Wertberichtigung auf Darlehen

Wertberichtigung auf Darlehen

Pauschale Wertberichtigungen auf Darlehen sind steuerlich nicht zulässig. Ein allfälliger Wertberichtigungsbedarf ist anhand der konkreten Umstände, namentlich auf Grund von objektiven Bewertungsunterlagen und ernsthaften Inkassobemühungen im Einzelfall zu belegen.

Handelt es sich um Guthaben gegenüber Aktionären oder verbundenen Gesellschaften, wird eine Wertberichtigung in der Regel steuerlich nicht akzeptiert. Eine endgültige Abschreibung solcher Guthaben und Darlehen führt in aller Regel zur Qualifikation als steuerlich nicht abzugsfähige geldwerte Leistung oder verdeckte Kapitaleinlage. Ausgenommen sind Fälle, in denen die seinerzeitige Begründung des Darlehens zu Konditionen wie unter unabhängigen Dritten erfolgte. Zu diesem Drittvergleich gehören namentlich eine ausreichende Bestellung von Sicherheiten sowie eine marktkonforme Verzinsung und Amortisation. Zudem müssen ernsthafte Inkasso- oder Sicherungsbemühungen bei sich abzeichnender Verschlechterung der Bonität des Darlehensnehmers unternommen worden sein.