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7.2.3-2

Areal Langgasse

Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung 2191a 1780 Baar vom 5. Juni 2005 (BO) insbesondere:

(33082) § die bestehende Arealbebauung gemäss der gesetzlichen Vorgaben(§ 71 PBG) in einen einfachen

1:500

RRB 07.07.19

92

2994

246 9a 3896 § Bebauungsplan gemäss § 32bis PBG zu überführen; eine gute bauliche und freiräumliche Entwicklung auf dem zentralgelegenen Areal zu ermöglichen;

§ die Erstellung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage mit Anschlussmöglichkeiten für das benachbarte 378 Grundstück GS Nr. 419 zu sichern 5a Mülibach 284

Abteilung Planung / Bau, den 22. September 2020 Bestandteile 3897 Der Abteilungsleiter: 2. Der einfache Bebauungsplan beseht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den Bestim-

Schu

55 8a mungen. René Strehler 284 a 2319

tzeng 3. Das Richtprojekt vom 14. April 2020 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. 2352a

elstra 38 Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeord-

36 411 neten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine mindes- Vom Gemeinderat verabschiedet am 22. September 2020 tens gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

sse Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: 1a Geltungsbereich

57 285 Walter Lipp Andrea Bertolosi 4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.

Mülib 2.50

a b 2352 3898

ch Bebauung Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 25. Sept. bis 26. Okt. 2020

8.00

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

419 3834 5. Lage sowie Grenz- und Gebäudeabstände von neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich
4.93
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau 4329 aus den festgelegten Baubereichen. Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Erker und derglei-
09
415 3263 51
17. chen dürfen den Baubereich nicht überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den

8.29

9.6 0 Baubereichen für Balkone über den Baubereich für Hauptgebäude hinausragen dürfen. 9.5 4 2.8 0 413

19. 6 .7 3 6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.

34 6.1 3349 7. Kleinbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestal-

5 A 3347 sse Vom Gemeinderat beschlossen am e scho terisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze sowie Zugänge zur Tiefgarage. ollg tika

33 4 V 1 At

48 + 4330 19 88 8. In den Baubereichen für Hauptgebäude sind max. 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig. Die Gemeindeschreiberin:

13. Der Gemeindepräsident: 02.

6.2 E 16.

V

19

7 352c 44 B 10. F 1533 RR 9. Im Baubereich B gilt eine maximale Gebäudelänge von 60 m. F 6.6 5 17. 09 V 17.

83 4328 P 412

2.8 P 10. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32 Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden. 41

0 3 12.

.47 P a 11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammen- P 218 Datum: 29. Oktober 2020 F hang besonders gut zu gestalten. V 49

12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Abgesehen von den Bereichen mit Solaranlagen sind sie extensiv zu begrünen. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zentral anzuordnen und gegen-

17. 418 P 421

62 über der Fassade um mindestens ihre Eigenhöhe zurück zu rücken. Neben technisch bedingten 63. 21 3340 a Sagenbrugg Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig.

3

P

3350

V

B

sse e scho Freiraum ollg tika Verbindlicher Inhalt 352i 4 V 1 At + P 13.

Entlang der Langgasse ist eine Baumreihe zu erstellen. Geltungsbereich a 3338

22. 5 352e 352d 6.5 P 14. Sämtliche Flächen des Freiraums, die nicht der Erschliessung dienen, sind zu begrünen und mit

25 A Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung 352b Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standort- P Baubereich für Kleinbaute (Abgrenzung schematisch) gerechte und einheimische Arten zu verwenden.

Baubereich für Balkone 352g P 15. Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Es gilt das Trennsystem.

7.5 8 Erschliessungsflächen (Abgrenzung schematisch) 16. Die Spielflächen haben mind. 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betra- 420 sse 43 a 349 gen und sind kindgerecht zu gestaltet und auszustatten. gg a Begrünte Freiflächen (Abgrenzung

schematisch) 352a .02.198 8 L a n 41 RRB 16 Erschliessung Bäume, Sträucher/Stauden (Lage und Anzahl schematisch) 424 17. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Schutzengelstrasse. Interne Fusswege 18. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück GS Nr.

419 ist als Notzufahrt sowie für Fussgänger und Ve- F Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt 40 lofahrer im Grundbuch zu sichern. 69

5b

19. Im Geltungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig, die über

Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch)

225

343s

den Geltungsbereich hinaus auch der Erschliessung der Nachbarsgrundstücke GS Nr. 419 sowie

Spielflächen (Abgrenzung schematisch)

GS Nrn. 420 und 421 (max. 6 Parkplätze) dient.

20. Oberirdisch sind maximal 25 Besucher- und Kundenparkplätze für den Geltungsbereich und 5 Be- V Oberirdische Veloabstellplätze (Abgrenzung schematisch) sucherparkplätze für das Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 in den hierfür im Plan vorgesehenen Be- P Oberirdische Besucher-/Kundenparkplätze für den Geltungsbereich reichen zulässig. Es ist ein sickerfähiger Belag zu verwenden. (Abgrenzung schematisch) 21. Bei Wohnnutzungen ist ein Veloabstellplatz pro Zimmer zu realisieren.

Bei Gewerbenutzungen richtet sich der Bedarf an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1/3 der gesamthaft erforderlichen Velo- P Oberirdische Besucherparkplätze für Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 abstellplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. (Abgrenzung schematisch) Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. E Entsorgungsstelle (Lage schematisch) 22. An den bezeichneten Stellen sind Fusswege zu errichten.

Arealzufahrt 23. An bezeichneter Stelle ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage N Schlussbestimmungen 0 5 10 25 24. Die Bestandsbauten Assek.-Nr. 3338a und 3340a können angemessen erweitert, umgebaut und in ihrem Zweck teilweise geändert werden, sofern dadurch nicht weiter vom geltenden Recht abgewichen wird.

Bei Anpassungen, welche das in § 72 PBG zulässige Mass übersteigen, muss der Be- Informativer Inhalt bauungsplan revidiert werden. Bestehende Gebäude 25. Erste Baugesuche für Hauptgebäude haben mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.

Geplante Gebäude 26. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht- der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Ge- 4 Grundstücksgrenzen meinde Baar massgebend.

Abmessungen Richtprojekt Hochbau 27. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche sowie der Parkplätze für sämtliche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nach- Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse zuweisen.

28. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Fest- Genehmigte Baulinie setzungsbeschlusses verbindlich.