Wertberichtigung auf WIR-Guthaben

Wertberichtigung auf WIR-Guthaben

WIR-Guthaben werden nicht verzinst und sind oft auch nur beschränkt verwendbar. Bei Bezahlung mit WIR-Checks müssen zudem oft schlechtere Bedingungen hingenommen werden. Für die Bewertung von WIR-Guthaben im Jahresabschluss wird daher eine pauschale Rückstellung von 20 % des Nominalwertes gewährt. Ob bei der Entnahme von WIR-Guthaben durch nahestehende Personen aus der Gesellschaft ein angemessener Einschlag gewährt werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Dieser hängt davon ab, für welche Zwecke die WIR-Guthaben verwendet werden können. Sofern sie für einen privaten Zweck verwendet werden, bei dem kein Einschlag hingenommen werden muss, sind die Mittel zum Nominalwert zu entnehmen.