Fahrkosten, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar ist
Fahrkosten, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar ist
Sofern ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht und der steuerpflichtigen Person zugemutet werden kann dieses Verkehrsmittel zu benutzen, können die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist praxisgemäss solange zumutbar, als der Zeitgewinn mit einem Privatfahrzeug 1,25 Stunden pro Tag nicht übersteigt.