Einkünfte aus Kinderbetreuung

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Unselbständig erwerbstätige Personen, welche Kinder aus fremden Haushaltungen an Tages-, Wochen- oder Dauerplätzen betreuen, haben alle Entschädigungen, die sie für die Kinderbetreuung erhalten, als Erwerbseinkommen zu versteuern.