Funtauna: baar.tlex.ch

7.2.2-21

Poststrasse / Kreuzplatz

Bestimmungen Kanton Zug

••

Gemeinde Baar

124

1

)

1. Es gelten folgende anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse, aber

-z.. G) 1 ohne Aussenwandquerschnilte} sowie unter- und oberirdische Autoabstellplätze und oberir• sische Velo- und Motoabstellplätze für Besucher; c:. Baubereich GS-l>Ji:. Geschoss- Auto- Motorrad- Velo-

Änderung Bebauungs- und Baulinienplan 30 IP 0) tJI ftäche (max.) abstellplätze (ma,.)

abstell plätze (min.) abstellplätze (min.)

Poststrasse/ Kreuzplatz tJI G) A/B C 34 J5, ii 49 2'840 m2 1'540 m2

28 15 7 4 55 30 0 3'3 1'960 m~ 18 d 34

1:500 Total 6'040 m:1 4'380 m2 l>4 43 4-e 11 ,l.:10, 86

Die Veloabstellplätze sind überdeckt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen. 2. Oberirdische Parkplätze sind nur auf den dafür ausgeschiedenen Plätzen zulässig. 3. Die Zufahrt zur Einstellgarage erfolgt Ober eine Einfahrtsrampe ab Poststrasse. Abteilung Planung/Bau Baar, 26.10.2006 / 29.3.2007 Der Abteilungsleiter: / ( W//__ _ 4. F0r die Höhenlage der Baubereiche gelten folgende Erdgeschoss-Koten; Baubereich A; Baubereich B: 443.50 m ü.M.

443.50 m O.M. Baubereich C; 443.00 m ü.M.

o~o.;;:::;t Vom Gemeinderat verabschiedet am 12.7.2006 / 25.10.2006 / 24.1.2007

~o,t:: c5 B a ~ - 4 4 3 - . 0 0 m u .M, 5. Die Gestattung und definitive Lage der Grünflächen. Spielplätze und dergleichen sind im Bauprojekt zu fixieren. Die Gestaltung des Bereiches zwischen der Poststrasse und dem Baubereich Chat fussgängerfreundlich und im Rahmen eines Gestaltungskonzeptes unter Einbezug der Poststrasse zu erfolgen. 6 .

Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen und Gewerbebetriebe VorprOfung durc~kantonale Baudirektion Zug, 4.10.2006 Der Baudirektor: vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig. 7. Im Baubereich A 11f\4-0-darf für Wohnungen eine Baubewilligung nur aufgrund eines Lärm- Hans-Beat Ullinger gutachtens erteilt werden. 8 . Die Zufahrt/Erschliessung inkl. Feuerwehrzufahrt hat über die Poststrasse zu erfolgen. Bei Publiziert Im Amtsblatt Nr. 45 und 46 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 der definitiven Gestaltung des Freiraumes ist darauf zu achten, dass die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau vom 10.11.2006 9.

Die Tiefgarage ist mit einer Sprinkleranlage zu versehen. bis 11.12.2006 10. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 11. Fassadengestaltung/Balkonbereich: Balkone dürfen bis zu 1/3 der Fassadenlänge 1.50 m, Sonnenschutzelemente 0.70 m über den Baubereich hinausragen. Dies gilt für die im Bebauungsplan festgelegten Bereiche. Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren genehmigt am 28.3.2007 12. Die Fussgängerpassage im Erdgeschoss (Baubereich A/B) ist min. 3.00 m breit. Die genaue Der Gemeindepräsident Der Gemein ~chreiber: Lage wird im Baubewilligungsverfahren definiert. Die Arkade bei den Baubereichen A und D

/?/✓/ hat eine lichte Höhe von min. 3.50 m autzuweisen und Ist transparent mit Einzelstützen zu JJ_ gestalten. 13. Das Flachdach Im Baubereich B (450.50 m ü.M.) ist, soweit es nicht als privater Sitzplatz Publiziert im Amtsblatt Nr. 14 und 15 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 genutzt wird, zu begrünen. 14. Soweit der Bebauungs- und Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten. bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau vom 5.4.2007 gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung.

Der Gemeinderat kann , ~ ~ - 0 8 6 AAISR~-af&A.~Aflilg kleinere Abwe1st1un9en gestatteA- Im Sinne von§ 31 bis 4.5.2007 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen geslatlen. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs- und Baulinienplan zu überprüfen. Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 15. Die Änderung de..c; Bebauungsplanes Poststrasse/Kreuzplatz tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft 2 2.

Mai 2007 1794 -, Blau Aufzuhebende Inhalte Rot Neue Inhalte Schwarz Unveränderte Inhalte

Verbindliche Inhalte Bebauungsplan Situation Bebauungsplan - Baulinien Verbindliche Inhalte Baulinienplan Schnitt 1 - 1 Inhalt der Änderung ?'_ 20 -z.. E # - · #- -1 Aufhebung Baulinien zu genehmigen E •--, NeufesUegung Geltungsbereich G) c:. IP F->l'--··-#·j Aufhebung Unternlveaubaulinien zu genehmigen 4. 00 460.00 ~

~ 30 0) "' Aufhebung Geltungsbereich und Inhalte 31 / tJI tJI G) F------ ·j Neue Unterniveaubaulinien zu genehmigen II 3. 00 2.

00 450.50 ~ 0,

Unveränderte Inhalte /✓ i! 1. 00

Informative Inhalte Baulinienplan 1 C EG ~ Bezeichnung der Baubereiche 1. UG Parkieru 1 ~ Baubereiche mit max. Höhenangabe (m o. M.) E·- ·- -1 Genehmigte Baulinien 2. UG Keller

11111111111111111111111111111111 Fassadengestaltung / Balkonbereich F··-··-··j Genehmigte Untemiveaubaulinien jooooooi Öffentliches Fusswegnetz f - - - j Genehmigte Arl<adenbaulinien c5 1 1 Baubereichsflächen (gemäss Bebauungsplan) 11 11 111111 Gestaltung Freiraum (frei zugängliche Flächen)

1 1e1 Parkierung oberirdisch (Besucher- und Kundenparkplätze) Die Baulinie und die Arkadenbaulinie innerhalb des aufzuhebenden Geltungsbereichs werden in den neu festzusetzenden Bebauungsplan Neum0hle / Bahnhofstrasse übernommen. 1 ◄ Ein- und Ausfahrt Einstellhalle (BOB = Baudirektions-Beschluss) 1+ - - - +I Anlieferung "J;) 352 1 r···············j Arl<aden im EG

Informative Inhalte Bebauungsplan

1 ~ 1 Bestehende Gebäude

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

1 • 442 ,9'2 1 Höhenkoten bei Höhenfi~punkten (m o. M.)
looooool Fusswege ausserhalb Geltungsbereich N
0 S 10 20 30 40 SOm

Lf7._____.I 1794