511.1
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag
zwischen der
Stadt Uster
und der
Greifensee Gemeinde
zur Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadtpolizei Uster in Greifensee
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen Zweck Gesetzliche Grundlagen
ie] . Leistungsauftrag

3. Organisation 3.1 Zustandigkeit
3.2 Dienstbetrieb
3.3 Zusammenarbeit/Controlling
3.4 Versicherung/Haftung
4. Leistungsverrechung 4.1 Grundsatz der Dienstleistungsverrechnung
4.2 Kosten
4.3 Personelles
4.4 Bussen und Gebühren
a . Schlussbestimmungen 5.1 Vertragsauflösung
3.2. Vertragsänderungen
5.3 Meinungsverschiedenheiten
5.4 Inkraftsetzung
Anhang Leistungsvereinbarung der Abteilung
Sicherheit mit dem Stadtrat Uster
Allgemeine Bestimmungen
Zweck
Der vorliegende Vertrag regelt das Erbringen von polizeilichen Dienstleistungen der Abteilung Sicherheit Uster, Stadtpolizei, für die Gemeinde Greifensee.
1.2 Gesetzliche Grundlagen
. § 74 Gemeindegesetz des Kantons Zürich . Eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, soweit deren Vollzug die Obliegenheiten der Stadt Uster und der Gemeinde Greifensee betreffen bzw. beeinflussen und polizeiliche Funktionen voraussetzen.
Leistungsauftrag ' Die Stadtpolizei Uster erbringt für die Gemeinde Greifensee im Grundsatz die gleichen Ordnungs-, Sicherheits- und Verkehrspolizeiaufgaben wie auf dem Geblet der Stadt Uster.
Führungsgrundlage im ergänzenden Sinne von Ziffer 1.2 sind der Leistungsauftrag des Gemeinde- und des Stadtrats Uster an die Abteilung Sicherheit, Stadtpolizei, mit den zugehörigen Wirkungs- und Leistungsziele sowie ihren Indikatoren und Kennzahlen. Diese Instrumente werden dem Gemeindrat Greifensee zur Kenntnis gebracht.
Von diesem Vertrag ausgeschlossen ist die polizeiliche Verkehrsinstruktion an den Schulen der Gemeinde Greifensee. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit wird separat geregelt.
3. Organisation
3.1 Zuständigkeit
. Für die politisch-strategische Führung der Abteilung Sicherheit ist der Abteilungsvorsteher / die Abteilungsvorsteherin Sicherheit der Stadt Uster zuständig. D Für die operative Führung der Stadtpolizei Uster (im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation der Abteilung Sicherheit) ist die Leitung der Leistungsgruppe Stadtpolizei (Polizeikommandant) verantwortlich. D Für die Gemeinde Greifensee ist die Polizeivorsteherin / der Polizeivorsteher zuständig.
3.2 Dienstbetrieb
° Es gilt der Dienstplan der Stadtpolizei Uster. Der Dienstbetrieb ist auf eine möglichst bedarfsgerechte und breite Bereitschaft und Präsenz während 7 Tagen/Woche ausgerichtet. Der Dienstbetrieb berücksichtigt die lokalen und saisonalen Schwerpunktaktivitäten auf dem ganzen Einsatzgebiet. . Der Polizeidienst erfolgt in der Regel in Uniform und bewaffnet. Aus taktischen Gründen kann das Tragen von Zivilkleidung angeordnet werden.
3.3, Zusammenarbeit / Controlling
. Die politischen und operativen Entscheidungsträgerinnen und -träger der Sicherheits-/Polizeibereiche der Gemeinde Greifensee und der Stadt Uster treffen sich regelmässig, mindestens jedoch vierteljährlich. Diese Controllinggespräche dienen der Zielfestsetzung und -überprüfung, der Planung und der Steuerung der polizeilichen Zusammenarbeit. . Die Gemeinde Greifensee stellt der Stadt Uster, Abteilung Sicherheit, Stadtpolizei, alle allgemeinen und individuellen Daten zur Verfügung, welche sie zur Leistungserbringung benötigt. Im Umgang mit den Daten sind die Datenschutzvorschriften einzuhalten.
e Die einschlägigen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorschriften sind von den Vertragsparteien strikte zu beachten.
3.4, Versicherung/Haftung
Die Mitarbeitenden der Stadtpolizei Uster, die auf dem Gemeindegebiet Greifen- “see Ihren Dienst ausüben, sind im Schadenfall persönlicher und materieller Art durch die Versicherungen der Stadt Uster gedeckt.
4. Leistungsverrechnung
4,1 Grundsatz der Dienstleistungsverrechnung
Die Dienstleistungsverrechnung erfolgt nach Massgabe einer durchschnittlichen 100% Stelle bei der Stadtpolizei Uster. Der Stellenbedarf berechnet sich nach der allgemeingültigen Bedarfsregelung (kantonale Vorgabe), pro ca. 3'000 Einwohnende eine 100% Stelle.
Der aktuell bewilligte Korpsbestand der Stadt Uster bei rund 30'400 Einwohnenden umfasst 1'300-Stellenprozent sowie zusätzlich 20-Stellenprozent für die Verkehrserziehung an den Kindergärten. Für die Erbringung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee mit rund 5'300 Einwohnenden sind 200-Stellenprozente vorzusehen.
4.2 Kosten
Die Kosten für die Gemeinde Greifensee belaufen sich gemäss Ziffer 4.1 auf jährlich Fr. 280'000.00, Stand 2005.
43 Personelles
Die Mitarbeitenden der Stadt Uster, dementsprechend auch alle Mitarbeitenden der Leistungsgruppe Stadtpolizei, der Abteilung Sicherheit, sind der städtischen Personalverordnung vom 01. Juli 1999 und den Ausführungsbestimmungen dazu vom 01. Februar 2000 unterstellt. Veränderungen der Lohnsumme der Mitarbeitenden der Leistungsgruppe Stadtpolizei bei der Stadt Uster, auf Grund eines allfälligen Teuerungsausgleichs, Beförderungen oder Lohnkürzungen, werden an die Gemeinde Greifensee weiterverrechnet.
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4.4 Bussen- und Gebührenerträge
Erträge aus Dienstleistungen, Gebühren- sowie Bussenerträge, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee erhoben werden, gehen an die Gemeindekasse Greifensee. Sie werden in der Berechnung der jährlichen Kosten (Ziff. 4.2) nicht berücksichtigt.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Vertragsauflösung
Die Kündigung dieses Vertrages ist erstmals per 31. Dezember 2006 möglich. Anschliessend jährlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, auf das Ende eines Monats.
6.2 Vertragsänderungen
Liegen neue oder ergänzende Fakten vor, so kann der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis jederzeit geändert werden. Vertragsänderungen bedürfen zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung durch den Gemeinderat Greifenseee und den Stadtrat der Stadt Uster.
§.3 Meinungsverschiedenheiten
Können Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien auch durch Vermittlung einer Drittperson nicht beigelegt werden, sind sie auf dem ordentlichen Instanzenweg zu regeln.
6.4 Inkraftsetzung
Dieser Vertrag tritt nach Vertragsgenehmigung durch die Gemeindeversammlung Greifensee und den Gemeinderat Uster in Kraft.
Erstmals, frühestens per 01. Januar 2006.
Uster, Greifensee,
Stadt Uster Gemeinde Greifensse
Stadtpräsidentin Gemeindepräsiden t Be
Elisabeth Surbeck-Brugg
Stadtschreiber
Hansjörg LT Baumbérger
Harte Weilenmann