7.2.2-13

Kälin Areal

Exemplar der Gemeinde

Departement Bau Amt für Städtebau Stadt Winterthur W\ Sondernutzungsplanung

PRIVATER GESTALTUNGSPLAN Areal Kälin & Co.

Bestimmungen 18. Januar 2017

Grundeigentümer/in Datum: / Zustimmung des Grossen Gemeinderates Datum : '?. S. 01. ?et? Ratsschreiber

Von der Baudirektion genehmigt Datum :

I. Allgemeines

Art. 1 Zweck DerprivateGestaltungsplan«ArealKälin&Co.»schafftdieplanungsrechtlichenVoͲ raussetzungenfüreinehochwertigeEntwicklungdesGrundstücks.DazugehörennaͲ

mentlich:

  1. dieIdentitätsbildungdurchdenErhaltbestehenderBausubstanz;

  2. dieErmöglichungeinerdichten,städtischenBebauung;

  3. dieSicherungeinerhohenstädtebaulichenundarchitektonischenQualität;

  4. dieSchaffunghochwertiger,öffentlicherundprivaterFreiräume;

  5. dieSicherungeinesQuartiersmitWohnͲundGewerbenutzungen;

  6. dieEntwicklungeinesQuartiersmiteineminBezugaufdieWohnnutzungreduzierͲ tenmotorisiertenIndividualverkehrs;

  7. dieSchaffungeineretappiertenÜberbauungdesPlanungsgebietsüberlängere Zeit.

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Art. 2 Geltungsbereich DievorliegendenBestimmungengelteninnerhalbdesimzugehörigenSituationsͲ

plan,M1:1’000,bezeichnetenGeltungsbereichs.

DieimPlanbezeichnetenFestlegungensindverbindlich.DieübrigenPlanelemente sowiederPlanungsberichtsindfürdieBeurteilungdesBauprojekteswegleitend.

WoderGestaltungsplannichtsanderesbestimmt,sinddiejeweilsgültigeBauͲund Zonenordnung(BZO)derStadtWinterthursowiedasübergeordnetekantonaleund eidgenössischeRechtmassgebend.

II. Bebauung 1

Art. 3 BaufelderundNutzung DasPlanungsgebietwirdinsiebenBaufelder(A–G)aufgeteilt.FürjedesBaufeld werdendiemaximalanrechenbareGeschossfläche(aGF)«total»sowiefür«Wohnen» festgelegt.DieBaumassenziffergemässArt.254PBGundArt.54BZOfindetkeine

Anwendung.

ProBaufelddürfenbiszu3%derzulässigenaGFtotalfüreinanderesBaufeldfreiͲ gegebenwerden.TransferierteaGFdürfenkumuliertundderaGFtotalproBaufeld zugerechnetwerden,diesimUmfangvonmaximal5%derzulässigenaGFtotalpro Baufeld.

1

Art. 4 Baubereich,Mantellinie DieBaubereichegehennachaussenallenanderenAbstandsvorschriftenvor.GeͲ undBaulinie bäudedürfenallseitigandieBaubereichsgrenzegestelltwerden.Vorbehaltenbleibt

Art. 270Abs .2PBG.

MantelliniendefinierendiemaximaleGrundflächevonBautenoberhalbdesgestalͲ tetenTerrains.ImBereichzwingenderMantelliniensindHauptbautenmitderFassade aufdieMantelliniezustellen.

EntlangderPflichtbaulinieistdasErdgeschosszwingendandiesezuerstellen.

1

Art. 5 Bebauung,allgemein MitAusnahmederzweiGaragenzufahrtendürfenGebäudeausschliesslichinnerͲ

halbderBaubereicherealisiertwerden.

DieBruttogeschosshöhedesErdgeschosses(exkl.Hochparterre)hatbeiallenBauͲ tenmindestens4mzubetragen.SofernWohnnutzungenimErdgeschossrealisiert werden,dürfendiesealsHochparterregestaltetwerden.

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Art. 6 Bebauung,BaufeldA DasBaufeldAbezwecktdieSchaffungvonattraktivenWohnflächeninVerbindung

mitGewerbeͲsowiepublikumsorientiertenNutzungenimErdgeschoss. max.aGFtotal 5’590m2 AnteilaGFGewerbe min.10 %

Art. 7 Bebauung,BaufeldB DasBaufeldBbildetzusammenmitBaufeldCmittelsLängsbautendenAbschlusszu

denGleisen.DiesesdientunteranderemderSchaffungvonfamilienorientierten WohnungenmitprivatenAussenräumen. max.aGFtotal 4’210m2

Art. 8 Bebauung,BaufeldC DasBaufeldCbildetmitBaufeldBmittelsLängsbautendenAbschlusszudenGleiͲ

sen.DieserdientderSchaffungvonKleinwohnungenmitOstͲWestͲOrientierung.

max.aGFtotal 3’530m2 Vollgeschosse min.6/max.8 max.Gebäudehöhe 25.00m

Art. 9 Bebauung,BaufeldD DasBaufeldDbildetdennördlichenAbschlussundschaffteinGegenstückzurBeͲ

bauungdesBaufeldesA. max.aGFtotal 2’130m2

Art. 10 Bebauung,BaufeldE DasBaufeldEbildetmiteinemHochpunktdenAbschlussdesWohnquartiers.

max.aGFtotal 3’620m2 Vollgeschosse max.9 max.Gebäudehöhe 30.00m EinBauprojektistübereinqualifiziertesKonkurrenzverfahrenzuermitteln.Das VerfahrenistimEinvernehmenundunterBeteiligungderStadtWinterthurzugestalͲ tenunddurchzuführen.

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Art. 11 Bebauung,BaufeldF DasBaufeldFdientfürdasgesamtePlanungsgebietalszentraleröffentlicherPlatz

welcheralsZugangzurSammelgaragedient.DerAbbruchderHalleistandenNachͲ weisgeknüpft,dassdamitdiestädtebaulicheQualitätdesGesamtkonzeptesnichtgeͲ schmälertwird.AngemesseneErsatzmassnahmensindeinemAbbruchgegenüberzuͲ stellenundabzuwägen.

DasgesamteBaufeldistalsöffentlicherFreiraumzugestalten.TeiledieserFläche dürfenvermietetwerden.DeröffentlicheFreiraumistzusammenmitderersten Bauetappezuerstellen.

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Art. 12 Bebauung,BaufeldG DasBaufeldGdientauchkünftigdemGewerberespektivepublikumsorientierten

Nutzungen.DiebestehendeHalleistmitihrerCharakteristikzuerhalten.DerEinbau eineszusätzlichenGeschossesistzulässig. max.aGFtotal 930m2 AnteilaGFGewerbe 100%

Art. 13 RäumefürKinderkrippen, FürKinderkrippen,KindergartenundHortesindvonderGrundeigentümerschaftein KindergartenundHorte derlokalenNachfrageentsprechendesRaumangebotzufürdieseNutzungangemesͲ

senenundortsüblichenKonditionenbereitzustellen.

Art. 14 Publikumsorientierte AndenentsprechendbezeichnetenLagensinddieErdgeschossflächenpublikumsoriͲ

Nutzung entiertenNutzungenvorbehalten.

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Art. 15 Gestaltung DieBautenhabenerhöhtenAnforderungengerechtzuwerden.DieBautenderunͲ

terschiedlichenBaufeldersindaufeinanderabzustimmen.

DasMaterialKlinkersoll,inAnlehnungandieBestandesbautenHobelwerkund Hochkamin,inseinerMaterialitätundFarbigkeitzueinemwesentlichenMerkmalder Neubautenwerden.

chersindextensivzubegrünen,soweitsienichtbegehbarsind.TechnischeAufbauten sindmöglichstzusammenzufassenunduntereinemWinkelvon45°vomDachrandzuͲ rückzusetzen.

III. Erschliessung 1

Art. 16 MotorisierterVerkehr, IndenbezeichnetenBereichensindErschliessungsstrassennachdendurchdie Erschliessung StadtWinterthurbewilligtenPlänenzuerstellen.DieLageundDimensionierungder

Planeinträgesindrichtungsweisend.

DieZuͲundWegfahrtfürdasPlanungsgebiethatambezeichnetenStandortrespekͲ tiveüberdieprivatenErschliessungsstrassenaufdenHobelwerkwegzuerfolgen.

1

Art. 17 MotorisierterVerkehr, DieAnzahlderzulässigenAbstellplätzefürBeschäftigte,KundenundBesucherist AnzahlderAbstellplätze gemässderWegleitungzurRegelungdesParkplatzͲBedarfsinkommunalenErlassen

undstadträtlicherDienstanweisungzubestimmen.

FürBewohnerdürfenmaximal0.6AbstellplätzeproWohneinheitrealisiertwerden.

1

Art. 18 MotorisierterVerkehr, SämtlicheParkplätzefürBewohner/innensindinSammelgaragenanzuordnen. 2 AnordnungderParkieͲ InnerhalbderbeidenprivatenErschliessungendarfjeweilseineüberdeckteZufahrt

rung fürdieSammelgarageerstelltwerden,welchesichgutindieBebauungeinfügt.

OberirdischeAbstellplätzefürBeschäftigte,BesucherundKundensindandenbeͲ zeichnetenStandortenzulässig.DiegenaueAnzahl,LageundGestaltungistmitder jeweiligenBaueingabeaufzuzeigen.

1

Art. 19 Langsamverkehr Die«Erschliessungsflächenbefestigt»sowiedie«BegegnungsͲundErholungsfläͲ

chen»sindfürdenLangsamverkehrmöglichstbarrierefreizugestalten.

Dienördliche,privateErschliessungkannimMischverkehrauchalsübergeordnete Langsamverkehrsverbindunggenutztwerden.

1

Art. 20 Veloabstellplätze FürBeschäftigte,BewohnerinnenundBewohnersindVeloabstellplätzeangutzuͲ

gänglicherLageinnerhalbderBaubereicheanzuordnen.

AbstellplätzefürBesucherundKundenimFreiraumsindnahederGebäudezugänge anzuordnen.DiesehabensichgutindieUmgebungsgestaltungzuintegrieren.

1

Art. 21 Mobilitätskonzept ImRahmendererstenBaueingabeistdurchdieBauherrschafteinMobilitätskonͲ

zeptfürdasPlanungsgebietzuerstellenundvonderBaubehördebewilligenzulassen. Darinistaufzuzeigen,wiedieMobilitätderBewohnerimSinnevonArt.1Ziff.f)zuihͲ remräumlichenUmfeldorganisiertundbewältigtwerdenkann.BeiwesentlichenÄnͲ derungenistdasMobilitätskonzeptanzupassen.

DasMobilitätskonzepthatfolgendeMindestinhaltezuumfassen: – Ziel,ZweckundZuständigkeit; – ZusammenspielvonParkplatzͲAngebotunderwarteterParkplatzͲNachfrage; – MassnahmenzurReduzierungdesmotorisiertenIndividualverkehrs; – MassnahmenzurSteigerungderAttraktivitätdesöffentlichensowieFussͲundVeͲ loverkehrs; – Monitoring; – Massnahmen,sofernZielenichterreichtwerden.

Art. 22 Notzufahrt FürdieFeuerwehrzufahrtmüssenallebefahrbarenBereicheaufeineTragfähigkeit

vonmindestens18Tonnenausgelegtsein.

IV. Umgebung

Art. 23 Umgebungsgestaltung DergesamteAussenraumdesPlanungsgebietssolleinebesondersguteGestaltung aufweisen.MitdererstenBaueingabeisteinUmgebungskonzeptderBaubewilliͲ gungsbehördevorzulegenundbewilligenzulassen,welchesdenerhöhtenAnfordeͲ

rungenentspricht.BeiwesentlichenÄnderungenistdiesesanzupassen. 1

Art. 24 Erschliessungsfläche,beͲ DieimPlanbezeichnetenFlächendieneninersterLiniederöffentlichenErschliesͲ festigt sungdesPlanungsgebietssowiederKurzzeitparkierung.WoesmöglichundzweckͲ

mässigist,sollendieseFlächenauchfürdieBewohnernutzbarsein.

ImHinblickaufdievorgeseheneFunktionenundderangrenzendenNutzungensind dieseFlächenattraktivzugestalten.

1

Art. 25 BegegnungsͲundErhoͲ DiebezeichnetenFlächendieneninersterLiniealsBegegnungsͲundErholungsͲ lungsfläche raumfürdieumliegendenNutzer.ZugleichdientdieserBereichauchderFeinerͲ schliessungbeispielsweisefürdenLangsamverkehr,denAnlieferungenoderalsNotzuͲ

fahrt.

DieFlächensindoffenundbefahrbarzugestalten.EntsprechendderNutzungsind ausreichendSitzgelegenheitenundBeschattungenvorzusehen.

1

Art. 26 Quartierplatz DeröffentlichzugänglicheBereichistalsmultifunktionaler,städtischerPlatzzureaͲ lisieren.Eristsozugestalten,dasserzumVerweileneinlädtundauchfürVeranstalͲ

tungengenutztwerdenkann.

FürdieNutzungdesQuartierplatzesisteinReglementzuerstellenundvonder Stadtbewilligenzulassen.MindestensfolgendeInhaltesindimNutzungsreglementzu klären:

  1. NutzungsartenundVeranstaltungen;

  2. Erscheinungsbild;

  3. ReinigungundUnterhalt.

Art. 27 PrivaterAussenraum PrivateAussenräumedürfeninnerhalbderentsprechendbezeichnetenBereichesoͲ wieinnerhalbderBaubereicheerstelltwerden.GegenüberöffentlichenundhalböfͲ

fentlichenFlächendürfendiesemitLebhägenbegrenztwerden.

V. Umwelt 1

Art. 28 Energie BautenhabendenSIAͲEffizienzpfadEnergie(SIA2040),denMinergieͲP®ͲStandard

odereinendemMinergieͲP®ͲStandardvergleichbarenStandardeinzuhalten.

FürdieEnergieversorgungvonBautenundAnlagenistderjeweilsaktuelleEnergieͲ planderStadtWinterthurmassgebend.

1

Art. 29 Abfall FürdieBewirtschaftungderimPlanungsgebietanfallendenAbfällesinddienötigen FlächenproBaubereichauszuscheidenunddieerforderlichenEinrichtungenzuschafͲ

fen.

SämtlicheEntsorgungsstellensindmitUnterflurcontainernzurealisieren.

Art. 30 Lärmschutz GrundsätzlichsindimPlanungsgebietdieBelastungsgrenzwertederEmpfindlichkeitsͲ stufeIIImassgebend.WirdineinemBaufeldeinGewerbeanteilvonwenigerals20%

realisiert,sosinddieBelastungsgrenzwertederEmpfindlichkeitsstufeIImassgebend.

VI. Schlussbestimmung

Art. 31 Etappierung BeiderEtappierungistderNachweiszuerbringen,dassjedeEtappefürsichdiegeͲ

stalterischenundbaurechtlichenAnforderungenerfülltunddieGesamtwirkungbzw. dasGesamtkonzeptnichtnachteiligbeeinflusst.

Art. 32 Inkraftsetzung DerStadtratbestimmtdenZeitpunktdesInkrafttretensnachderkantonalenGenehͲ

migung.

39 2/14569 2/14686

Festlegungen

1 Bestimmungen

30 Geltungsbereich Art. 2 Baufelder A-G Art. 3 2/16861 Baubereich Art. 4 2/16803 Mantellinie Art. 4 B 2/16012 SB 45

Art. 4

2/13481 Zwingende Mantellinie 1492 Pflichtbaulinie Erdgeschoss Art. 4

Publikumsorientierte Nutzung Art. 14 2/16934

Private Erschliessung Art. 16 .90 Bereich Zu- und Wegfahrt Art. 16 1493 2/14568

Besucher- / Kundenabstellplatz Art. 18 5.0

(Anordnungsspielraum)

.90 SBB 705 Langsamverkehrsverbindung, übergeordnet Art. 19 2/16933 Erschliessungsfläche, befestigt Art. 24 2/16802 Begegnungs- und Erholungsfläche Art. 25

66

6 71 Quartierplatz Art. 26

Privater Aussenraum Art. 27 Grub Hinweise 2/11458

enstra .60 50

sse

we g Bestehende Bebauung erk lw Ho be

Abzubrechende Bebauung und Anlage 2541 Mögliche Bebauung gemäss Konzept

9 2542 2/16036 2/9500 Interessenlinie SBB

2/11457 Sichtfeld gemäss SN VSS 640 273a

44 Verkehrsbaulinie gemäss Zonenplan 2/16569 42

15

90

17 2539 Kommunaler Richtplan, geplante Radroute 2540

Kommunaler Richtplan, geplanter Fuss- und Wanderweg

44

86 2/11456

21 44

2/

62 2537

13 Strittmatter Partner AG

2538

19 m 10 20 30 40 50