Hinweis: Direkte Bundessteuer

Hinweis: Direkte Bundessteuer

Bei der direkten Bundessteuer sind die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10'300.– (Steuerperiode 2023) bzw. Fr. 10'400.– (Steuerperiode 2024) bzw. Fr. 10'600.– (Steuerperiode 2025 und 2026) abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG). Damit die Parteispende abzugsfähig ist, muss die Partei im Parteienregister nach Art. 76 a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte eingetragen sein, in einem kantonalen Parlament vertreten sein, oder in einem Kanton bei den letzten Wahlen des kantonalen Parlaments mindestens 3 % der Stimmen erreicht haben.