403.9
Bootsplatz-Reglement
In diesem Dokument wird auf die weibliche Form verzichtet. Der Begriff Bootsplatzmieter steht als Oberbegriff sowohl für Mieter als auch für Mieterinnen.
1. Verwaltung
) Die Zuteilung und Vermietung von Bootsplätzen (Wasser- und Trockenplätze) in den gemeindeeigenen Bootsplatzanlagen obliegt der Liegenschaftenkommission der Gemeinde.
2 Interessenten, die sich um einen Bootsplatz bewerben, werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in eine Warteliste für Wasser- und Trockenplätze eingetragen. Der Gemeinderat kann für die erstmalige Einschreibung eine Gebühr festlegen. Jede Anmeldung wird vom DLZ Liegenschaften schriftlich bestätigt mit dem Hinweis, dass die Anmeldung alljährlich ohne weitere Aufforderung bis zum 1. März schriftlich zu erneuern ist. Eine diesbezügliche Ausschreibung erfolgt jedes Jahr im Thalwiler Anzeiger.
Die Warteliste des laufenden Jahres kann von den Interessenten im DLZ Liegenschaften eingesehen werden.
Die Warteliste ist massgebend für die Zuteilung der Plätze in den gemeindeeigenen Anlagen sowie der frei verfügbaren Plätze der Bootshafen Farbsteig AG.
Bei vorübergehender Aufgabe eines Bootsplatzes kann die Liegenschaften-kommission auf Gesuch hin ein auf maximal 2 Jahre befristetes Vorzugsrecht für die Wiederzuteilung eines Platzes einräumen.
2. Vermietung
Die Vermietung von Bootsplätzen wird vertraglich geregelt und basiert auf der Bedingung, dass der Mieter a) bei Mietantritt über keinen anderen Bootsplatz auf dem Zürichsee verfügt bzw. sich verpflichtet, einen solchen sofort auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen b) während der Mietdauer keinen anderen Platz mieten wird bzw. c) bei Übernahme eines anderen Bootsplatzes den mit diesem Vertrag inne gehabten bisherigen Platz sofort freigibt.
Der Mietvertrag gilt nur für den darin aufgeführten Mieter persönlich und das darin bezeichnete, von ihm gemäss Schiffsausweis gehaltene Boot. Der Vermieterin ist vor Vertragsabschluss eine Kopie des Schiffsausweises auszuhändigen. Dieser ist auch während der Vertragsdauer jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.
Energiestadt Thalwil der Energle-Akzent
8. November 2017
Falls das Boot im Eigentum mehrerer Personen steht, kann nur derjenige Mieter eines Bootsplatzes sein, welcher als Halter im Schiffsausweis aufgeführt ist und gleichzeitig über einen Eigentumsanteil am Boot verfügt, welcher mindestens so gross ist, wie der grösste Einzelanteil eines der übrigen Eigentümer.
Der Bootsplatz darf weder unentgeltlich noch gegen Entschädigung Drittpersonen zum Gebrauch überlassen bzw. übertragen werden.
Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen hat die sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses zur Folge. Vorbehalten bleibt die strafrechtliche Verfolgung.
2) Im Falle des Todes eines Bootsplatzmieters erlischt der Vertrag mit dem Tag des Hinschieds. Der Bootsplatz kann auf schriftliches Gesuch hin auf den zuvor ungetrennt lebenden Ehepartner oder auf die Kinder des Verstorbenen, soweit diese bisher zusammen mit dem Verstorbenen am Bootssport beteiligt waren, übertragen werden. Regelungen im gleichen Sinne können auch schon zu Lebzeiten des Mieters erfolgen, wenn ernsthafte Gründe dafür bestehen. Ein Dauerrecht für einen gemieteten Bootsplatz besteht nicht.
3) Je nach Lage des Bootsplatzes und der allgemeinen Raumverhältnisse in der Bootsplatzanlage legt die Vermieterin Beschränkungen der maximalen Masse für das zu stationierende Boot fest. Will ein Mieter ein grösseres Boot erwerben, stellt er frühzeitig vor dem Kauf ein Gesuch an das DLZ Liegenschaften. Dabei kann kein Recht für die Zuteilung eines grösseren Bootsplatzes geltend gemacht werden. Dem Mietet kann auf schriftliches Gesuch hin und nach Möglichkeit ein Abtausch mit einem anderen Bootsplatzmieter bewilligt werden.
4) Verkauft der Mieter sein Boot ersatzlos, erlischt der Mietvertrag mit der Handänderung.
5) Durch private Verträge, namentlich durch Kauf eines Bootes oder Begründung von Mit- und Gesamteigentum an einem Boot, für welches eine Bootsplatzbewilligung vorhanden ist, erwachsen Drittpersonen keine besonderen Rechte auf einen Bootsplatz.
8) Bootsplätze werden nur für betriebsbereite Boote mit gültiger Betriebsbewilligung zur Verfügung gestellt.
3. Mietzins