Abschreibung auf immateriellen Werten (inkl. Goodwill)
Abschreibung auf immateriellen Werten (inkl. Goodwill)
Patent-, Firmen-, Verlags-, Konzessions-, Lizenz- und andere Nutzungsrechte sowie Goodwill können gemäss Merkblatt «A 1995 – Geschäftliche Betriebe» mit einem Normalsatz von 40 % des Buchwertes abgeschrieben werden. Eine Abschreibung ist allerdings nur bei käuflich erworbenem (derivativem) Goodwill, nicht jedoch bei selber erarbeitetem (originärem) Goodwill möglich. Hiervon ausgenommen sind Abschreibung auf stillen Reserven aufgrund eines Statuswechsels gemäss § 240a Abs. 2 StG.