7.2.2-38
Marktgasse / Rigistrasse
Bestimmungen
Kanton Zug Gemeinde Baar Situationsplan 1:500 Zweck
Art. 1 Der ordentliche Bebauungsplan Marktgasse- Rigistrasse bezweckt im Sinne von §32 des Planungs- und Baugesetzes
des Kantons Zug (rBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) insbesondere:
Ordentlicher Bebauungsplan 1788 Falkenweg • eine Innenverdichtung mit besonders guter städtebaulicher Einordnung in das Orts- und Quaruerbild;
eine besonders gute architektonische Gestaltung de, Bauten und Anlagen sowie eine sehr hohe Qualität der privaten, MARKTGASSE - RIGISTRASSE 17 12 110 129 halb-privaten und öffentlichen Aussenräume;
Eine attraklive Einbindung in das gemeindliche Fusswegnetz mittels öffentlicher Wegverbindungen und eine Erschliessung mit zusammengefasster Tiefgarage im Zwischen- und Endzustand sowie Unterbindung oberirdisch angeordneter Park- M 1:500 [llätze 3250a Bestandteile und Geltungsbereich
Art. 2 Der ordentliche Bebauungsplan setzt sich aus dem Silualionsplan im Massstab 1:500 und den vorliegenden Bestim-
Abteilung Planung / Bau Baar, 18. Dezember 2023 "" C R~ '""'""";,' t, {~ jl - 648 113 Büel platz ... --- ----- -- ----------- 3248 mungen zusammen.
Art. 3 Das Richtprojekt Städtebau und Architektur sowie der Freiraumplan vom 18.05.2022 sind für die Beurteilung der kubi
sehen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsvertahren wegleitend Vom Richtprojekt dart vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplanes sowie des übergeordneten ' V nechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und 13 Vom Gemeinderat verabschiedet am 28. Februar 2023 überzeugende Lösung erzielt wird.
Art. 4 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke GS Nrn. 147, 148, 149, 150, 162, 163 und 164
Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin '' und ist im Situationsplan festgehalten. Walter Li pp Andrea Berto losi '' ' Bebauung (GS Nrn.
147, 148, 149, 150) ''1 L Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion ' 1.:' . Art. 5. Lage und äussere maximale Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergehen sich a1Js dP.n im Situationsplan testoe leoten Baubereichen A und B. Zug, 8.
August 2023 Der Baudirektor: 1' 136 Art. 6. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie ei nzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Florian Weber \\.' 1• 2024e Gartenpavillon, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge u. dgl. sind hinsichtlich Anzahl und Ausdehnung gernass Rich l- 1.:' 0 prujekl irmerhalb des Baubereich UnterQeschoss zulassig. Die im Bebauungsplan festgesetzten Baumgruben müssen das 1• er 18, JAN. 2024 - 19. FEB.
2024 \\ ....0- (l) gesamte Unte rgeschoss umfassen und dürfen nicht unterbaut werden. 1. öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom • 1 1 0
Art. 7 Vorspringende Gebäudeteile wie Balkone, Erker oder Vordticher sind in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen
~ vf 18. JAN, 2024 1s~b ' -:1.. zulässig. Balkone müssen klar als solche erkennbar sein und sind nicht auf der gesamten Fassadenlänge zulässig. Fassa- Publiziert im Amtsblatt ' 1 Cf) ;;~Pg' ,,,_1 _a_nu_ n_g_ 1_B_a_u_
i. \' ct" 0) Cf) denelemente wie Friesen dürfen über die gesamte Breite des Fassadenabschnitts ertolgen.
Art und Mass der Nutzung (GS Nrn. 147, 148, 149, 150) An der \..\rr,W\•t'bs\;,....,..,...,~ : beschlossen am 22, SEP, 2024 \\ • 1 Cf) (l)
Art. 8 Die zulässige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Bauordnung für die Kernzone
\\' l1 KA bzw. die Wohnzone W3, wobei Abweichungen gemäss Art. 9 dieser Bestimmungen zulässig sind.
Art. 9 Für den Baubereich B gilt Der zonenkon forme Gewerbeanteil kann auf 20% reduziert werden, sofern die Reduktion
,- durch preisgünstigen Wohnungsbau kompensiert wird. Preisgünstiger WohnungsbmJ ist gemäss <1Am «Kantonalen Geset;, 163 '' über die Förderung von preisgünstigem Wohnrau m (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)» zu erstellen und bewirtschaften.
2. öffentliche Auflage im Erdgeschoss 10. OKT. 2024 - 11. NOV. 2024 '' Preisgünstige Wohnungen sind dauerhaft als solche zu erhalten. '' Art. 10. Die im Situationsplan bezeichneten Höhenkoten definieren die maximal zulässigen Fassadenhohen und Gesarnlhöl"1eri Publiziert im Amlsblall 10, OKT. 2024 / Bau '' der Gebäude. Die Anzahl Vollgeschosse ist in allen Baubereichen innerhalb der maximal zulässigen Gesamthöhe frei. ''
Art. 11 Im Baubereich A gi lt eine maximal zu realisierende aGF von 1'350 m2, im Baubereich B eine maximal zu realisierende 140 ''
'' aGF von 2'550 m2. 150 ?:?. '' Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: 2 7, FEB. 2025 (9. ' '' ' ' ' 150 ... CfJ.: ''1
Gestaltung der Bauten und Freiräume
7 -- . t... _1..._.,;,.,.___,...__,,..._ - '' ''' '' ~Cf) '1 '
Art. 12 Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut
zu gestalten.
,,.- ·\ A11!, ' (l) ·- Art. 13. Für den Baubereich B gill: Unter Berücksichligu11g der Ecksiluatiun arn Büelµlatz ist bei Neubauten auf eine raumbil- --- - .Al '' '' ' dende Stellung und Merkpunktwirkung zu achten.
Sie sind - im Sinne des Richtprojektes - volumetrisch und architekto- ----.- KEEASAG ' '' ~ ~ ' '' Sihlstrasse 59, 8001 Zürich
' '' ' '' nisch besonders sorgfältig zu gestalten.
--,,.'' < 044 252 85 45 ' '' '' ''
Art 14 Für die einzelnen Bauvorhaben ist rnit dem Baugesuch ein deta,lliertes Material- und Farbkonzept einzureichen
'' ' Art. 15. Alle Dächer sind als Flachdächer zu gestalten. Attikageschosse sind nicht erlaubt Die Flachdächer sind mit variablen
"' ' _, ' '' www.keeas.ch '' ' Substrattypen un<1 Aufbauhöhen ökologisch wertvoll extensiv zu begrünen ..
' ' .,. '11111 ' " 1/f ' ".',,,, , '" '' ( 1) Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Obl ichter, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie
u. dgl. sind zulässig. Technisch bedingte Aufbauten und Anlagen sind zusammenzufassen und mind. um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückzuversetzen und dezent zu oestalten. (2) Dachflächen dürten nicht als Terrasse genutzt werden. Davon ausgenommen sind die Baubereiche A1, 61 und B3. Die Terrassennutzungen haben eine maximale Tiefe von 4.0 m ab der Fassade einzuhalten. Terrassennutzungen sind Verbindli cher Inhalt Schemaschnitte 1:500 (informativer Inhalt) Koordinaten um mindestens 2.0 m von der Dachflächenkante zurückzuversetzen.
,--. ' - - __J Geltungsbereich ArL 16. Die Umgebuny ist auf Basis des ·Freiraumplans vom 18.05.2022 zu gestalten. Im Baubewilligungsvertahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen.
Art. 17 Die Freiraumelemente haben eine hohe Aufentha ltsqualität mit folgenden Charakteren aufzuweisen:
Baubereiche für Hauptgebäude m it Bezeichnung Schnitt A- A

1 268254 7.0421 / 1227795.1038 ( 1) Der urbane Hofbereich dient als öffentlich zugänglicher Begegnungsraum und als öffentliche Wegerschliessung für
Dach +27.00 (472.80 m ü.M) 2 2682561.4942 / 1227803.1012 Zufussgehende. Er ist für Aufenthalt und Spiel zweckrnässig zu möblie,en Er isl - soweit mög lich - mil sickerfahigem,
maximale Höhenkote in m ü. M. hellem Hartbelag sowie mil einer gemäss Silualionsplan situierte11 begrü nten Kiesflad1e rnit Bepflanzungen wie Stau-
3 2682561 .8497 / 1227803.1779
den, Grasern und Kleinstraucher zu versehen.
lmJ Vorspringende Gebäudeteile
4 5 2682562.8272 / 1227803.3886 2682578.8883 / 1227806.8507 (2) Der begrünte Wohnhofbereich dient als naturnaher Begegnungsraum fü r die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebäudes. Er ist für Aufenthalt und Spiel zweckmässig zu mtiblieren. ccr ist soweit möglich mit naturnahen, 6 2682581.7925 / 1227793.3771 --
f,,,, | Eingänge Hauptgebäude (Lage schematisch) | strukturreichP-n und stanrlortorientierten Bepflanzungen zu versehen. Hartflächen sind auf ein Minimum zu reduzieren. |
|---|---|---|
Dach +14.2D (400.00 m O.M) | 7 | 2682584.7636 ! 12277795937 |
(3) Die Spielflächen sind sowohl im urbanen Hofbereich als auch im begrünten Wohnhofbereich zu realisieren und Spiel- 8 2682572.7396 ! 1227777.002 Zu- und Wegfahrt Tietgarage Baubereiche A und B (temportär) geräte haben sich optisch gut in die Gesamtsituation einzugliedern.
2682569.7686 ! 1227790.7854 (4) An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind standortgerechte, alterungsfähige Bäume vorzusehen. Unterirdische Zu - und Wegtahrt (ungefähre Lage) Tiefgarage
2682565.7314 / 1227789.9152 Der Baum am «Büelplatz» ist temporär festgesetzt. Baubereich B (langfristig) und Grundstücke Nrn. 162, 163 und 164

14 11 2682564.7538 / 1227789.7045 (5) Für die Pflanzung der im Situationsplan bezeichneten Hochstammbäume in den Hofbereichen si nd Baumgruben zu
7 12 2682562.6465 / 1227789.2502
000 Ottentlicher Fuss- und Veloweg / Wegrecht (Lage schematisch) erstellen.
13 2682553.1809 ! 1227784.0171
TG -3.00 (442.80 m ü.M) - 1
TG -3.00 (442.80 m ü.M) - Grüner Wohnhofbere,ch f: - -!'1::-- . - - [ ·uG-s~~omo.M) - - -T - ____ J

--- 'E------,..J 14 2682552.7932 / 1227782.6526 Erschliessung, Parkierung und Entsorgung
15 26825630016 / 122 7788.3038 Art. 18. An den schematisch bezeichneten Lagen sind öffentliche Fusswege mit einer Mindestbreite von 2 m zu realisieren und
Urbaner Hofbereich 16 2682569.0018 / 1227789.5971 mit Dienstbarkeiten zu sichern. Sie sind situationsgerecht auszugestalten. Die Durchfahrt westlich des Baubereichs B 1 ist fü r
17 2682571.7621 / 1227776.7912 den motorisierten Verkehr durch einen roller o.ä zu versperren.
\ \ \ \ \ \' Begrünte Kiesflache (Lage schematisch) 18 2682561.1362 / 1227769.2326 Art. 79. Die bezeichneten Erschliessungsflächen dienen der ArealerschliAssung durch rJP.n Fuss- unci Veloverkehr sowie der
19 2682573.9616 / 1227771 .9971 Erschliessung der Tiefgarage für den motorisierten Individualverkehr.
Schnitt B-B
Erschliessungsfläche 20 2682586.4090 ! 1227774.6842 Art. 20. Für Wohnnutzungen ist pro Zimmer min. 1 Abstellplatz für Velos zu schaffen, 1/3 davon ist als Kurzzeitabstellplätze
21 2682592.1467 / 12277 48.4502 oberi 1disch und situativ vor Willeru11gsei11flüssen gesct1ützt zu erstel leri und mit Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu
Dach +1 4..!U (4tiU.UU m ü.M)
Bäume (Lage schematisch) 22 23 2682579.6191 / 1227745.7499 2682576.6924 / 1227759.328 versehen. Im Aussen raum sind Abstellplatze nur an den irn Situationsplan bezeichneten Lagen erlaubt Insgesamt sind mindestens 96 Veloabstellplätze zu erstellen. rJ Veloparkierung o berirdisch (Lage schematisch) 24 2682563.8669 / 1227756.5636 Art. 21. Für die Baubereiche A und B dürten insgesamt max.
31 Abstel lplätze ( 14 Plätze für Baubereich A, 17 Plätze für Bau- 25 2682559.6697 ! 1227768.917 bereich BI für den motorisierten Individualverkehr erstellt werden. Diese sind ausschliesslich in der Tiefgarage anzuordnen. X Verhinderung Durchfahrt für Motorfahrzeige (Lage schematisch) Baubereich Untergeschoss ) L _ .1 _ _._ _ _ _ _ _ 7 TG -3.00 (442.80 m ü.M ) I - - - - - ~ 26 27 28 2682562.7167 / 1227754.7812 2682575.5421 / 1227757.5457 2682578.1528 / 12277 45.4338
Art. 22 Für den Baubereich B gilt: Die Zu - und Wegfahrt der Tiefgarage ertolgt längerfristig über die Marktgasse und die
Grundstücke GS Nrn. 162, 163 und 164, sobald hier Neubauten ersiellt werden. Bis dahin erfolgt die Zu- und Wegfahrt über das Grundstück GS Nr. 150. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zu - und Wegfahrt zum Baubereich B über das Grundstück Baumgrube (Lage schematisch) 29 2682546.1456 / 1227794.6062 GS Nr. 150 nicht mehr gestattet
Art. 23 Die Abstellplätze für den motorisierten Individualverkehr für die Grundstücke GS Nrn. 162, 163 und 164 sind bei einer
alltälligen baulichen cntwicklung der Grundstücke an d ie bestehende Tiefgarage Ratha1Jsstrasse, iiher das Grundstück GS Nr. 165, anzuschliessen. info rmativer Inhalt ~==] Bestehende Gebäude und Gebäudeteile übrige befestigte Flächen Umwelt
Art. 24 D"as Gebiet ist unter Beachtung der Retentionsrnassnahmen im Trennsystem zu entwassern und das Meteorwasser ist
innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern . Die erforderlichen Retentions- beziehungsweise Versickerungsanlagen si nd pro Etappe nachzuweisen. 148 Grundstücke
Art. 25 Sämtliche Neubauten haben mindestens den Minergie- Standard oder einen gleichwertigen Standard zu ertüllen.
Abzubrechende Gebäude und Gebäudeteile Art. 26. Im Rahm en der Baufreigabe ist ein detailliertes Energiekonzert auszuarbeiten. Die Wärme-/Kälteversorgung ist über erneuerbare Energiequellen sicherzustellen. Die Stromversorg ung ist eine mög lichst hohe Eigenstromproduktion zu gewähr- Genehmigte Baulinie leisten. Genehmigte Arkadenbaulinie Art. 27.
Lichternissionen sind auf das erforderliche Minirnum zu be~chrar1 ker1. Zu genehmigende Kantonale Spezialbaulinie (separates Verfahren) Schlussbestimmungen Zu genehmigende Kommunale Baulinie (separates Verfahren ) Art. 21:l. Die Oberbauung darf in Etappen realisiert werden . Jede Etappe hai zumindest einen Baubereich (A/B) und die daran Gebäude Richtp1ojekt angrenzende Umgebung zu bei nhalten. l Art. 29.
Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vmschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zo - ,1 nenp lans der Gemeinde Baar massgebend. 0