1021.030
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte
Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 18941,
beschliesst:
Art. 1
Für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Objektkredit von 6,995 Millionen Franken bewilligt. Dieser Betrag erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1 % von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken).
Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen:
mehrbändige moderne Zuger Kantonsgeschichte im Umfang von 5,675 Millionen Franken;
Aufbereitung und Veröffentlichung digitaler Inhalte der Kantonsgeschichte im Umfang von 0,788 Millionen Franken;
Vermittlungsarbeit im Umfang von 0,532 Millionen Franken.
Der Objektkredit wird auf der Basis von 106,4 Punkten (August 2023) gemäss Landesindex der Konsumentenpreise bewilligt (Dezember 2020: 100 Punkte).
Art. 2
Für die jährlich wiederkehrenden Kosten des Betriebs und der Weiterführung der Plattform für die digitalen Inhalte der Kantonsgeschichte beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zulasten der Erfolgsrechnung einen Budgetkredit.
Art. 3
Die Projektverantwortung obliegt dem Staatsarchiv.
Das Staatsarchiv führt, koordiniert und begleitet das Projekt und vergibt insbesondere die Forschungs-, Redaktions- und Vermittlungsaufträge an Dritte.
GS 2024/040