Funtauna: uster.ch

201.1

Rahmenreglement "Elternmitwirkung"

Die Primarschulpflege Uster erlässt folgendes Rahmenreglement:

1. Bezug Dieses Reglement stützt sich auf Artikel 55 des Volksschulgesetzes. Die in diesem Reglement verwendeten Wortdefinitionen basieren auf der Handreichung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.

2. Ziele Das Elterngremium (Elternrat oder Elternforum) ist Ansprechgremium für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Schulleitungen, den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein. Das Elterngremium ermöglicht regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Das Elterngremium fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Elternhaus und Schule sowie gemeinsame Projekte. Das Elterngremium unterstützt Aktivitäten der Primarschule Uster. Das Elterngremium wird bei der Erarbeitung des Schulprogramms angehört.

3. Grundsätze Dieses Rahmenreglement gilt für alle Schuleinheiten der Primarschule Uster. Die Schule bietet die Plattform für die Bildung eines Elterngremiums, das sich selber konstituiert. Die Schuleinheiten gestalten im Rahmen dieses Elternreglements eine ihren Bedürfnissen angepasste institutionalisierte Elternmitwirkung. Entsprechend sollte dieses Rahmenreglement erweitert werden. Die Schuleinheiten wählen aus den beiden Formen der Elternmitwirkung «Elternrat» oder «Elternforum» eine geeignete Form aus. Die Schuleinheiten können von der einen Form in die andere wechseln. Das Elterngremium ist politisch und konfessionell neutral. Die Elternmitwirkung findet auf Klassenebene und auf Schulebene statt. Die Elterngremien der einzelnen Schuleinheiten sind untereinander vernetzt. Die Zusammenarbeit mit Elterngremien der Sekundarstufe Uster wird gesucht und soweit möglich gefördert. Die Primarschule Uster ist registriertes und zahlendes Mitglied (Jahresbeitrag) der Kantonalen Elternmitwirkung (KEO). Die Elterngremien von Uster sind mit 1-2 Delegierten der KEO-Zürcher Oberland angeschlossen und koordinieren die KEO- Informationen untereinander selbständig.

4. Delegierte/Elternschaft Am ersten Elternabend zu Beginn des Schuljahres, spätestens Ende Oktober, werden die Delegierten im Falle eines Elternrates gewählt. Im Falle eines Elternforums stellt dessen Vorstand sicher, dass eine Vertretung über das Elternforum informiert. Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand sowie das Präsidium. Die erste Versammlung des Elterngremiums findet spätestens im November statt. An dieser Versammlung wird der Vorstand bestimmt bzw. bestätigt. Die Eltern können Themen einbringen, die im Elterngremium behandelt werden sollen. Themen, welche in mehreren Elterngremien in Uster behandelt werden

(Beispiele Verkehrssicherheit, Gewaltprävention, Medienbildung etc.) können über die Delegierten schuleinheitsübergreifend angegangen und koordiniert werden. Die Elterngremien haben das Recht Anträge an die Schulleitung zu stellen, über die diese abschliessend befindet. Beim Elternrat sind alle Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse wählbar. Das Elternforum bilden alle Eltern einer Schuleinheit. Beim Elternrat/beim Elternforum gilt die Wahl für ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Austritt und Ausschluss: Ein Austritt aus der Elternmitwirkung ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss an den Vorstand der Elternmitwirkung geschrieben werden. Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: mehrfaches Stören von Zusammenkünften des Elterngremiums, Obstruktion gegenüber Anliegen des Elternrats/ Elternforums, unkooperatives Verhalten. Der Elternrat/das Elternforum fällt den Ausschlussentscheid.

5. Delegiertentreffen Elternrat: Am Delegiertentreffen nehmen die Elterndelegierten, die Vertretung der Schulkonferenz, die Schulleitung sowie eine Vertretung der Schulbehörde mit beratender Stimme teil. Es wird ein Protokoll geführt. Elternforum: Das Elternforum wählt einen Vorstand, der das Forum leitet. Die Schulleitung, eine Vertretung der Schulbehörde und evtl. eine Lehrperson nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. Es wird ein Protokoll geführt. Arbeits- und Projektgruppen gehören zwingend zu einem Elternforum.

6. Aufgaben des Präsidiums: Das Präsidium pflegt den Kontakt zur Schulleitung. Das Präsidium des Elterngremiums übernimmt die Vertretung nach aussen. Die Präsidien der Elterngremien treffen sich einmal jährlich zu einer Sitzung, an der auch das Präsidium der Primarschulpflege und/oder ein Schulpflegemitglied teilnehmen. Alle zwei Jahre werden die Präsidien vom Präsidium der Schulpflege zu einem Essen eingeladen, als Dank und Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit zum Wohl der Primarschule Uster. Das Präsidium beruft die Versammlungen ein, übernimmt die Vorbereitung und die Leitung der Sitzungen. Das Präsidium stellt die Führung von Sitzungsprotokollen sicher. Es sorgt für die Erstellung eines Jahresberichtes zuhanden der Elternschaft, der Schulkonferenz und der Schulbehörde. Der Vorstand des entsprechenden Elterngremiums erhält Gelegenheit zur Stellungnahme des neuen Schulprogrammes, bevor dieses durch die Primarschulpflege genehmigt wird. Eine schriftliche Stellungnahme wird der Primarschulpflege zur Kenntnis gebracht. (Q-Manual Primarschule Uster, 2.5. Schulprogramm/Rechenschaftsbericht).

7. Aufgaben der delegierten Eltern: Elternrat: Die Delegierten pflegen den Kontakt zu Klassenlehrperson. Die Delegierten nehmen die Anliegen der Eltern ihrer Klasse entgegen und entscheiden, ob das Thema für die ganze Schule von Bedeutung ist oder nicht. Handelt es sich um ein Thema, das am Delegiertentreffen einzubringen ist, leiten es die Delegierten an das Präsidium weiter. Der Vorstand erteilt die Aufträge in den Arbeits- und Projektgruppen. Diese planen, organisieren und realisieren die Ideen bzw. Projekte.

Die Delegierten nehmen an der Delegiertenvollversammlung spätestens im November und an allfälligen weiteren Sitzungen teil. Sie setzen sich im Sinne der Zielsetzungen des Elternrats für die Schule ein.

Elternforum: Die Eltern bringen ihre Anliegen in die Versammlung des Elternforums ein. Die Anwesenden entscheiden, ob das Thema für die ganze Schule von Bedeutung ist oder nicht. Der Vorstand erteilt die Aufträge in den Arbeits- und Projektgruppen. Diese planen, organisieren und realisieren die Ideen bzw. Projekte.

8. Unterstützung Den Mitgliedern der Elterngremien und dem Präsidium werden für ihre Sitzungen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Elternmitwirkung ist es möglich, kostenlos Kopien in der entsprechenden Schuleinheit zu machen. Die Elterngremien erhalten jährlich 80 Franken pro Abteilung (Klasse) zur Verfügung. Die Ausgaben werden im Jahresbericht des Elterngremiums z. H. der Schulpflege ausgewiesen. Die Schulleitung hat pro Jahr 100 Franken im Budget eingestellt. Diesen Betrag kann sie für das Elterngremium ihrer Schuleinheit nach Rücksprache mit dem Vorstand als Dank für die ehrenamtliche Arbeit einsetzen.

9. Abgrenzung Das Elterngremium besitzt keinerlei Aufsichtsfunktionen. Bei Personalentscheiden und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern und Schülerinnen ist nicht Aufgabe des Elterngremiums. Der Vorstand des Elterngremiums und die Vertretung der Schulbehörde intervenieren bei Verstössen gegen das Rahmenreglement.

Uster, 5. Dezember 2006 Überarbeitet: 20. Juni 2014 / Angepasst: 30. Juni 2016 / Ergänzt: 30. Juni 2022

Stadt Uster Primarschulpflege

Patricia Bernet Markus Zollinger Präsidentin Abteilungsleiter Bildung / Gesamtschulleiter