826.192.2

Gebührentarif des Rettungsdienstes für Hilfeleistungseinsätze ohne medizinische Versorgung bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes

Vom 12. Januar 2004 (Stand 1. Januar 2004)

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug,

gestützt auf § 4 des Gebührenarifs für die Benützung des Rettungsdienstes vom 17. Oktober 19951,

verfügt:

Ziff. 1

Bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes, Kantonalverband Zug, stellt der Rettungsdienst den Benutzerinnen und Benutzern des Notrufsystems für einen Hilfeleistungseinsatz ohne medizinische Versorgung folgende Tarife in Rechnung:

  1. in den Gemeinden Zug, Baar, Steinhausen, Cham: Fr. 90.–

  2. im übrigen Kantonsgebiet: Fr. 120.–

Ziff. 2

Diese Verfügung tritt rückwirkend per 1. Januar 2004 in Kraft.

GS 28, 21