Funtauna: baar.tlex.ch

7.2.3-3

Panoramaweg

23728 Einwohnergemeinde Baar

BESTIMMUNGEN INFORMATIVER INHALT

Ziff. 1 ZWECK

Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1.Juli 2019) Ansicht A, Baubereiche A/B mit Richtprojekt 1:500 insbesondere: 3 VG + Attika 3 VG + Attik; die qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen; ein einheitliches Bebauungskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann; eine gemeinsame unterirdische Parkierung sicherzustellen.

EINFACHER BEBAUUNGSPLAN Ziff. 2 BESTANDTEILE 1. Der Bebauungsplan besteht aus den Situationsplénen, den Bestimmungen und den informativen Ansichten.

PANORAMAWEG 2. Das Richtprojekt vom 06.05.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualitét des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des (ibergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und (iberzeugende Losung erzielt wird.

1:500 Ziff. 3 GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich ist in den beiden Situationsplanen festgehalten.

Ziff. 4 BEBAUUNG

Abrelung Planung/ Bau, den 7. Juli 2020 1. Lage, dussere maximale Abmessungen, Strassengrenzen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Hauptgebaude ergeben sich aus den festgelegten Haus B | Baubereichen A, B, C, D und E. Lediglich Vordacher durfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen. 3 VG + Attika Der Abteilungsieiter: 2. Die pro Baubereich maximal zulassige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulassigkeit von Attikageschossen sind in den Situationsplanen und in den informativen Ansichten festgelegt. René Strehler Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplatze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugénge u. dgl. sind auch ausserhalb der Baubereiche zulassig. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhoht werden. Eine zusétzliche Erhöhung der Ausniitzung durch Ausniitzungstbertragungen gemass den gesetzlichen Bestimmungen ist zulassig. Vom Gemenderat verabschiedet am 7.

Juli 2020 Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiraume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

o Die Dachflachen der obersten Vollgeschosse sind partiell zu begriinen. Die Attikadachflachen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind extensiv zu begriinen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dachern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Bestenendes Terram Der Gemelndeprasident: Die Gemeindeschreiberin: Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten. Walter pp Andrea Bertolasl

Ziff. 5 FREIRAUM

1. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 06.05.2020 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu ber(icksichtigen sind. Im Ansicht C,, Baubereiche C/B mit Richtprojekt 1:500 Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen. Der Quartierplatz dient als gemeinschaftlicher Begegnungsraum für die Bewohner und Besucher. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualitat auszugestalten sowie 3 VG + Attika GS Nr. 2666 GS Nr. 2636 Offertliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6& vom 10.07.2020 bis 10.08 2020 zweckmässig zu méblieren. Der Spielplatz und die Spielwiese sind zu begriinen. Der Spielplatz ist zweckmassig zu möblieren. 3 VG + Attika Der Bereich für den Gewasserraum ist als zusammenhangender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten. Innerhalb des Gewésserraums dürfen Bescheinigt Abteilung Planung / Bau W keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Am schematisch bezeichneten Standort ist eine Feldhecke anzulegen. Die bezeichnete Doppel-Linde ist zu erhalten.

Bei Abgang der Linde ist an deren Stelle ein hochstämmiger Baum mit Kronenhéhe von mind. 10 m zu pflanzen. Weiter sind an den schematisch bezeichneten Standorten standortgerechte, in der Regel einheimische Baume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein gentigend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewahrleisten. Vom Gemeinderat beschlossen am: 26.04. 2024 7. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwéssern und das Meteorwasser ist nach Méglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern.

Cer Gemeingepräsiden® Ziff. 6 ERSCHLIESSUNG 1. Die in den Situationsplanen bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das tbergeordnete Netz sind sicherzustellen. 2. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage und des Velokellers haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Die Tiefgarage darf punktuell in Erscheinung treten. Ansicht C,, Baubereiche C/B/E mit Richtprojekt 1:500 Am schematisch bezeichneten Standort dürfen sieben oberirdische Besucherparkplatze erstellt werden, wobei mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die Erschliessung erfolgt tiber die bezeichnete Zu- und Wegfahrt. Bei der Realisierung des Baubereichs E sind die oberirdischen 3 VG + Attika 3 VG + Attika Besucherparkplétze, bis auf den rollstuhlgerechten Parkplatz und einen weiteren Besucherparkplatz, aufzuheben.

Die aufgehobenen fünf Besucherparkplétze sind Haus A dann unterirdisch anzuordnen. 3 VG + Attika 4. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplatze sind oberirdisch und in der Nahe der Hauszugéange anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplatze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. 5. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.

Ziff. 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Gestaltetes Terrain

1. Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich und die dazugehérige Umgebung zu e =____ 1 Bestehendes Terrain umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine gute Gestaltung aufzuweisen. 2. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berlcksichtigung von hoherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 3.

Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderétlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich. 32725 -8,1.2021 VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN SITUATIONSPLAN Baubereich A bis D 1:500 DEFINITION DER BAUBEREICHE SITUATIONSPLAN SPATERE REALISIERUNG, BAUBEREICH E 1:500 PERIMETER Abis D - —. Geltungsbereich Ziff. 3 PLANAUSSCHNITT SPATERE REALISIERUNG BAUBEREICH E Nr E-Koordinate N-Koordinate 2638 BAUBEREICHE 1 2'683'071.203 1'227'205.463 Baubereich fur Hauptgebaude

2 2'683'087.950 1'227'213.092 mit Bezeichnung und Geschossanzahl i 4.1 Abs. 3 2'683'092.345 1'227'203.448 4 2'683'094.062 1'227'204.863 10 Koordinaten zur Definition der Baubereiche 5 2'683'104.716 1'227'191.938 GRUN- UND FREIFLACHEN 6 2'683'090.017 1'227'179.821 7 2'683'086.209 1'227'184.440 Freiflächen (Lage schematisch) Ziff.

5 8 2'683'079.362 1'227'192.746 r 9 2'683'081.719 1'227'182.394 ///// Quartierplatz (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. ’ 10 2'683'091.235 1'227'170.827 11 2'683'103.427 1'227'184.608 W Spielplatz und Spielwiese (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. / 12 2'683'111.365 1'227'177.585 13 2'683'112.358 1'227'179.576 \\\\\\\\ Bereich für Gewässerraum Ziff. 5 / Abs.

2'683'126.453 1'227'172.548

2'683'121.571 1'227'162.757 Feldhecke (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs. 16 2'683'119.427 1'227'156.216 17 2'683'118.848 1'227'155.054 Doppel-Linde Ziff. 5 / Abs. 18 2'683'103.858 1'227'162.527

19

2'683'113.490

1'227'157.725

20

2'683'110.221

1'227'154.030

@

Baum (Lage und Anzahl schematisch)

Ziff. 5 / Abs.

21

2'683'057.202

1'227'165.818

22

2'683'074.582

1'227'173.739

ERSCHLIESSUNG 23 2'683'077.365 1'227'167.632 Erschliessungsflache (Lage schematisch) Ziff. 6 24 2'683'078.522 1'227'168.586 Siedlungsinterne Fusswege 25 2'683'089.177 1'227'155.661 00000 (Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs. 26 2'683'074.477 1'227'143.544 27 2'683'063.823 1'227'156.469 A' Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. 6 / Abs.

28 2'683'070.669 1'227'148.163 29 2'683'066.180 1'227'146.117 & Zu- und Wegfahrt Velokeller Ziff. 6 / Abs. 30 2'683'080.034 1'227'137.296 31 2'683'092.690 1'227'151.601 Zu- und Wegfahrt oberirdische Parkierung/ 32 2'683'100.051 1'227'145.119 | S Bestandesbau Assek-Nr. 2607a Zif. 6/ As. N 33 2'683'104.332 1'227'151.044 m Oberirdische Parkierung Ziff. 6 / Abs.

34 2'683'113.113 1'227'141.254 N 35 2'683'105.670 1'227'126.325 Oberirdische Veloabstellplätze 36 2'683'103.358 1'227'124.832 (Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs.

2'683'089.623 1'227'131.680 IE‘ Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer) Ziff. 6 / Abs. 38 2'683'099.255 1'227'126.877 39 2'683'095.986 1'227'123.182 INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN N DEFINITION DES BAUBEREICHS Gewässerbaulinie rechtskräftig

Abmessungen Richtprojekt Hochbauten - — — (RRB vom 7.7.1992) E

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

0 5 10 25m
Statische Waldgrenze rechtskräftig Nr E-Koordinate N-Koordinate [E a —|
: 1 Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage —— —-
(V_DI vom 17.2.2006) 40 2'683'114.712 1'227'206.387
Öffentliche Fuss- und Velowege Z 2'683'129.585 1'227'214.827 Bearbeitung: Projektleitung Gabriela Brack
Abzubrechende Bauten und Anlagen o <>/O ° 4 5683132085 1227210.070 Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
(ausserhalb / im Perimeter)
Bestehende Bauten 43| 2683133347 1'227'211.790 Grundiagedaten
Geissbüelbach
ausserhalb Perimeter/ im Perimeter 44 2'683'146.747 1'227'203.513 Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018
45 2'683'136.735 1'227'187.306 Richtprojekt "tanz am geissbuel": Wild Bar Heule Architekten AG, Zurich vom 6. Mai 2020

Geplante Grenzbereinigung Wald (GS Nrn.

2638, 2639) 46 2683123336 1227195583 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den giiltigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen 47 | 2'683130.987 1'227190.856 Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung Ihre Lage beruht auf einfachen 48 2'683'125.343 1'227'187.654 Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht.