7.2.1-7

Kantonaler Gestaltungsplan Kantonsspital Winterthur

~ Kanton Zürich aJ B audirektion

Kantonaler Gestaltungsplan Kantonsspital Winterthur

Von der Baudirektion festgesetzt am 2 5. Nov. 2015 Für die Baudirektion: BDV-Nr. 2 0AT /AG'""

18.11 .2015

1. Zweck Der kantonale Gestaltungsplan Kantonsspital Winterthur bezweckt im Sinne von §§ 83ff des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG):

  • die Erweiterung und Ergänzung des Kantonsspitals Winterthur unter Offenhaltung eines angemessenen Freiraums,

  • die Sicherstellung eines langfristig wirtschaftlichen Betriebs des Kantonsspitals Winterthur,

  • eine hohe Nutzbarkeit der Gebäude zu gewährleisten und ein nachhaltiges Wachstum im Rahmen der Nutzungen des Kantonspitals Winterthur zu ermöglichen,

  • eine überzeugende städtebauliche Einordnung der Neubauten und Ersatzbauten unter Zulassung von Hochhäusern im Sinne von § 282 PBG,

  • eine gute Architektur der Gebäude,

  • eine gute Freiraumqualität,

  • eine zweckmässige Erschliessung und gute öffentliche Zugänglichkeit des Areals,

  • eine zukunftsgerichtete Energieversorgung der Bauten.

2. Bestandteile und Geltungsbereich Bestandteile 1 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500 und den Bestimmungen.

Geltungsbereich 2 Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist im Situationsplan festgehalten.

3. Ergänzendes Recht Ergänzendes Recht Soweit im Gestaltungsplan nichts anderes festgelegt ist, gilt die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur sowie das übergeordnete kantonale und eidgenössische Recht.

4. Bebauung Bau- und Entwicklungs- 1 Sämtliche Gebäude müssen unter Einhaltung der Baulinien innerhalb der im Plan bezeichneten Bau- oder Entwickbereiche lungsbereichen erstellt werden.

2 Suter • von Känel • Wild • AG

Pflicht Konkurrenzverfahren 2 Für die Erstellung von dauerhaften Neu- oder Ersatzbauten sind in den Entwicklungsbereichen A und B zur Sicherstelin Entwicklungsbereichen lung der Qualität Konkurrenzverfahren in Anlehnung an die SIA-Ordnung 142/143 durchzuführen. Bei grösseren Ergänzungen oder Abweichungen zu den Bestimmungen und Planfestlegungen des vorliegenden Gestaltungsplans, ist das Ergebnis im Rahmen einer (Teil-) Revision grundeigentümerverbindlich umzusetzen. 3 In den Konkurrenzverfahren wie auch für die nicht arealbestimmenden Um-, An- und Neubauten sind mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten zu erarbeiten:

  • Anzahl und Lage der Bauten

  • Kubische Gliederung im Areal und in Bezug auf die unmittelbar angrenzende bauliche Umgebung

  • Freiraumgestaltung mit Rücksichtnahme auf die Parkanlage, den Grünsaum resp. den begrünten Arealrand 4 Nicht arealbestimmende Um-, An- und Neubauten sowie Provisorien in den Entwicklungsbereichen sind von der Pflicht des Konkurrenzverfahrens ausgenommen.

Gesamthöhe in 5 Die maximal zulässigen Gesamthöhen (Höhenkote) betragen: Baubereichen

  • Baubereich 1 475.00 m ü. M.

  • Baubereich 2 485.00 m ü. M. 6 In den Baubereichen 1 und 2 sind Hochhäuser zulässig. In den Entwicklungsbereichen A und B ist die Zweckmässigkeit von Hochhäusern sowie deren maximal zulässige Gesamthöhe in den Konkurrenzverfahren zu prüfen. Der Gestaltungsplan ist fallweise entsprechend zu revidieren. 7 Technische Aufbauten auf dem Dach wie Kamine, Antennen, Abluftrohre, Oblichter, Anlagen für Helikopterlandeplätze, Liftaufbauten und dergleichen dürfen die effektive Dachfläche um das technisch notwendige Mass überschreiten.

Besondere Gebäude und 8 Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG, Betriebsgebäude Infrastrukturbauten in der für den Unterhalt und weitere Gebäude resp. Gebäudeteile mit Publikumsbezug sind auch ausserhalb der Bau- und Parkanlage Entwicklungsbereiche zulässig. Die maximal zulässige Baumasse für solche Gebäude beträgt in der Parkanlage insgesamt 600 m3. 9 Infrastrukturbauten wie Lüftungsbauwerke, Energie- und Versorgungskanäle, Entfluchtungsausgänge, Tiefgarageneinfahrten, Einbringschächte etc. sind zulässig, sofern sie gestalterisch sorgfältig in die Parkanlage eingebunden werden.

3 Suter • von Känel • Wild • AG

Unterirdische Bauten 10 Unterirdische Bauten sind zulässig, sofern sie auf das Freiraumkonzept abgestimmt sind.

Provisorien 11 Provisorien sind zeitlich begrenzt auf dem ganzen Areal zulässig. In der Parkanlage sind nur provisorische Rochadeflächen im Zusammenhang mit einer Baumassnahme zulässig.

Abgrabungen 12 Abgrabungen dürfen nicht mehr als 1.5 m betragen. Ausgenommen sind Gebäudezugänge/-zufahrten oder solche, die die Nutzbarkeit der Gebäude und des Freiraums erhöhen. Es ist ein harmonischer Terrainverlauf zu gewährleisten.

5. Nutzweise Überregionaler Spitalbetrieb Zulässig sind alle Nutzungen, die zur Erfüllung der Spitalfunktion mit überregionalem Versorgungsauftrag erforderlich sind; namentlich auch die Bereiche Gastronomie, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Lehre.

6. Freiraum Gesamtanlage 1 Der Freiraum, bestehend aus den Teilbereichen der Parkanlage, den Grünsäumen und dem Eingangsplatz ist nach einheitlichen Grundsätzen so zu gestalten, dass eine besonders gute Aufenthaltsqualität erreicht wird.

Parkanlage 2 Die Parkanlage ist als öffentlich zugänglicher Freiraum zu gestalten, wobei die Zugänglichkeit soweit eingeschränkt werden kann, dass sie sich mit der Spitalnutzung verträgt. Die Parkanlage weist einen hohen Grünanteil auf, im Besonderen gilt dies im Bereich des Grünsaums entlang der umgrenzenden Strassen. Die Erschliessungsflächen sind auf den Fussverkehr, den Unterhalt und die Notzufahrt auszurichten.

Grünsaum / Begrünter 3 Der Grünsaum ist als baumbestandener Freiraum zu gestalten. In den Entwicklungsbereichen sind die Breite des Arealrand Grünsaums und die Baumstandorte in den Konkurrenzverfahren zu bestimmen. Entlang den weiteren Arealrändern ist eine weitgehend durchgängige Begrünung vorzusehen.

4 Suter • von Känel • Wild • AG

Eingangsplatz 4 Der Eingangsplatz bildet den Hauptzugang und die Vorfahrt zum Spital. Im Rahmen der Umsetzung der Baubereiche 1 und 2 ist eine erste Etappe zu erstellen. Die genaue Lage und Ausgestaltung des gesamten Eingangsplatzes ist im Rahmen des Konkurrenzverfahrens zum Entwicklungsbereich A festzulegen.

Durchwegung 5 Im Entwicklungsbereich B ist eine Durchwegung zwischen Parkanlage und Brunngasse zu gewährleisten und soweit Entwicklungsbereich B als möglich zu begrünen. Die genaue Lage und Gestaltung ist im Rahmen des Konkurrenzverfahrens im Bereich des heutigen Grünraums festzulegen.

Dachgestaltung 6 Bei Neubauten und Umbauten sind Flachdächer extensiv mit einheimischem, regionaltypischem Saatgut zu begrünen, soweit sie nicht als begehbare Terrasse, für den Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie oder als Helikopterlandeplätze genutzt werden. Für die Dachbegrünung ist ausschliesslich einheimisches, regionaltypisches Saatgut zu verwenden.

Nisthilfen Alpensegler 7 Wenn Gebäude mit Brutstandorten für Alpensegler abgebrochen werden, sind mindestens gleich viele Ersatzstandorte an anderen Gebäuden auf dem KSW-Areal anzubringen. Die effektiven Standorte sind mit einer Fachperson abzusprechen. Die Ersatzstandorte sind mindestens ein Jahr vor der Entfernung der bestehenden Standorte zu installieren. Die Entfernung der Brutstandorte darf nicht während der Brutzeit (März bis September) erfolgen.

7. Gestaltung Anforderungen Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung erreicht wird. Diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Die Überbauung hat den Anforderungen gemäss § 71 PBG zu entsprechen.

5 Suter • von Känel • Wild • AG

8. Erschliessung Zugänge und Zufahrten 1 Der Hauptzugang mit Vorfahrt und die Zufahrt für den Autoverkehr zu den Baubereichen haben im bezeichneten Bereich zu erfolgen. Allfällige weitere Hauptzugänge zu den Entwicklungsbereichen und weiteren Tiefgaragen sind in den jeweiligen Konkurrenzverfahren zu bestimmen. 2 Die Not- und Patientenzufahrt sowie Anlieferungen erfolgen an den im Gestaltungsplan bezeichneten Stellen, sofern im Rahmen von Konkurrenzverfahren nichts anderes festgelegt wird.

Wendebereich 3 Im Bereich Eingangsplatz ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.

Fussweg 4 Zwischen den im Plan bezeichneten Anschlusspunkten mit Anordnungsspielraum sind öffentlich zugängliche Fusswege vorzusehen. Im Entwicklungsbereich B ist eine geeignete Fusswegverbindung zu gewährleisten.

9. Mobilität und Parkierung Bedarf an Personenwagen- 1 Der Grenzbedarf für Personenwagen-Parkplätzen bestimmt sich wie folgt (mGF = massgebliche Geschossfläche): Parkplätzen

  • Bettenstationen: 1 PP/ 2 Betten für Patienten und Besucher 1 PP/ 1.5 Betten für Personal

  • Übrige Spitalräume (Ambulatorien, Praxen usw.): 1 PP/ 300 m2 mGF für Patienten und Besucher 1 PP/ 80 m2 mGF für Personal Der Grenzbedarf für Personenwagen-Parkplätze für andere Nutzungen sowie der Bedarf für Motorrad- und Veloabstellplätzen richtet sich für jedes Bauvorhaben auf dem Areal nach den gültigen kantonalen und kommunalen Vorgaben. Für den massgeblichen Bedarf gilt die ÖV-Güteklasse B.

Anzahl Personenwagen- 2 Für das gesamte Kantonsspital sind maximal 847 Per- Parkplätze sonenwagen-Parkplätze zu erstellen. Die Mobilität des Personals wird getrennt von jener der Patienten und Besucher betrachtet. Die Anzahl der Personal-Parkplätze darf angemessen reduziert werden, wobei der definierte Bedarf mit entsprechenden Massnahmen im Mobilitätskonzept sichergestellt wird.

6 Suter • von Känel • Wild • AG

Zweiradabstellanlagen 3 Für das gesamte Kantonsspital sind minimal 50 Motorradabstellplätze und minimal 650 Veloabstellplätze zu erstellen. Diese Zahl ist bei Erstellung von dauerhaften Neu- oder Ersatzbauten nach Ziffer 4 Absatz 2 anzupassen. 4 Die Veloabstellplätze sind in Eingangsnähe, mehrheitlich oberirdisch und gedeckt anzuordnen sowie mit einer zweckmässigen Sicherungsmöglichkeit gegen Diebstahl zu versehen.

Anordnung und Ausstattung 5 Die Anordnung, die Art, die Ausstattung und die Anteile ober- und unterirdischer Parkplätze richtet sich nach den der Parkplätze kantonalen und kommunalen Vorgaben.

Nutzung der Parkplätze 6 Parkplätze für Personenwagen sind den Nutzungen (Patienten/Besucher, Beschäftigte, Bewohner) zuzuordnen und dürfen nur von den zugeordneten Nutzergruppen belegt sein.

Bewirtschaftung der 7 Alle Parkplätze für Personenwagen sind lenkungswirksam ab der ersten Minute zu bewirtschaften. Parkplätze

Zufahrt 8 Die Zufahrt zu den Parkplätzen der Baubereiche 1 und 2 hat über den im Plan bezeichneten Hauptzugang zu erfolgen.

Mobilitätskonzept 9 Die Auswirkungen des Arealbetriebs auf die Mobilität sowie allfällige Ziele und Massnahmen sind in einem Mobilitätskonzept gemäss den Vorgaben der Stadt Winterthur darzulegen, welches verbindlicher Bestandteil dieses Gestaltungsplans ist. Das Mobilitätskonzept definiert die Zielsetzung im Bereich Mobilität, bestimmt die verkehrslenkenden Massnahmen und macht Aussagen zum Monitoring und Controlling. Das Bewilligen von Anpassungen am Mobilitätskonzept liegt in der Kompetenz der Stadt Winterthur.

Helikopterlandeplatz 10 Innerhalb des Geltungsbereichs des Gestaltungsplans sind Helikopterlandeplätze zulässig. Vorbehalten bleibt die Bewilligung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt.

10. Umwelt und Ver-/Entsorgung Lärmschutz 1 Für neue Anlagenteile muss der Beurteilungspegel am nächstgelegenen lärmempfindlichen Raum den Planungswert der entsprechenden Empfindlichkeitsstufe einhalten, für die gesamte Anlage ist mindestens der Immissionsgrenzwert einzuhalten.

7 Suter • von Känel • Wild • AG

Energie 2 Neubauten sind gemäss den Vorgaben zu Minergie-P®, Umbauten gemäss den Vorgaben zu Minergie® zu zertifizieren. Gleichwertige Anforderungen sind jeweils möglich. Der spezifische Strombedarf von Lüftungen und von Kühlungen hat die Grenzwerte gemäss der aktuellen Ausgabe von SIA 380 zu erfüllen.

Ökologie 3 Bei allen Bauten sind die Vorgaben des Merkblattes KBOB 2008/1 „Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen“ resp. der aktuelleren Ausgabe einzuhalten. Insbesondere sind Konstruktionen gemäss der ersten Priorität der eco- BKP des Vereins eco-bau zu bevorzugen.

Wärmeversorgung 4 Es gilt der jeweils gültige kommunale Energieplan.

Entwässerung und 5 Das Entwässerungsprojekt hat den Anordnungen des generellen Entwässerungsplans (GEP) zu entsprechen. Werkleitungen 6 Die Durchleitungsrechte für die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden der Stadt Winterthur unentgeltlich eingeräumt.

Verbot Anpflanzungsverbot 7 Das Anpflanzen von invasiven Arten gemäss Anhang 2 der invasive Pflanzen Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) ist verboten. Auf die Verwendung von weiteren invasiven Arten der Schwarzen Liste und der Watch List ist zu verzichten, da sich diese Arten unkontrolliert verbreiten können (Art. 15 Abs. 1 FrSV).

Vermeidung unnötiger 8 Bei der Ausgestaltung und dem Betrieb von Beleuchtungen im Aussenraum sind Massnahmen zur Vermeidung un- Lichtemissionen nötiger Lichtemissionen, entsprechend den Empfehlungen von Bund und Kanton, vorzusehen.

11. Etappierung Etappenfolge 1 Die Bebauung respektive die Umbauten können etappenweise erfolgen. Die Etappenfolge ist frei.

Freiraum 2 Der Rückbau von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bau- und Entwicklungsbereiche ist mit der jeweiligen Baubewilligung der Neu- und Umbauten festzulegen. Die geplante Parkanlage ist spätestens mit dem Rückbau des bestehenden Hochhauses Assek. Nr. 6201 zu realisieren.

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Übergangslösungen 3 Die Baubehörde kann unter sichernden Nebenbestimmungen den jeweiligen Verhältnissen angepasste Übergangslösungen infolge der Etappierung bewilligen, soweit nachweislich städtebaulich gute Zwischenstände sichergestellt sind.

12. Inkrafttreten Der öffentliche Gestaltungsplan "Kantonsspital Winterthur" wird mit Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses der Baudirektion verbindlich. Die Baudirektion publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.

9 Suter • von Känel • Wild • AG

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Bestehende Gebäude im Geltungsbereich

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Parkhaus KSW ausserhalb Geltungsbereich ' ,,, Koordinatenverzeichnis Bestehende Gebäu de ausserhalb Geltungsbereich Nr. V-Koordinate X-Koord inate Nr. Y-Koord inat e X-Koordinate Nr. V-Koordinate X-Koord inate

Tiefgarage gemäss Projekt 1 697208.471 262558 .679 6 697168.707 262596.012 11 697224.577 262598 .644 2 697272.212 262532.991 7 697158.606 262600.109 12 697162.794 262581.340 Koordinaten 3 697261.754 262507.043 8 697163.510 262612.375 13 697152.720 262585.387 4 697150.863 262551.735 9 697175.975 262607.369 14 697119.994 262503 .532 - - - - - - ---- 0 5 10 20 30 40n1 5 697161.320 262577.682 10 697179.739 262616.691 15 697198.065 262662 .067 / I