7.2.2-21
Pferdesportanlage Sporrer
Exemplar d r Gemeinde
Kanton Zürich Stadt Winterthur~~\
Privater Gestaltungsplan gemäss § 85 ff PBG mit Zustimmung des Grossen Gemeinderates
Bauvorschriften 25. September 2005
Festgesetzt durch die Grundeigentümer am: 29.September 2005 Namen: Unterschriften: Stadt Winterthur - Stadt Winterthur Verena Gick, stadträtin /
- BW Holding
- Flurgenossenschaft Wülflingen
Zustimmung des Grossen Gemeinderates vom: 4. Sep. 2006 Der/Die Präsident-/in: Der Sekretär: A. Frauenfelder
Von der Baudirektion genehmigt am: 3 0. März 2007 BDV Nr. I lf 1jr:Yr
Auftraggeber
Der Präsident :
Kavallerieverein Winterthur+ Umaebuna
Art. 1 Bestandteile
verbindlich: 1. Plan Situation I Erschliessung 1:500 vom 23.9.2005 2. Bauvorschriften vom 25.9.2005 rnformativ: 3. Erläuterungsbericht vom 25.9.2005 4. Plan Umgebungsgestaltung 1:500/200 vom 22.9.2005
5. Katasterplan 1: 1000 vom 13.3.2001
Art. 2 Zweck
Zweck des Gestaltungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer nicht-kommerziellen Pferdesportanlage für den Kavallerieverein Winterthur und Umgebung im Gebiet Sporrer, Winterthur-Wülfiingen.
Art. 3 Geltungsbereich
Das Gebiet des Gestaltungsplanes besteht aus folgenden Parzellen: Kat.-Nrn. 6/1537 und 6/1538 Teilflächen von Kat.-Nrn. 6/1534, 6/1533 sowie 6/5147
Art. 4 Ergänzendes Recht
Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten im Gestaltungsplangebiet die Vorschriften des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG), des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO).
Art. 5 Bebauung
1. Bauten Im Bereich Bauten darf eine Reithalle mit allen erforderlichen Nebenräumen erstellt werden. Maximale Grundfläche 45mx85m.Maximale Gebäudehöhe 14m 2. Anlagen Im Bereich Anlagen dürfen alle dem Pferdesport dienlichen Bauten und Anlagen erstellt werden (Allwetterplatz, Springgarten mit festen und temporären Hindernissen, Teich, Pferdeschwemme usw.) lnfrastrukturbauten wie z. B. Richterhäuschen, Materialschopf und dergleichen dürfen entlang dem Schutzwall erstellt werden. Maximal 4 Gebäude. Maximale Grundfläche 20m2. Maximale Gebäudehöhe 4m. 3. Erschliessung Im Bereich Erschliessung wird die Zufahrt zum Bereich Anlagen sowie den Parkplätzen sichergestellt. Die Anlage wird an das Fusswegnetz angebunden. 4. Parkierung Im Bereich Parkierung sind die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Abstellplätze für den Trainings- und Sportbetrieb (Transporter und dergleichen) sowie für Besucher zu erstellen. Der Platz ist sickerfähig auszuführen. 5. Schutzwall f m Bereich Schutzwall ist gegen die Riedhofstrasse und teilweise gegen die Nachbarparzelle Kat.-Nr. 6/1536 ein Erdwall mit einer Höhe von max. 3 m ab bestehendem Terrain zu erstellen. Der Schutzwall ist mit standortgerechten Wildheckensträuchern und einzelnen einheimischen Bäumen zu bepflanzen.
Art. 6 Nutzung
Die Reithalle dient primär dem Reitbetrieb des Vereins und für die Durchführung von pferdesportlichen Veranstaltungen.
Art. 7 Gestaltung und Einordnung
Für die Bauten ist eine zurückhaltende Farbgebung zu wählen. Die Umgebungsgestaltung erfolgt gemäss dem Landschafts- und Umgebungskonzept. Der Plan Umgebungsgestaltung (1 :500/200, 22.09.2005) ist wegleitend; kleinere Abweichungen sind möglich. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Wildheckensträuchern und einheimischen Bäumen.
Art. 8 Erschliessung
1. Zufahrt Der Flurweg Kat.-Nr. 6/5147 ist als Zufahrtsstrasse (mind. 5 m) auszubauen und mit einem festen Belag zu versehen. 2. Parkplätze Die für den Vereinsbetrieb und für kleinere Turniere erforderliche Parkfläche wird entlang der Halle und der Böschung zum Fussballplatz erstellt. Für die Besucher von grösseren Anlässen wird die erforderliche Parkfläche nach Bedarf auf den angrenzenden Parzellen sichergestellt ( Wiesen- und Ackerflächen ). 3. Entwässerung Das Schmutzwasser ist mittels Druckleitung/Pumpe der städtischen Kanalisation zuzuführen. Das Meteorwasser wird über das bestehende Drainagenetz sowie für Spitzenabflüsse mittels einer Retention der Flurgenossenschaft Wülflingen zugeführt. 4. Elektrizität und Wasser Die Versorgung ist ab den bestehenden städtischen Netzen sichergestellt.
Art. 9 Etappierung
Es ist vorgesehen, die Anlage in 2-3 Etappen zu erstellen. 1.Etappe: Erstellen von Schutzwall und Wiesenplatz eventuell mit lnfrastrukturbauten gemäss Art. 5 Ziff.2. sowie realisieren der Erschliessung und Parkierung. 2.Etappe: Erstellen der Gebäudehülle gemäss Art. 5 Ziff. 1 3. Etappe: Ausbau der Halle mit den entsprechenden Nebenräumen.
24.59 43.40 Exem lar _der Gemeinde Kan on Zürich Stadt Winterthur Genehm igu ngsi nhalt: Privater Gestaltungsplan Legende gemäss § 85 ff PBG mit Zustimmung des Grossen Gemeinderates - Erschliessung Situation I Erschliessung 1:500 (23.september2005) - Parkierung Festgesetzt durch die Grundeigentümer am: Anlagen (6 /6917) - Namen:
• Stadt Winterthur Verena Gick, Stadträtin Bauten 6/15 37 · BW Holding - Schutzwall
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. Flurgenossenschaft Wülflingen Informationsinhalt I Lage: Zustimmung des Grossen Gemeinderates vom: 0 4. Sep. 2006 Der/Die Präsident-/in: Der Sekretär: A. Frauenfelder Von der Baudirektion genehmigt am: 3 0. März 2007 BDVNr. I Lf?-/Or 2060111? Für die Baudirektion:
6/514 7 2060111) Auftraggeber Der Präsident : 1Lul Kavallerieverein 6/5148 Wlnterthut +Umgebung Exemplar der Gemeinde Kanton Zürich Stadt Winterthur~\~ Situation Mst. 1 500 Privater Gestaltungsplan Böschung mit Ökowlesenonsoor c Drahtschotterkörben. ' .437.74 gemäss 85 ff PBG
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= Kavallerieverein Win terthur+ Um geb ung Projektverfasser: team landschafls architekten walter und ~ünzl gmbh obere kirchgosse 2 8400 winterthi.x tel.0522132301 441.00 lox0522132361 • www.leom-londscholt.ch winlerthLK@leom-londschott .eh Sporrer
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