7.1.2.1-3

Ergänzungsplan Stark Verkehrserzeugende Nutzungen

) I 1 Exemplar der Gemeinde '~'~' 1 Stadt Winterthur i+\r' I i Ergänzungsplan / I I "Stark Verkehrserzeugende Nutzungen" I

I Definition Stark Verkehrerzeugende Nutzungen (SVN) emäss BZO Art. 67a Abs. 1

auten und Anlagen, die ganz oder teilweise Verkaufs-, Gastronomie- oder reizeilnulzungen dienen, gellen als Stark Verkehrserzeugende Nutzungen SVN), wenn sie mehr als 400 Personenwagenfahrten pro Tag erzeugen er wenn sie mehr als 50 Abstellplätze für Personenwagen aufweisen, und enn sie ) für diese Nutzungen pro Hektare massgeblicher Grundfläche gemäss § 259 PBG mindestens 120 Abstellplätze für Personenwagen aufweisen oder Bruttogeschossfläche pro Tag erzeugen oder f ' f ' c) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung „ / ' ... /

Von der Baudirektion ge

Datum: 2 7. Mai

Legende

- Festlegungen Eignungsgebiet SVN für nicht zentrenrelevante Nutzungen (E) (nicht zenlrenrelevante Nutzungen sind z.B. Gartencenter oder MObelgeschätte)

Eignungsgebiete SVN für nicht zentrenrelevante Nutzungen (E)

Nummer Bezeichnung Auflage I Vorbehalte

E1 Steig Lösung Verkehrsführung (Zufahrt A 1) E2 Auwiesen West - E3 Auwiesen Ost - E4 Rosenberg Einzonung (Langfristperspektive)"

'Die künftige Nutzung dieser Reservezone ist noch nicht bestimmt

Informationen

'\ 111111111 pebiet mit Eignung für zentrenrelevante Nutzungen und publikumsorientierte Einrichtungen (jedoch ohne SVN)

t.Lokale Grossläden" . r rwünschte Quartier-Versorgung (ohne SVN)

••••••• • • Perimeter Ergänzungsplan "Neuhegi-Grüze" ••• ••• • \ Kantonales Zentrumsgebiet

1, - - - 1 Bahnlinie

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