtigen stammen

AHV-, IV- und UVG-Renten

Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) vor 1.1.1983

Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) vor 1.1.1983

Beginn oder Verfall zwischen 1.1.1983 und 1.1.2002

Renten / Pensionen aus 2. Säule (BVG inkl. Invalidenrente) nach 1.1.2002

Renten aus Säule 3a (BVV3)

100% steuerbar

80%

90%

100%

100%

720+721

Diverse Entschädigungen

Alle erhaltenen Erwerbsausfallentschädigungen sind zu deklarieren

Beilage 2 ausfüllen

Der Bruttoeigenmietwert muss zu 60% der Marktmiete entsprechen.

1110 à 1130

Einkommen aus Liegenschaften

Erträge aus beweglichem

Pauschalabzug 10% vom Bruttoeinkommen für Liegenschaften bis 10 Jahre

Pauschalabzug 20% vom Bruttoeinkommen für Liegenschaften ab 10 Jahre

Für die effektiven Unterhaltskosten steht ein Ausscheidungskatalog zur Verfügung

Beilage 3 ausfüllen. Bankbestätigungen sind beizulegen (Keine Verrechnungssteuer

10%

20%

bis 200.-)

1210-1230

Vermögen

Lotteriegewinne: Werden zu 50% der ordentlichen Tarife besteuert. Einsätze

sind detailliert aufzulisten. Einzureichen sind die Originalbelege

Steuerfrei bis 1'000.-

1300

Einkommen Erbschaften

Unverteilte Erbschaften (Detaillierte Aufstellung beilegen) Formulare S-167 zur Verfügung

1410+1420

Unterhaltsbeiträge

Vom getrennt lebenden oder geschiedenen Partner erhaltene Zahlungen (Name angeben)

Eingänge aus Armenunterstützung sind nicht steuerbar

1500

Sonstige Einkommen

Kulturpreise bis Fr. 5'000.- sind steuerfrei

1710+1720

Schuldzinsen

Beilage 4. Bescheinigungen sind beizulegen

1800

Wertschriftenverwaltung

Berufsauslagen

Gemäss Beilage 3. Pauschale oder effektive Kosten 1‰

Beilage 5 ausfüllen. Grundsätzlich die zur Erzielung notwendigen Kosten ⎝ 220 Tage bei 100%

Öffentliche Verkehrsmittel Tatsächliche Kosten

Velo, Motorfahrrad oder Kleinmotorrad (bis 50 cm3 gelbes Kontrollschild) 700.-

Scooter oder Motorrad über 50 cm3 0.40 / km

Auto (degressiv bis 0.40 je nach gefahrenen km) grundsätzlich 0.70 / km

Ankreuzen (Ja oder Nein) falls ein Geschäftsfahrzeug benutzt werden kann.

Auswärtige Verpflegung (15.- pro Mahlzeit) 3'200 / Jahr

Wenn Mittagessen vom Arbeitgeber verbilligt wird 1'600 / Jahr

1910+1920

220 Tage bei 100% Tätigkeit

Schichtarbeit 3'200 / Jahr

Auswärtiger Wochenaufenthalt:

°Reisekosten Öffentlicher Verkehr

°Mittagessen 15.- und Abendessen 15.- 6'400.- / Jahr

°Wenn Mittagessen vom Arbeitgeber verbilligt wird 4'800.- / Jahr

°Mehrkosten für ein Zimmer (effektive Kosten) oder Pauschale 700.- / Monat

Übrige Berufsauslagen (3% des Nettolohns) min. 2'000.-

max. 4'000.-

2000

Sonstige Abzüge

Zum Beispiel: AHV-Beiträge Nichterwerbstätige

2100

Beiträge 2. Säule

Grundsätzlich im Nettolohn abgezogen. Allfällige Einkäufe sind hier zum Abzug zu bringen

Bescheinigung beilegen: in der 2. Säule Versicherte

max. 6'768.-

2210+2220

Beiträge Säule 3a

Bescheinigung beilegen: in der 2. Säule Nichtversicherte = 20% vom

Erwerbseinkommen

Bis zum 6. Altersjahr

Vom 6. - 16. Altersjahr

20 % des

Erwerbseinkommens

max. 33'840.-

7'510.-

8'560.-

2510

Kinderabzüge am 31.12.

Ab dem 16. Altersjahr

Ab dem dritten Kind (zusätzlich pro Kind)

Abzug der Geburts- und Adoptionszulagen (sofern im Nettolohn deklariert)

Für jede erwerbsunfähige und unterstützungsbedürftige Person, deren

11'410.-

1'200.-

2511

Andere unterstützte Personen

Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet.

1'850.-

2512

Fremdbetreuungskosten

Drittbetreuungskosten (pro Kind unter 14 Jahren)

3'000.-

Kinderbetreuungskosten der

Für Verheiratete, Konkubinatspaare, wie auch Alleinerziehende für die

Betreuung der eigenen Kinder (pro Kind unter 14 Jahren)

2512a

eigenen Kinder

Abzug wenn Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit von max. 80% und

Verheiratete eine Erwerbstätigkeit von max. 160% nicht überschreiten

3'000.-

Kosten Internat / Gastfamilie

Situation am 31.12. Schüler der Orientierungs- und Mittelschulstufe

2513

(sekundäre Stufe)

(Bescheinigung beilegen)

max. 5'470.-

Situation am 31.12. Wohnkosten für Kinder die eine gleichwertige Ausbildung

2514

Studenten der tertiären Stufe

im Wallis nicht absolvieren können (Mietvertrag und Immatrikulation der

Hochschule beilegen)

max. 5'000.-

Freiwillige Pflege einer betagten (mind. 65 Jahre) oder behinderten Person

2515

Freiwillige Pflege

(Bestätigung der KSV jährlich einzureichen). Möglichkeit der Aufteilung

des Abzugs bei mehreren Pflegenden

max. 3'000.-

Vom Erwerbseinkommen des

2520

Ehegatten

Sofern beide Ehegatten eine Erwerbstätigkeit ausüben

6'020.-

2530

Abzug auf Renten

Prämien und Beiträge für

Gemäss Beilage 1

Lebens-, Unfall und Krankenversicherung, Sparzinsen

Ehepaar mit / ohne Vorsorgebeiträge Säule 2 und 3a

6'000.-

2560

Versicherungen und Sparzinsen

Andere Steuerpflichtige mit / ohne Vorsorgebeiträge Säule 2 und 3a

Pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person

Beilage ausfüllen

Kosten die 2% des Reineinkommens übersteigen (Bestätigungen beilegen).

3'000.-

1'090.-

2565a

Krankheitskosten

Personen die sich in einem Altersheim befinden

Abzug für Diabetiker (Bestätigung einreichen)

Bezüger von Hilflosenentschädigung der IV und andere welche einen medizinischen

einreichen (Verfügbar bei der KSV)

Pauschalabzug Zöliakie, Zystische Fibrose, Nierenerkrankungen und

40.- / Tag

2'500.-

Fragebogen

2565b

Behinderungsbedingte Kosten

Sonderabzug für Rentner und

Gehörlosigkeit

Hilflosenentschädigung leichten Grades

Hilflosenentschädigung mittleren Grades

Hilflosenentschädigung schweren Grades

Freie Quote bei einem Gesamteinkommen inkl. Ergänzungsleistungen und

2'500.-

2'500.-

5'000.-

7'500.-

2566

Rentnerinnen

Zuwendungen an gemeinnützige

nach Abzug der Heimkosten (kein steuerbares Vermögen - Rubrik 4100)

5'250.-

max. 20%

2570

CH-Institutionen

Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen die steuerbefreit sind

Zuwendungen an politische Parteien, die im Parteiregister eingetragen; in

des Reineinkommens

2570

Beiträge an politische Parteien

einem kantonalen Parlament vertreten und bei den letzten Wahlen mind. 3%

der Stimmen erreicht haben (Wahlkampfkosten nicht abzugsfähig)

max. 20'000.-

Einkommen von Studenten und

Der Abzug wird den Kindern in Berufsausbildung oder Studium gewährt

2580

Lehrlingen

(Situation 31.12. massgebend)

7'430.-

Abziehbar sind die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung inkl.

2581

Kosten Aus- und Weiterbildung

Liegenschaftseinkommen

Umschulung wenn: 1. Abschluss Sekundarschule II vorhanden 2. oder es sich

nicht um Kosten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II handelt

12'000.-

2590

ausserhalb des Kantons

Gemäss Beilage 2

Kapitalleistungen aus Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a und andere (Bestätigungen sind

beizulegen)

1010-1020

Kapitalleistungen

Falls Sie keine Kapitalleistung erhalten haben kreuzen Sie "Nein" an.

(Kapitalleistungen werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert)

2910 bis 2923

Liegenschaften im Wallis

Steuerwerte am 31.12. angeben

3010+3020

Betriebliches Vermögen

Vermögensanteil an

Wert der Viehhabe gemäss Beilage Landwirtschaft und sämtliche Betriebsaktiven

3100

Gesellschaften/Gemeinschaften

Auf Basis der deponierten Buchhaltung (gemäss Fragebogen)

3200

Wertschriften & Kapitalanlagen

Gemäss Beilage 3

Kunstwerke, Sammlungen, Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Schmuck etc.

3300

Anderes Vermögen

(in der Regel 80% des Versicherungswertes am 31.12)

3400

Lebensversicherungen

Rückkaufswert (Bestätigung der Versicherung beilegen)

3600-3800

Schulden

Geschäfts-, Landwirtschafts- und Privatschulden (Beilage 4)

Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinderlasten: Fr. 30'000

3900

Sonderabzug

Verheiratete sowie Alleinerziehende mit Kinderlasten: Fr. 60'000

Vermögen ausserhalb des

4200-4300

Kantons und im Ausland

Dient lediglich der Steuersatzbestimmung