943.12

Regierungsratsbeschluss betreffend das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe

Vom 30. April 1996 (Stand 1. Juli 1996)

Der Regierungsrat des Kantons Zug,

in Ausführung von § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 25. Januar 19961,

beschliesst:

Art. 1

Für das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten gelten analog die Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

GS 25, 253