161.816

Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungsgericht für die Jahre 2007–2012

Vom 30. März 2006 (Stand 8. April 2006)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Bst. d und h der Kantonsverfassung1,

beschliesst:

Art. 1

Dem Verwaltungsgericht werden für die Jahre 2007–2012 sieben Personalstellen bewilligt.

Nicht eingeschlossen sind:

  1. die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;

  2. die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft2.

GS 28, 673