Marchzinsen
Marchzinsen
Marchzinsen sind keine Zinsleistungen des Titelschuldners, sondern eine Vergütung des neuen Gläubigers an den bisherigen Gläubiger für den bis zum Handwechsel aufgelaufenen, aber noch nicht fällig gewordenen Zinsanspruch. Die Marchzinsen können einerseits bei der Kantons- und bei der direkten Bundesteuer nicht als Schuldzinsen steuerlich in Abzug gebracht werden, andererseits stellen sie auch nicht steuerbares Einkommen dar.