7.2.5-4
Quartiergestaltungsplan «Poststrasse»
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A Gemeinde Baar - - - - - - /\ - - - — . - - . . _- —— -7
Festlegungen zur Nutzung:
Gebiets-Einheit ____________________________ T K Mit den Gebiets-Einheiten wird das Planungsgebiet in zweckmaéssig abgrenzbare Teilflachen gggliedert. Es ist anzustreben, die einzelnen Bebauungspline auf diese Gebiets-Einheiten abzustimmen. ;
6‘\99 Maximale Geschossfläche pro Gebiets-Einheit Die maximale Ausnützung pro Gebiets-Einheit wird mit der Geschossfläche ohne Aussen- Quartiergestaltungsplan Poststrasse Bahnhof SBB 2580 { wandquerschnitte, jedoch in Abweichung von $ 12 Abs. 2 V PBG unter Einschluss der Dachgeschosse ausgedrückt.
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A 2, > Die Ausnützung der einzelnen Grundstücke kann aufgrund der Parzellierung und der ange-
g | strebten Bebauungsstruktur unterschiedlich sein. Allfällige Nutzungsausgleiche sind innerhalb derselben Erschliessungs- bzw. Bebauungsplan-Einheit vorzunehmen.
Situation 1:500 * Wohnnutzungen (im Plan nicht dargestellt) Eine Lockerung des in der Bauordnung für die Kernzone festgehaltenen Wohnverbotes im —__ Erdgeschoss drängt sich nicht auf.
Bei Bedarf kann dies fallveise im nachfolgenden Bebauungsplan festgelegt werden. O© OE © GD $ OD 9 GE > * Lärm (im Plan nicht dargestellt) Für Liegenschaften an der Dorfstrasse, der Rathausstrasse, der Neugasse sowie teilweise der Bahnhofstrasse (GS-Nrn. 30, 31) ist zusammen mit dem Bebauungsplan ein Lärmgut- : .
S achten zu erstellen, welches nachweist, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte O $ lärmempfindlicher Räume namentlich bei Wohnnutzungen eingehalten werden können,
CM 1090 /: \ % . 00 o ® Festlegungen zur Bebauung: ) 7] T ara * Baubereiche Randbebauung .
-r T Ü ““ 000 Die Baubereiche fiir die Randbebauung basieren auf einer Tiefe von 15.00 m, die geméss Angaben im Plan stellenweise vergréssert werden kann. ı ; Es sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamthéhe von 16.50 m einzuhalten ist. Davon ausgenommen sind die strassenseitigen Vorbauten in den Abteilung Planung/Bau: 77, Leqpeesé Zo00 ! ! i n .
Baubereichen beidseits der Neumdihle, die nur drei Vollgeschosse mit einer Gesamthéhe von max. 10.90 m aufweisen dürfen (vgl. Projekt Gotthard). Die strassenseitigen Baubereichsgrenzen sind als Baulinien mit Anbaupflicht umzusetzen.
Der Bauverwalter: //%ä\}l__ * Baubereiche Innenbebauung Die im Plan dargestellten Baubereiche fiir die Innenbebauung sind bezüglich ihrer Hauptausrichtung verbindlich. Sie kénnen jedoch im Sinne eines Projektierungsspielraumes im Rahmen der Bauvorschriften um max. 10° abgedreht, in ihren Abmessungen geringfligig verandert und Vom Gemeinderat festgesetzt am: /4.
Aufi sl 200 o zur Sicherstellung der Vertikalerschliessung erweitert werden. /fl In der Regel sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamt- . / . % hohe von 16.50 m einzuhalten ist.
Davon ausgenommen ist der bestehende Silo, der in den Der Gemeindeprasident: A 222 bestehenden Ausmassen umgebaut werden darf. ) 4 11590 37\% < * Arkaden c 451 Der Gemeindeschreiber: ” In den
bezeichneten Bereichen entlang der Bahnhofstrasse, der Neugasse, der Rathausstrasse und der Dorfstrasse sind durchgehende, dauernd &ffentlich zugéangliche Arkaden vor- 12700 zusehen. Im Interesse einer gewissen Grosszugigkeit soll fir die lichte Hohe ein Mindestmass von rund 3.50 m vorgegeben werden. Das definitive Mass ist in den Bebauungsplénen verbindlich zu regeln. O D_ — * Hofbauten Diese Signatur bezeichnet vorhandene kleinere Gebéude, die sich innerhalb von Freiraumzellen befinden.
Die Geschossflédchen dieser Bauten können in den Ausnutzungsnachweis miteinbezogen werden. Die Hofbauten sind auf einen langerfristigen Eestand ausgerichtet; sie Suter e von Känel * AG dürfen nicht durch gréssere Gebaude an derselben Lage ersetzt werden. Orts- und Regionalplaner BSP SIA Kleinstrasse 15_8008 Zürich 32243 - 14.7.2000 Telefon 01/252 74 80 _ Fax 01/252 05 46 _ e-mail [email protected] 01010 o * Schrägdächer Postdfraste .
=0Tt 3 "‘—i D [ Im Interesse einer homogenen Dachlandschaft im erweiterten Bahnhofbereich sind Neubauten in der Regel mit Flachdächern auszubilden. Die Schrägdachform ist für die Neumühle vorgegeben, entlang der Dorfstrasse ist sie in ortsbaulich begründeten Fällen möglich. O oIS n \ f > Kreuzplatz — ) Festlegungen zur Erschliessung:
* Abstellplätze (im Plan nicht dargestellt) Festlegungen zur Nutzung: Pro 100 m2 effektiver Geschossfläche ist höchstens ein Abstellplatz für Motorfahrzeuge zulässig. Pro Abstellplatz sind mindestens 2 Abstellgelegenheiten für Zweiräder vorzusehen. 87i
Möglichst viele Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind unterirdisch anzuordnen, oberirdisch Geltungsbereich sind nur wenige behindertengerechte Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. Der Tiefgarage-Richtplan ist für die Organisation der unterirdischen Parkierung wegleitend. Gebiets-Einheiten * Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen Die Ein- und Ausfahrten der insgesamt sechs Tiefgaragen sirid im näheren Bereich der
festgelegten Standorte vorzusehen (ca. 5 m). Die Rampen sind zu überdachen, damit die ‘3 ?{0 max. Geschossflache pro Gebiets-Einheit (m2 inkl. DG) Auswirkungen der Immissionen möglichst begrenzt bleiben. Unterirdische VerknUpfungen einzelner Tiefgaragen sind zu vermeiden. Falls solche Verknipfungen trotzdem vorgesehen werden sollen, sind sie in den betreffenden Bebauungs- Festlagungen zur Bebauung: plänen verbindiich zu regeln.
Baubereiche Randbebauung bzw. Innenbebauung * Direkteinfahrten Von der Rathausstrasse (Durchfahrt bei Rest. Krone) und der Dorfstrasse her (Post) ist je eine untergeordnete Direkteinfahrt in das Quartiergestaltungsplangebiet zulässig. E_ am &n Arkaden * Oeffentliches Fusswegnetz Das offentliche Fusswegnetz umfasst Arbeits-, Einkaufs-, Schul- und Wanderwege.
Unter dem Blickwinkel der Sicherheit besonders zu beachten sind die Querungen der Poststrasse Z Hofbauten im Bereich der zahlreichen Ein- und Ausfahrten.
< > Schragdécher Festlegungen zum Freiraum:
Festlegungen zur Erschliessung: * Freiraumzellen Die Freiraumzellen sind Aussenraume, die in erster Linie durch die umgebende Rand- und ik
Innenbebauung gefasst werden. Hofbauten sind Teil dieser Freiraumzellen, die nicht identisch Ein- und Ausfzhrten Tiefgaragen (punktiert: 2. Prioritat) sind mit Griinflachen.
P Spiel- und Aufenthaltsbereiche sollen méglichst in diesen Freiraumzellen angeordnet werden. Bestehende Abstellplatze in den Freiraumzellen sind bei baulichen Verénderungen zu ent- Direkteinfahrten fernen oder unterirdisch zu kompensieren.
* Strassenraumgestaltung Poststrasse 0000 Oeffentliches Fusswegnetz Entlang der Poststrasse ist die Strassenraumgestaltung zu verbessern. Dabei sind namentlich die Fusswegquerungen und die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgaragen gestalterisch einzubinden ui~d die Vorbereiche zwischen den Fassaden und der Fahrbahn aufeinander Festiegungen zum Freiraum: abzustimmen.
Freiraumzellen Die Richtigkeit bescheinigt Hinweis: der Nachfiihrungsgeometer:
Strassenraumgestaltung Poststrasse Der Bericht zum Quartiergestaltungsplan ist als integrierender Bestandteil des Planwerkes zu beachten. Er enthélt Grundgedanken, Begriindungen und Erlauterungen zu inhaltlichen Fragen. Auch die Rechtswirkung des Quartiergestaltungsplanes ist darin festgehalten. Knecht und Gatzi Unterstrichene Grundstücke sind noch nicht rechtsalltia.
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Quartiergestaltungsplan Poststrasse
Tiefgarage-Richtplan 1:500 ______ 7 Z - 7 ' ®& N Ti >
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Suter ¢ von Kénel * AG Orts- und Regionalplaner BSP SIA 32243 - 14.7.2000 . Kleinstrasse 15 8008 Zürich Telefon 01/252 7480 Fax 01/252 05 46 _ e-mail svkplaner @swissonl ine.ch Poststrasse
Information:
o ı Geltungsbereich Quartiergestaltungsplan
Magliche Anordnung Tiefgaragen
_}__' Ein- und Ausfahrt Rampe
v Fahrtrichtungen
Magliche Verkniipfungen je nach Etappierung
L] Baubereiche Quartiergestaltungsplan
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Tl — — —>> Die Richtigkeit bescheinigt der Nachfiihrungsgeometer:
Knecht und Gétzi