Fahrkosten, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden oder zumutbar ist
Fahrkosten, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden oder zumutbar ist
Sofern kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder der steuerpflichtigen Person dessen Benützung nicht zugemutet werden kann, können auch die Kosten für die Benützung des Privatfahrzeuges geltend gemacht werden.
Berechnungsbasis: 1 Jahr = 220 Arbeitstage.