Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Einkommenssteuer
Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Einkommenssteuer
Wenn die vorzeitig aufgelöste Festhypothek durch eine neue bei derselben Bank ersetzt wird (Anpassung der Konditionen im Darlehensvertrag), können Vorfälligkeitsentschädigungen als abzugsfähige Schuldzinsen zum Abzug zugelassen werden.
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts können Vorfälligkeitsentschädigungen dann nicht als Schuldzinsen abgezogen werden, wenn die neue Hypothek bei einer anderen Bank abgeschlossen wird (Wechsel des Finanzinstituts) oder wenn die Auflösung der Festhypothek im Zusammenhang mit einem Verkauf der Liegenschaft steht (Urteil des Bundesgerichts 2C_1009/2019 vom 16. Dezember 2019). Bei einem solchen Verkauf der Liegenschaft sind Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Grundstückgewinnsteuer geltend zu machen.