Halber Verpflegungsabzug

Halber Verpflegungsabzug

Bei Verbilligung der Verpflegung durch den Arbeitgeber anders als in bar (Kantine, Abgabe von Gutscheinen usw.) oder bei Verpflegung in Billigrestaurants kann lediglich der halbe, pauschalierte Verpflegungsabzug gewährt werden. Bei voller Vergütung der Mahlzeit durch den Arbeitgeber ist kein Abzug möglich.