Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die Übertragung von Geschäftsvermögen auf eine juristische Person, deren Beteiligungsrechte sich im Privatvermögen befinden, ist nach Art. 19 Abs. 1 und 2 DBG bzw. § 18 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 StG steuerneutral, soweit kumulativ folgende Erfordernisse erfüllt sind:
die Steuerpflicht in der Schweiz besteht fort;
die bisher für die Einkommenssteuer massgebenden Werte werden übernommen;
das übertragene Geschäftsvermögen stellt einen Betrieb oder Teilbetrieb dar;
während fünf Jahren ab der Umwandlung werden die Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechte an der übernehmenden Gesellschaft nicht veräussert.