421.3-A3
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 27. März 20081)
Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung2), beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Zug tritt der Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003 (Anhang) bei.
Art. 2
Das Inkrafttreten setzt voraus, dass neben den Kantonen Zürich, Luzern und Schwyz mindestens ein weiterer Kanton seinen Beitritt erklärt.
Art. 3
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung.
Der Regierungsrat legt das Inkrafttreten fest3).
Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an kulturelle Institutionen in Zürich und Luzern vom 16. Dezember 19994) aufgehoben. 1) GS 29, 999 2) BGS 111.1 3) Inkrafttreten am 1. Jan. 2010 (RRB vom 29. Sept. 2009) 4) GS 26, 575 (BGS 421.3) 1