Spezielle Fachkenntnisse
Spezielle Fachkenntnisse
Spezielle Fachkenntnisse sind immer anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige im Baugewerbe tätig ist. Über spezielle Fachkenntnisse im Immobiliengeschäft können beispielsweise auch Treuhänder, Bankfachleute, Rechtsanwälte und Notare verfügen.