Präsident/in Grosser Rat

Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung

Sitten, 19. Januar 2021

Weisung Nr. 3.03

Besteuerung Entschädigungen des/der Präsidenten/in des Grossen Rates

1. Allgemeines

Diese Weisung regelt die einheitliche Anwendung der Besteuerung des Einkommens bzw. den Abzug der Spesenpauschale als Grossratspräsident/in.

2. Dauer

Das Präsidialjahr dauert vom 1.5.- 31.12 und vom 1.1- 30.4. des folgenden Jahres.

3. Berufsauslagen bzw. Spesen

Als Spesenpauschale wird der Betrag von Fr. 1'500.-- pro Monat akzeptiert.

– Vom 1.5 – 31.12 Fr. 1’500 x 8 Monate Fr. 12’000 – Vom 1.1. – 30.04. Fr. 1’500 x 4 Monate Fr. 6'000 Total Fr. 18’000

Diese Beträge (Total Fr. 18'000.-) können aufgeteilt auf das jeweilige Jahr vom Nettoeinkommen als Pauschalspesen abgezogen werden.

Die Fahrspesen werden separat mit 0.70 Fr. pro km vom Büro des Grossen Rates vergütet.

Es können keine sonstigen Abzüge geltend gemacht werden.

4. Inkrafttreten

Inkrafttreten: Ab Steuerperiode 2010.

Bernard Morand Beda Albrecht

Adjunkt Dienstchef