Kinder- und Familienzulagen
Kinder- und Familienzulagen
Kinderzulagen werden im Auftrag der zuständigen Familienausgleichskasse von den Arbeitgebern den Arbeitnehmenden ausbezahlt. Kinder- und Familienzulagen unterliegen der Einkommenssteuer und müssen auf dem Lohnausweis aufgeführt sein.