Grundsätzliches zu Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
Grundsätzliches zu Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
Kann eine Hauptmahlzeit (Mittag- oder Nachtessen) aus Distanzgründen oder wegen der einzuhaltenden Arbeitszeit nicht zu Hause eingenommen werden und muss deshalb die Verpflegung auswärts erfolgen, so können die dadurch entstandenen Mehrkosten - d.h. der Mehrbetrag gegenüber der Verpflegung zu Hause - in Abzug gebracht werden.