Zweck
Zweck
Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person muss innert zwei Wochen ein amtliches Inventar aufgenommen werden. In dieses Nachlassinventar werden das am Todestag bestehende Vermögen der verstorbenen Person, des in ungetrennter Ehe lebenden Eheteils und der unter elterlicher Sorge stehenden minderjährigen Kinder sowie weitere steuerlich relevante Tatsachen (u.a. Nutzniessungsverhältnisse, Schenkungen, Erbvorbezüge, etc.) aufgenommen. Das Nachlassinventar dient der Feststellung der zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände. Es bildet die Grundlage für die Steuerbehörde, um allfällige Steuerhinterziehungen oder steuerpflichtige Zuwendungen feststellen zu können. Für die Erben bildet es die Grundlage für die Erbteilung.