StErkl. 2010

STEUERERKLÄRUNG 2010

Die Steuererklärung ist bei der

Gemeindeverwaltung einzureichen

bis am :

für natürliche Personen

KANTONS-

UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER

Dossier-Nr.:

Steuerpflichtigen-Nr.:

Gemeinde:

Telefonnummer :

E-Mail Adresse :

Vertreter :

Telefonnummer :

E-Mail Adresse : Die Steuerveranlagung wird an die offizielle Anschrift des Steuerpflichtigen zugestellt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2010

Zivilstand ledig

verheiratet

verwitwet

getrennt geschieden eingetragene Partnerschaft

Steuerpflichtige Person (Partner 1)

Ehefrau (Partner 2)

Geburtsdatum :

Geburtsdatum :

Neue AHV-Nr. :

Neue AHV-Nr. :

Hauptberuf :

Hauptberuf :

Zuzugsdatum 2010 :

Zuzugsdatum 2010 :

Herkunft (Kanton/Land) :

Herkunft (Kanton/Land) :

Status : Lohnbezüger

Landwirt

Student

Status : Lohnbezüger Landwirt Student

Angest. seiner Firma

Rentner

Lehrling

Angest. seiner Firma Rentner Lehrling

Selbständig

Versicherungsagent

Keine Erwerbstätigkeit

Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit

Familienlasten (Personen, die mit verwitweten, geschiedenen oder ledigen Steuerpflichtigen im gemeinsamen Haushalt leben, sind mit einem Kreuz in der ersten Spalte zu bezeichnen)

  1. a) Nicht erwerbstätige minderjährige Kinder sowie Lehrlinge und Studenten, für deren Unterhalt der Steuerpflichtige vorwiegend aufkommen muss Geschlecht Name Vorname Geburtsdatum Ausbildung Lehrbetrieb oder Bildungsstätte Abschlussdatum

X M W

L S

(M = männlich & W = weiblich)

(L = Lehrling & S = Student-in oder Schüler-in)

  1. b) Unterstützungsbedürftige, vom Steuerpflichtigen unterhaltene Personen (mit Ausnahme der Ehefrau und der oben aufgeführten Kinder)

X Name

Vorname

Geburtsdatum

Verwandtschaftsgrad Wohnort/Adresse Unterstützungsbetrag

Besondere Bemerkungen :

Für Rückzahlungen (kontrollieren und ergänzen)

erstmaliger Antrag oder Kontoänderung

Name und Vorname des Kontoinhabers :

IBAN

WICHTIG

Wenn Sie die vorliegende Steuererklärung

mit einem Informatikprogramm

ausgefüllt haben, werden Sie nächstes Jahr im Sinne von Vereinfachungs- und Sparmassnahmen nur noch grundsätz-

liche Informationen zu Ihrem Dossier erhalten. Zusätzlich wird Ihnen ein Einzahlungsschein zugestellt, mit welchem Sie ein Fristverlängerungsgesuch für die Abgabe der Steuererklärung verlan-

gen können. Sollten Sie aber die Steuererklärung wieder handschriftlich ausfüllen wollen, können

Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung eine Steuererklärung verlangen.

Natürliche Personen 2010 1

1. ERWERBSEINKOMMEN

OHNE

RAPPEN

Rubrik

Ehefrau

Rubrik

Steuerpflichtiger

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

– Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit (laut Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen)

100a

100

– . /. Nicht verrechnete Verluste

110a

110

– . /. Pers. AHV-Beiträge

120a

120

– . /. Kapitalerträge inbegriffen in Gewinn- und Verlustrechnungen

130a

130

– Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

140a

140

Einkommen aus Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften

150a

150

– . /. Nicht verrechnete Verluste

160a

160

– . /. Pers. AHV-Beiträge

170a

170

– Nettoeinkommen

180a

180

Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

– Ergebnis der Land- und Forstwirtschaft

210a

210

– . /. Pers. AHV-Beiträge

211a

211

– Nettoeinkommen

212a

212

– Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigungen

220a

220

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

– Nettolohn, einschliesslich Familien- und Geburtszulagen

310a

310

– Naturaleinkommen, Gehaltsnebenleistungen, Teilzeitarbeitslosigkeit usw.

320a

320

Einkommen aus Nebenerwerb (Angabe der Erwerbsart)

Ehefrau Steuerpflichtiger

  • Selbständig : Bruttoeinkommen 411a 411 ./. AHV-Beiträge Gewinnungskosten: 20 % (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 410a 410

  • Unselbständig : Nettoeinkommen 420a 420 Gewinnungskosten: 20 % (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 500a 500

Einkommen als Mitglied der Verwaltung juristischer Personen

2. RENTEN, PENSIONEN UND ANDERE ENTSCHÄDIGUNGEN

– AHV-Renten IV (ohne Ergänzungsleistungen + Hilflosenentschädigungen)

600a

600

Invaliditätsgrad: Steuerpflichtiger: % Ehefrau: %

610a

610

  • Renten, Leibrenten, Pensionen und andere Renten Art der Rente: Beginn des Rentenbezuges: 720a 720

Erwerbsausfallentschädigungen

Arbeitslosigkeit Leistungen der Militärversicherung

EO Taggelder (inkl. IV-Taggelder)

721a

721

Andere nicht aufgeführte Renten oder Entschädigungen (bitte angeben):

800a

800

Total Erwerbseinkommen / Renten

900a

ERWERBSEINKOMMEN / RENTEN DER EHEFRAU

3. ANDERE EINKOMMEN

Einkommen aus Liegenschaften (Beilage 3)

1110

  • Liegenschaften im Wallis 1120

  • Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton 1130

  • Liegenschaften gelegen im Ausland aus möbliert vermieteten Lokalitäten: Anzahl Betten Steuerbarer Betrag 1240 Fr.

Erträge aus beweglichem Vermögen (Beilage 1)

1210

  • Erträge aus privaten Wertschriften und Guthaben 1220

  • Kapitalerträge aus Geschäftsvermögen 1230

  • Lotteriegewinne

Einkommen aus unverteilten Erbschaften und anderen Vermögensmassen

1300

  • Nähere Bezeichnung :

Unterhaltsbeiträge oder Kapitalabfindung bei Scheidung oder Trennung

1410

  • für Ehegatten : 1420

  • für die Kinder : 1500

Sonstige Einkommen (näher zu bezeichnen)

1600

Total Einkommen (Rubriken 800 + 900a + 1110 bis 1500)

2 Natürliche Personen 2010

4. ABZÜGE

OHNE RAPPEN

Schuldzinsen (Leasingkosten und Kreditaktspesen sind nicht abzugsfähig)

Rubrik

– Schuldzinsen auf Landwirtschaft

1710

– Private Schuldzinsen

1720

1800

Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung (Übertrag von Beilage 1 « Wertschriftenverzeichnis »)

Berufsauslagen der Lohnbezüger (Beilage 2)

1910

  • Steuerpflichtiger 1920

  • Ehefrau

2000

Sonstige Abzüge (inkl. nicht abgezogene AHV-Beiträge – zu

bezeichnen) :

Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

  • 2. Säule (Pensionskasse) soweit diese nicht bereits abgezogen sind und Beiträge für den Einkauf von Beitragsjahren Steuerpflichtiger : Fr. Ehefrau : Fr. 2100

Beiträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

2210

  • Steuerpflichtiger : Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr. 2220

– Ehefrau : Vorsorgeeinrichtung und Policen

Nr.

2300

Total Abzüge (Rubriken 1710 bis 2220)

2400

Reineinkommen (Rubrik 1600 abzüglich Rubrik 2300)

5. KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN

Persönliche Abzüge

– für Kinder / ........................................................ + erhaltene Geburts- und Adoptionszulagen Fr. = 2510

2511

  • für andere unterstützte Personen 2512

  • Kinderbetreuungskostenabzug oder Abzug für invalide Kinder bis zum 16. Altersjahr 2513

  • Kosten für Internat oder Gastfamilie (Schüler der Orientierungs- & Mittelschulstufe) 2514

  • Abzug für auswärtigen Wohnsitz von Studenten der tertiären Stufe 2520

  • vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten, max. Fr. 6'020.– auf das niedrigere Einkommen 2530

  • auf Renten, Pensionen, Leibrenten und andere 2531

  • bezahlte Unterhaltsbeiträge, Renten und dauernde Lasten sowie im Kanton nicht steuerpflichtige Einkommen (Name und Adresse des Empfängers angeben) : 2540

  • Liquidationsgewinne 2541

  • unter Rubrik 1230 deklarierte Lotteriegewinne; getrennte Besteuerung (Art. 33 c StG) 2560

  • Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien (Beilage 2)

– Krankheits- und Unfallkosten (Beilage 2)

2565 a) Fr.

2565

Behinderungsbedingte Kosten (Beilage 2)

+ 2565 b) Fr.

2566

  • Abzug für AHV- oder IV-Rentner für Kosten des Pflege- oder Krankenheims 2570

  • freiwillige Zuwendungen an juristische Personen (Beilage 2) 2580

  • Einkommen von Lehrlingen und Studenten, max. Fr. 7'430.– 2590

  • Einkommen ausserhalb des Kantons (im Wallis nicht steuerpflichtig)

2600

Steuerbares Nettoeinkommen (Rubrik 2400 abzüglich Rubrik 2510 bis 2590)

2610

Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Einkommen

6. DIREKTE BUNDESSTEUER

Das steuerbare Einkommen für die Direkte Bundessteuer wird durch die Steuerbehörde berechnet und Ihnen mit der Veranlagung mitgeteilt.

7. KAPITALLEISTUNGEN (Kapitalleistungen aus Vorsorge und

für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile)

1010

Steuerpflichtiger : 2. Säule (Pensionskasse)

Säule 3a

Andere

Zahlungsdatum :

1020

Ehefrau : 2. Säule (Pensionskasse)

Säule 3a

Andere

Zahlungsdatum :

Natürliche Personen 2010 3

Vermögen am 31. Dezember 2010 in der Schweiz und im Ausland

8. AKTIVEN

Steuerwert

31.12.2009 Rubrik

Steuerwert

31.12.2010

Grundeigentum im Kanton (zum Steuerwert per 31.12.2010 zu deklarieren)

2910

  • Betrieblich genutzte Gebäude in der Wohngemeinde 2911

  • Betrieblich genutzte Grundgüter in der Wohngemeinde 2912

  • Betrieblich genutzte Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2913

  • Betrieblich genutzte Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde 2920

  • Private Gebäude in der Wohngemeinde 2921

  • Private Grundgüter in der Wohngemeinde 2922

  • Private Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2923

  • Private Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde

Bewegliches Vermögen im Betrieb des Steuerpflichtigen

– Viehhabe (Total gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

3010

3020

  • Betriebsinventar des Steuerpflichtigen (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Einrichtungen und Betriebsinventar usw.); Vorräte und Waren; Guthaben gegenüber Kunden (Debitoren); Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen des Betriebes (Im Wertschriftenverzeichnis mit den Buchstaben E + F gekenntzeichnet) ; Kasse und andere Aktiven (gemäss Bilanz) 3100

Vermögensanteil an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften

Beteiligungen

an Erbengemeinschaften, an Gesellschaften, an familiären Betriebsgemeinschaften usw. die eine wirtschaftliche Einheit bilden

Nähere Bezeichnungen :

Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen (Beilage 1)

3200

gemäss Total des Wertschriftenverzeichnisses (nach Abzug der unter Rubrik 3020 bereits aufgeführten Kapitalanlagen des Betriebes)

3300

Anderes Vermögen

Privatfahrzeuge (Marktwert) :

Bargeld

Gold / Edelmetalle Sammlungen / Kunstwerke

Anderes :

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert

Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufjahr

Versicherungssumme Rückkaufswert

3400

3500

Total Aktiven (Rubriken 2910 bis 3400)

9. PASSIVEN

– Schulden von Geschäftsbetrieben am 31.12.2010

3600

– Schulden von Landwirtschaftsbetrieben am 31.12.2010

3700

– Privatschulden am 31.12.2010

3800

– Sonderabzug

3900

– Total Abzüge (Rubriken 3600 bis 3900)

4000

Steuerbares Reinvermögen (Rubrik 3500 abzüglich Rubrik 4000)

4100

4200

  • Vermögen in einem anderen Kanton 4300

  • Vermögen im Ausland 4400

  • Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Reinvermögen (Rubriken 4100 + 4200 + 4300)

10. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Haben Sie eine Schenkung geleistet oder erhalten

nein ja

Haben Sie durch Erbschaft infolge Tod Grundeigentum erhalten

nein ja

Haben Sie eine Erbschaft oder einen Erbschaftsvorausbezug geleistet oder erhalten

nein ja

Wenn ja, Höhe und Art der erhaltenen oder gegebenen Leistung angeben

überwiesen erhalten

(Eine Kopie der Verträge und/oder der Erbschafts-, Teilungs- und Schenkungsvereinbarung

beilegen)

Verwandtschaftsgrad: wenn verstorben, Todestag:

Datum der Erbteilung oder der Leistung:

Genaue Angaben sowie letzter Wohnsitz des Verstorbenen oder des Schenkers:

Die steuerpflichtige Person, die nicht alle Einkommens- oder Vermögenselemente angibt,

kann mit Busse und bei Benützung von gefälschten Dokumenten mit Gefängnis

bestraft werden. Die Unterzeichneten erklären, dass diese Steuererklärung und die persönlichen Beilagen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind.

Ort und Datum: Unterschrift des Steuerpflichtigen:

Unterschrift des Ehegatten:

4 Natürliche Personen 2010

Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen

Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 2010

KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER

Beilage 1

Dossier-Nr.:

Steuerpflichtigen-Nr.:

Gemeinde:

K

E

Leer lassen

2. HEIRAT ODER REGISTRIERTE PARTNERSCHAFT

1. WOHNSITZ

WÄHREND DES JAHRES 2010

Am 31. Dezember 2009

Kanton

Name des Ehepartners / Partners

Am 31. Dezember 2010

Kanton

Vorname

Änderungen während des Jahres:

Geburtsdatum

Ankunft aus einem anderen Kanton am :

Ankunft aus einem anderen Kanton am :

Herkommend von (Kanton / Land)

Ehemalige Adresse des Ehepartners / Partners

Ende der Steuerpflicht :

Wegzug ins Ausland am :

Todestag am :

3. BETEILIGUNGEN AN KOLLEKTIV- UND KOMMANDITGESELLSCHAFTEN

4. BESONDERE BEMERKUNGEN

5. VERANLAGUNG LOTTERIEGEWINNE

Lotteriegewinne 2010 (Sport-Toto,

Toto X, PMU usw.) Originalbescheinigungen der Bargewinne und Spieleinsätze obligatorisch

Gewinn 2010 in Fr.

Bargewinne mit Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen)

Bargewinne ohne Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen)

Naturalgewinne z.B. Auto (80 % des Verkehrswertes)

Abziehbar: Nachgewiesene Spieleinsätze je Kategorie bis maximal 5 % des Bruttogewinnes, die sich auf die obigen Lotteriegewinne beziehen (detaillierte Liste beilegen)

TOTAL : zu übertragen in der Steuererklärung unter Rubrik 1230

Total Verrechnungssteuer (35 %) auf Lotteriegewinne

6. ERKLÄRUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UND ANTRAGSTELLERS

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der in diesem Verzeichnis und Antrag gemachten Angaben, insbesondere, dass die Verrechnungssteuer

von 35 %

von den in der Kolonne 6 auf der Rückseite angegebenen Erträgen abgezogen

wurde.

Ort und Datum

Unterschrift des Steuerpflichtigen

Unterschrift des Ehepartners / Partners

Bankbescheinigungen und Couponsabrechnungen beilegen

WICHTIG: Für die im Jahre 2010 ausgegebenen, gekauften, verkauften oder zurückbezahlten Titel ist das genaue Ausgabe-, Kauf- oder Rückkaufsdatum anzugeben*

ACHTUNG: Die Lotteriegewinne sind zwingend unter Ziffer 5 auf der Vorderseite einzutragen.

Angabe der Codes : « A » = Sparkapitalien / « E » = Geschäft Steuerpflichtiger/ « F » =Geschäft Ehegattin (bei anderen Vermögenswerten = Feld

leer lassen)

«PP» = Beteiligungen des Privatvermögens von mindestens 10%

«PC» = Beteiligungen des Geschäftsvermögens von mindestens 10% und Veräusserungsgewinne die mindestens ein Jahr

im Besitz bleiben

Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte

Vermögen

Bruttoerträge

Forderungsbetrag Guthaben: Schuldner, Art des Guthabens, Kontonummer oder Titeldepot- Obligationen, Festgeld

Aufwendungen

Steuerwert am

der Verrechnungssteuer

oder

nummer

Depot,

für Wertschriften

31.12.2010

nicht

totaler Nennwert Obligationen : Name des Schuldners, Ausgabe- und Verfallsjahr, Angabe Kassenobligationen

unterliegend

unterliegend

ob es sich um einen Kauf, Verkauf oder Umtausch handelt

Kassenobligation : Zinszahlung, Ausgabe- und Verfallsjahr, Umtausch

JAHR

JAHR

Total

2010

2010

Für

Aktiven usw.: Aktien, usw.: Name der Firma, Art des Titels, Angabe des Nominalwertes

Fr.

Fr.

Fr.

Ausgabe

Pauschal 1‰

Angabe der Anzahl pro Titel

Codes

Kauf

Verfall

Titel

Umwandlung Verkauf

Effektive Spesen

Kurs ohne Rappen

ohne Rappen

ohne Rappen

Valoren-Nr. Bezeichnung der Vermögenswerte /Konto-Nr.*

1

2

3

4

5

6

7

Übertrag aus allfälligen Beiblättern

Übertrag aus Ergänzungsblatt DA-1/ R-US

3

Total Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung (zu übertragen unter Rubrik 1800)

(effektive Spesen gemäss ausgewiesenen Belegen oder bei Pauschalabzug 1‰, aber maximum Fr. 1000,– der Ziffer 5)

5

6

7

Total Bruttovermögen und Bruttoerträge

5a

6a

7a

. /. Rabatt 40% auf Code PP (Beteiligungen auf Privatvermögen)

./.

./.

6b

./.

7b

Zwischentotal der Erträge

5-5a

6b+7b

TOTALE ZU ÜBERTRAGEN (Vermögen unter Rubrik 3200 / Erträge unter Rubrik 1210)

x 35%

Entscheid

(leer lassen)

Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (35% des Totals der Kolonne 6)

Antrag auf Rückerstattung des Steuerrückbehaltes USA (R-US 164)

Antrag auf pauschale Steueranrechnung (DA-1)

Beteiligungen aus Geschäftsvermögen

Total «PC»: Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (zu übertragen in der Steuererklärung unter Rubrik 2000)

(50% des Totals «PC»)

Berufsauslagen

Beilage 2

für Lohnbezüger 2010

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort :

Name :

Vorname :

A. STEUERPFLICHTIGE PERSON BZW. EHEFRAU

Allgemeine Angaben : Art und Dauer der Beschäftigung (gemäss Rubrik 310)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km)

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

Auto (bis Fr. 0.70 / km)

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2.Mahlzeit :

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr : mindestens Fr. 2'000.–; höchstens Fr. 4'000.–)

6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen in Rubrik 1910 auf Seite 3

B. EHEFRAU

Allgemeine Angaben : Art und Dauer der Beschäftigung (gemäss Rubrik 310a)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km)

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

Auto (bis Fr. 0.70 / km)

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

km pro Tag

x

Arbeitstage =

km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2.Mahlzeit :

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr : mindestens Fr. 2'000.–; höchstens Fr. 4'000.–)

6. Selbstbezahlte Weiterbildungskosten, Park&Rail und Verschiedenes (näher zu bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen in Rubrik 1920 auf Seite 3

Hinweis : Bei Militär- und Zivildienst sowie Arbeitslosigkeit und Schwangerschaftsurlaub können keine Berufsauslagen ausser die

Pauschale von 3% geltend gemacht

werden.

Andere Abzüge

PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSBEITRÄGE SOWIE ZINSEN VON SPARKAPITALIEN

Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen (Bestätigungen müssen beigelegt werden)

Zinsen von Sparkapitalien

gemäss Wertschriftenverzeichnis mit Code A

Prämien für Unfall- und Krankenversicherungen

abzüglich Subventionen

. /.

Total zu übertragen in Rubrik 2560 auf Seite 3

Maximalabzüge: Ehepaare Fr. 3'950.– / übrige Personen Fr. 1'560.– / pro Kind Fr. 1'090.–

SELBSTBEHALTE UND KRANKHEITSKOSTEN (inkl. Zahnarzt und Brillen), WELCHE NICHT VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN WURDEN

Die Bescheinigung der Krankenkasse ist zu verlangen und beizulegen

Abzug für Bewohner von Pflege- oder Krankenheimen mit Bestätigung: Fr. 40.– pro Tag (max.

365 Tage x Fr. 40.- = Fr. 14'600.–)

Tatsächliche Kosten :

Rechnungsdatum :

Leistungserbringer :

Betrag netto :

Total zu übertragen in Rubrik 2565 a) Seite 3

BEHINDERUNGSBEDINGTE KOSTEN

Pauschalabzüge möglich: (Bescheinigungen für Hilflosenentschädigung und / oder Arztzeugnis beilegen)

Empfänger Hilflosenentschädigung: leichter Grad = Fr. 2'500.– / mittlerer Grad = Fr. 5'000.– / schwerer Grad = Fr. 7'500.–

Pauschalabzug für Personen mit Zöliakie, Diabetiker, Nierenkranke und Gehörlose:

Fr. 2'500.– +

Tatsächliche Kosten :

Rechnungsdatum :

Leistungserbringer :

Betrag netto :

Total zu übertragen in Rubrik 2565 b) Seite 3

SPENDEN UND FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN AN JURISTISCHE PERSONEN

(Zuwendungen an politische Parteien sind für die direkte Bundessteuer nicht abzugsberechtigt)

Datum :

Bezeichnung der juristischen Person :

Politische Partei :

Betrag :

Total zu übertragen in Rubrik 2570 Seite 3

Liegenschaftsverzeichnis

per 31.12.2010

Steuerpflichtigen-Nr. :

Name :

Wohnort :

Vorname :

Beilage 3

Bitte nummerieren Sie die Liegenschaften (haben Sie mehr als 4, so verwenden Sie bitte ein neues Blatt)

BEZEICHNUNG

OBJEKT Nr.:

OBJEKT Nr.:

OBJEKT Nr.:

OBJEKT Nr.:

Standort Kanton oder Land

Standort Gemeinde

Adresse

1

Art der Liegenschaft

Baujahr

Datum bei Verkauf der Liegenschaft

2

Anzahl Zimmer

Fläche der Wohnung in m2

bewohnt seit

bewohnt bis

LIEGENSCHAFTEN AUSSERHALB KANTON WALLIS

3

Liegenschaften Ausserkantonal (Steuerwert)

4

Liegenschaften im Ausland (Marktwert)

EINKOMMEN AUS LIEGENSCHAFTEN 2010

Bruttoeigenmietwert der privat benutzten Liegenschaften

Erträge der unmöbliert vermieteten Liegenschaften

Erträge der möbliert vermieteten Liegenschaften

. /. Abzug für möbl. vermietete Liegenschaften (20%)

Mieten, Pachtzinsen, Baurechtzinsen usw.

Subventionen, Wohnbauförderung und andere Erträge

Total Bruttoeinkommen

5

. /.Pauschalabzug

6

. /.effektive Unterhaltskosten

Nettoeinkommen

1 Wohnung, Haus, Villa, Chalet usw.

2 von 15 bis 20 m2 = 1.5 Zi-Whg, evt.

2 Zi-Whg

usw. (Die Küche wird nicht berücksichtigt)

3 Liegenschaften Ausserkantonal: Steuerwert Wohnsitzkanton

4 Liegenschaften im

Ausland: Marktwert

5

6

Pauschalabzug Gebäude: bis 10 Jahre = 10% / Gebäude über 10

Jahre = 20% gem. detaillierten Beilagen

Die

Totale der Zusatzblätter sind zu übertragen

Nettoertrag aus Liegenschaften im Kanton Wallis (zu übertragen in Rubrik 1110, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton (zu übertragen in Rubrik 1120, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen im Ausland (zu übertragen in Rubrik 1130, Seite 2)

Bemerkungen (Erbschaft, Kauf, Verkauf, Nutzniessung, Wohnrecht usw.)

Effektive Unterhaltskosten im Jahre 2010

Bitte die Unterhaltskosten auflisten und die Rechnungen (Kopien) beilegen. Kosten infolge Umbau, Anbau usw., die einen Mehrwert zur Folge haben, können nicht zum Abzug zugelassen werden.

Datum Firma und Art der Arbeiten OBJEKT Nr.: OBJEKT Nr.: OBJEKT Nr.: OBJEKT Nr.:

Betriebskosten :

Gebäudesachversicherungen (Feuer, Wasser usw.)

Gebäudehaftpflichtversicherung

Grundstücksteuern

Wiederkehrende Kehrichtgebühren (ohne Sackgebühren)

Abwassergebühren

Heizungskontrolle

Brennerabonnement

Grundgebühren für Strom, Wasser, Gas usw.

Nebenkosten Hausverwaltung (ohne Heizung und Warmwasser)

Unterhaltskosten :

Total zu übertragen auf die Vorderseite unter effektive Unterhaltskosten

Schuldenausweis per 31.12.2010

Beilage 4

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Name:

Vorname:

PRIVATSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 

Total der Privatschulden zu übertragen in Rubrik 3800 auf Seite 4 der Steuererkläung

Total der privaten Schuldzinsen zu übertragen in Rubrik 1720 auf Seite 3 der Steuererklärung

LANDWIRTSCHAFTSSCHULDEN (Nur wenn keine Buchhaltung vorhanden)

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 

Total der Landwirtschaftsschulden zu übertragen in Rubrik 3700 auf Seite 4 der Steuererklärung

Total der Schuldzinsen aus Landwirtschaft zu übertragen in Rubrik 1710 auf Seite 3 der Steuererklärung

GESCHÄFTSSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 

Schuldsaldo in Fr.

Zins %

Zins in Fr. 

Total der Geschäftsschulden zu übertragen in Rubrik 3600 auf Seite 4 der Steuererklärung

 Privatkonto, Lohnkonto, Hypothek, Darlehen an Dritte, Darlehen von eigener Gesellschaft, Baukredit,

Konsumkredit

 Leasingkosten und Kreditaktkosten sind nicht abzugsberechtigt. Baukreditzinsen sind nur bei der Kantonsteuer abziehbar

 Schuldzinsen und Kreditaktkosten von Geschäftsbetrieben werden in der

Gewinn- und Verlustrechnung. (Rubriken 100 - 100a, 150 - 150a)

der Steuererklärung berücksichtigt.

Renten, Pensionen, Leibrenten

Beilage 5

und andere Renten per 31.12.2010

Steuerpflichtigen-Nr.: Wohnort:

Name:

Vorname:

Beginn Rente des Abzug Abzug

Rente der Ehefrau

Abzug für

Abzug für Direkte

Name der Institution und Art der Rente

der Steuerpflichtigen Kantons- Direkte

in Fr. steuer Bundesst.

Rente in Fr. in % in %

Kantonssteuer

Bundessteuer

Total Renten der Ehefrau zu übertragen in

Rubrik 610a auf Seite 2 der Steuererklärung

Total Renten des Steuerpflichtigen zu übertragen in

Rubrik 610 auf Seite 2 der Steuererklärung

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und anderer Renten

zu übertragen in Rubrik 2530 auf Seite 3 der Steuererklärung

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und anderer Renten, festgesetzt durch die

Steuerbehörde, werden Ihnen mit der Veranlagung mitgeteilt

Vereinfachte Beilage

für Landwirtschaftsbetriebe 2010

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort :

Name :

Vorname :

Dieser Fragebogen muss von

Landwirten ausgefüllt werden, die ihre Landwirtschaft im Nebenberuf ausüben und nicht buchführungspflichtig sind.

  1. 1) STEUERPFLICHTIGES VERMÖGEN

1.1) Viehhabe (Stand am 31.12.2010)

STEUERWERT

STEUERWERT

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Kühe

2'100

Mutterschweine, Eber

350

Rinder über 2 Jahre

1'900

Mastschweine

300

Rinder 1 bis 2 Jahre

1'250

Ziegen und Schafe

150

Aufzuchtskälber

650

Geflügel (ab 10 Stück)

10

Mastvieh / Remonten

1'600

Bienenvölker

150

Pferde

2'300

Hirsche

400

Fohlen bis zu 1 Jahr

1'000

Total zu übertragen

in Rubrik 3010 (Seite 4)

1.2) Bewegliches Betriebsvermögen (Material, Maschinen, Waren und andere Aktiven

sind unter Rubrik 3020 zu übertragen)

Fr.

  1. 2) NETTONORMEN FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Steuerpflichtige mit Viehhabe, die nicht buchführungspflichtig sind, können das landwirtschaftliche Einkommen ohne Belege nach Nettonormen deklarieren. Diese beinhalten unter anderem die landwirtschaftlichen Beiträge, die Löhne, die Abschreibungen, die bezahlten und einkassierten Zinsen und Pachtzinsen.

Folgende Normen sind anzuwenden:

Flachland

Fr. 2'000.– pro GVE

Hügelzone + Zonen

I und II Fr. 1'500.– pro GVE

Bergzonen III + IV Fr. 1'600.– pro GVE

Für die Eringerrasse reduziert sich diese Norm um 30% – Sofern diese Nettonormen angewendet werden, ist die Ziffer 4 auszufüllen

Löhne und Arbeiten durch Dritte :

Bei Kollektivarbeiten (den

Totalbetrag angeben und die

Rechnungen beilegen)

Durch Dritte ausgeführte Maschinenarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen)

Die abgezogenen Löhne müssen mit der Abrechnung an die

Sozialkassen übereinstimmen (Kopie der AHV-Abrechnung beilegen)

Für im Familienbetrieb mitarbeitende, minderjährige Kinder kann frühestens für die Zeit nach dem Schulaustritt ein Lohn angerechnet

werden, insofern eine tatsächliche Mitarbeit nachgewiesen wird.

Pachtzinsen: (die Bestätigungen sind beizulegen)

Um den Abzug für Pachtzinsen geltend machen zu können,

muss der Pächter die Adresse des Besitzers, den Betrag, die Fläche und die

Gemeinde des Pachtlandes angeben.

Kinderzulagen: Unter Rubrik 220/220a der

Steuererklärung zu deklarieren

Schuldzinsen lastend auf Landwirtschaft:

Unter Rubrik 1710 zu übertragen

Buchführungspflichtig sind:

  • Landwirte, deren jährliche Bruttoeinnahmen mehr als Fr. 75'000.– betragen (inkl. Direktzahlungen und Subventionen)

  • Landwirte, die ihre Betriebe hauptamtlich bewirtschaften

  • Landwirte, die beantragen, nach dem tatsächlichen Landwirtschaftseinkommen besteuert zu werden

  • Landwirte, die eine Rückstellung für eine Wertverminderung von landwirtschaftlichen Boden geltend machen

Wenn immer möglich, sollte

das landwirtschaftliche Einkommen von derjenigen Person versteuert werden, welche den Landwirtschafts-

betrieb bewirtschaftet. Im

Zweifelsfall ist das landw.

Einkommen in der Kolonne « Steuerpflichtiger » einzutragen.

  1. 3) ERMITTLUNG DES EINKOMMENS AUS LANDWIRTSCHAFT Nur für Betriebe, die nicht buchführungspflichtig sind. Dieses Formular ist auszufüllen ab 1 GVE bzw. 6 Schafen oder Ziegen. Subventionen sind zu 100% steuerbar.

(B)

Einheit, Abzug je (C) Nettoeinkommen Nettoeinkommen

Kulturen

(A)

Einheit, Anzahl

GVE oder Prozent- der Gattin Steuerpflichtiger

Total der Betriebs-

Viehwirtschaft / Diverse

Einnahmen GVE oder Brutto-

in Fr.

kosten

satz der Betriebs- 2010 2010

kosten kosten (A abzüglich C) (A abzüglich C)

a Rebbau inkl. Tafeltrauben (eigene Reben)

m2

B x 1.20 pro m2

b Rebbau inkl. Tafeltrauben (gemietete Reben)

m2

B x 0.95 pro m2

c Obstbau

35% von A

d Gemüse und Beeren

40% von A

e Ackerbau

40% von A

f Kartoffeln

45% von A

g VIEHWIRTSCHAFT

Braunvieh/Fleckvieh (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'500.–

Eringerrasse (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'300.–

Ohne Handelsmilchproduktion (Fleisch und Mastvieh)

GVE

B x 1'700.–

Ziegen (Milch und Fleisch)

Einheit

B x 450.–

Schafe (Milch und Fleisch)

Mutterschafe

B x 270.–

Anderes Vieh

50% von A

h Bienenzucht

Völker

B x 180.–

i Naturalbezüge für Familie und Angestellte (siehe Wegleitung)

50% von A

j Futtergetreide- und Holzverkauf

k Arbeiten für Dritte ohne Maschinen, Personalmiete

50% von A

l Arbeiten für Dritte mit Maschinen

m Pachtzinse

n DIREKTZAHLUNGEN, SUBVENTIONEN, DIVERSE

ENTSCHÄDIGUNGEN

Total Einnahmen

Betriebskosten Betriebskosten

(Total Buchsta- (Total Buchsta-

be C) be C)

Betriebskosten

o Löhne und Sozialleistungen

100% von B

p Maschinenarbeit durch Dritte

50% von B

q Kollektivarbeiten

35% von B

r Pachtzinse und Sömmerungskosten

100% von B

s Reparatur von Rebmauern

100% von B

t Andere Betriebskosten (zu belegen)

100% von B

LANDWIRTSCHAFTLICHES EINKOMMEN OHNE AHV-BEITRÄGE UND FINANZIERUNGSKOSTEN

(Total der Einnahmen abzüglich Buchstaben o-t)

  1. 4) ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN EINKOMMENS FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE

Anzahl

Hügelzone Bergzonen Nettoeinkommen Nettoeinkommen

Viehhaltung / Viehart

Flachland

GVE

+ Zonen I und II + Zonen III und IV Gattin 210 a Steuerpfl. 210

u Eringerrasse

1'400.–

1'050.– 1'120.–

v Andere

2'000.–

1'500.– 1'600.–

Total gemäss Nettonormen (Buchstaben u+v)

Gesamttotal zu übertragen in Rubrik 210 oder 210a

Gesamttotal (3+4)

N.B. Sämtliche Einnahmen müssen belegt werden (Weinernte, Obstverkäufe usw.)

Die geltend gemachten Betriebskosten (siehe Buchstaben

o - t) müssen nachgewiesen werden

Der Abzug für die Reparatur von Rebmauern wird akzeptiert, insofern es sich nicht um neue Mauern handelt. Umbruchkosten von Reben können abgezogen werden, mit Ausnahme von hinzugefügtem Humus/Land.

Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit

Kantonale Steuerverwaltung

Natürliche Personen

Postfach 351

1951 Sitten

FRISTVERLÄNGERUNGSGESUCH

FÜR DIE ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Steuererklärung bis zu dem auf der ersten Seite

der Steuererklärung aufgeführten Datum

einzureichen, haben Sie die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis am

zu verlangen.

Diese Verlängerung wird Ihnen gewährt, wenn Sie mit dem untenstehenden Einzahlungsschein

die vom Staatsrat festgelegte

Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– bis spätestens am 31. März 2011 überweisen. Mit diesem Vorgehen wird Ihnen die oben erwähnte

Frist automatisch gewährt. Ein schriftliches Gesuch ist nicht mehr nötig; die Zahlung allein ist massgebend.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu

verlangen. In diesem Fall benötigen Sie den Einzahlungsschein nicht. Für

weitere Auskünfte wollen Sie sich bitte direkt an Ihren

Vertreter wenden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir den Steuerpflichtigen, welche

die Steuererklärung nicht in der festgesetzten Frist

abgeben und die kein Fristverlängerungsgesuch einreichen, nach dem Verfalldatum eine Mahnung zustellen werden. Diese

Mahnung enthält eine letzte Frist.

Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Verfahren der Fristverlängerung die Arbeit zu erleichtern, grüssen wir Sie freundlich.

▼▼▼▼ Vor der Einzahlung abzutrennen / A détacher avant le versement / Da staccare prima del versamento ▼▼▼▼

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta

Einzahlung Giro

Versement Virement

Versamento Girata

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Keine Mitteilungen anbringen

Pas de communications

Non aggiungete comunicazioni

1.11 - ISSA

Referenz-Nr./No de référence/No di riferimento

Konto / Compte / Conto

Konto / Compte / Conto

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

CHF

CHF

▼ ▼

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

609

442.06

Die Annahmestelle

L’office de dépôt

L’ufficio d’accettazione