Abschreibungen auf Leasingobjekten

Abschreibungen auf Leasingobjekten

Abschreibungen sind grundsätzlich auch auf Leasingobjekten möglich, soweit diese bilanziert werden und die allgemeinen Voraussetzungen für Abschreibungen, namentlich die dauerhafte Wertminderung, erfüllt sind. Entscheidend ist letztlich die konkrete Ausgestaltung des Leasingvertrages. Beim Leasing von Immobilien sind zudem die Bestimmungen des Kreisschreibens SSK Nr. 29 vom 27.6.2007 betreffend Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften zu beachten. Das Kreisschreiben ESTV Nr. 19 vom 6.2.2008 erklärt dessen Bestimmungen auch für die direkte Bundessteuer für anwendbar.