7.2.2-32

Sulzer - Areal Zürcherstrasse, Bereich 1

r mein ~~\ Stadt Winterthur

Privater Gestaltungsplan Sulzer - Areal Zürcherstrasse, Be~eich 1 11 11

Von den Grundeigentümern festgesetzt am: 1Z·O'f ·Di Sulzer - Immobilien AG

am: Stadt Winterthur

Vom Stadtrat zugestimmt am: // . Jzd-t · 2/7tr7 Der Präsident: Der Schreiber:

Von der Baudirektion genehmigt am: 2 0. Dez. 2001

Für die Baudirektion: BDV Nr . .1tf3'f! OA

Suter •von Känel •AG Orts- und Regionalplaner BSP SIA 34083 - 9.7.2001 Kleinstrasse 15 8008 Zürich Telefon 01/252 74 80 Fax 01/252 05 46 e-mail svkplaner@swissonline.ch

1. Zweck Der Private Gestaltungsplan "Sulzer -Areal Zürcherstrasse, Bereich 1" bezweckt: • die Sicherstellung der Überbauung nach der in Art. 50ff Bauordnung der Stadt Winterthur (BO) festgelegten Grundordnung für das Sulzer - Areal Stadtmitte" vom 3. Oktober 20001; • die Bezeichnung der Schutzobjekte; • die Festlegung der Erschliessung (Verkehr, Versorgung, und Entsorgung).

2. Bestandteile Der Gestaltungsplan besteht aus diesen Bestimmungen und dem Situationsplan 1:500.

3. Verhältnis zur kommunalen Bau- und Zonenordnung und zum Erschliessungsvertrag Kommunale Bau- und 1. Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind Zonenordnung die Vorschriften der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur massgebend. Erschliessungsvertrag 2. Für den Bau der Erschliessungsanlagen gilt der Erschliessungsvertrag vom 14. Juli 1999.

4. Schutzobjekte Schutzobjekte 1. Die im Plan schraffierten Gebäude bzw. Gebäudeteile sind Einzelschutzobjekte im Sinne von § 203 PBG und im Rahmen einer sinnvollen Nutzung zu erhalten. Abweichungen 2. Abweichungen von den bestehenden Abmessungen sind unter Vorbehalt von Absatz 2 wie folgt zulässig: • Gebäude entlang der Zürcherstrasse (Baubereiche A+B): Aufstockung bis auf die im Plan festgelegte Gesamthöhe sowie technische Aufbauten. Die zulässigen Aufstockungen müssen architektonisch, städtebaulich und mit Rücksicht auf die Schutzobjekte besonders gut gestaltet sein.

1 vom Regierungsrat erstmals genehmigt am 16. März 1994 mit RRB Nr. 762/1994

2 Suter • von Känel • Wild • AG

• Übrige Gebäude (Baubereiche C+F): technische Aufbauten sowie Abweichungen, die eine sinnvolle Nutzung der Gebäude erleichtern. Die Gesamtwirkung der Schutzobjekte und wesentliche denkmalpflegerische Belange dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden. Schutzumfang 3. Der genaue Schutzumfang wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.

5. Neu- und Umbauten Mantellinien und Höhen 1. Neu- und Umbauten sind im Rahmen der Mantellinien und der festgelegten Gesamthöhe bzw. der bestehenden Gebäudevolumen zulässig. Die Gesamthöhen dürfen mit einzelnen technisch bedingten Dachaufbauten durchstossen werden. Zwingende Mantellinien 2. Wo im Plan zwingende Mantellinien festgelegt sind, müssen die entsprechenden Fassaden diese Linien einhalten. Im Baubereich A und B gilt die zwingende Mantellinie entlang der bezeichneten Abwicklung nur im Umfange des heutigen Gebäudebestandes.

6. Nutzung Gesamtnutzfläche 1. Die anrechenbaren Geschossflächen werden wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt (Richtwerte): Baubereich anrechenbare Geschossflächen Total max. 35´262 m2 Die anrechenbaren Geschossflächen dürfen zwischen den Baubereichen verschoben werden, die Gesamtfläche von 35´262 m2 darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Besondere Nutzungen 2. Die besonderen Nutzungen (Art. 53 Abs.1, lit. b und c BO) werden im wesentlichen wie folgt angeordnet: - Wohnnutzungen im Baubereich F und in den oberen Geschossen der übrigen Baubereiche - Publikumsorientierte Nutzungen in den Erdgeschossen der Baubereiche A, B, C, D und E

3 Suter • von Känel • Wild • AG

7. Gestaltung Grundsatz 1. Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung, insbesondere der auf der früheren industriellen Nutzung basierenden städtebaulichen Struktur, so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Vorbehalten bleibt die Ziffer 4.2 dieser Bestimmungen. Aussenräume 2. Die Aussenräume und die Plätze sind wichtige identifikationsstiftende Elemente. Sie müssen eine gute gestalterische Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden. Begrünung 3. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht begehbar sind. Allfällige Fassadenbegrünungen sowie die Begrünung der Aussenräume und der Plätze werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geregelt.

8. Verkehrserschliessung und Parkierung Zufahrt 1. Die oberirdische Erschliessung erfolgt über die Pionierstrasse resp. den Bahnmeisterweg (Notzufahrt / Güterumschlag). Arealintern sind Fahrbereiche und Wendemöglichkeiten für die Anlieferung offen zu halten. Durchfahrten im Erdgeschoss von Bauten müssen eine lichte Höhe von mind. 3.8m aufweisen. Parkierung 2. Im Hinblick auf die gemäss Erschliessungsvertrag zu realisierende gute Fussgängererschliessung zum Hauptbahnhof, dürfen max. folgende Abstellplätze erstellt werden: • Wohnnutzung 1 Parkplatz auf 100 m2 Geschossfläche • übrige Nutzungen 1 Parkplatz auf 150 m2 Geschossfläche Anordnung der Abstellplätze 3. Die Abstellplätze sind vorzugsweise in einem Parkhaus unterzubringen, welches im Gebiet der Baubereiche D und / oder E realisiert werden soll. Die Zufahrt ab Pionierstrasse, eine unterirdische Verbindung zum Parkhaus westlich der Pionierstrasse und eine direkte Zufahrt ab der Zürcherstrasse sind im Plan schematisch festgehalten. Für die direkte Zufahrt in die Tiefgarage ab der Zürcherstrasse ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen, dass ein Anschluss ohne Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Zürcherstrasse erfolgen kann.

4 Suter • von Känel • Wild • AG

Oberirdische Parkplätze 4. Solange die Bauten in den Baubereichen D und E noch nicht realisiert sind, dürfen in einer Übergangszeit auch oberirdische Parkplätze erstellt werden. Im Endzustand dürfen oberirdisch nur Parkplätze für den Güterumschlag und im Einzelfall baurechtlich bewilligte Plätze (z.B. Invalidenparkplätze) zur Verfügung stehen. Fuss- und Radwegnetz 5. Das öffentliche Fuss- und Radwegnetz ist gemäss den schematischen Angaben im Plan anzulegen. Die ungefähre Lage der Veloabstellplätze ist im Plan bezeichnet.

9. Versorgung und Entsorgung Grundsatz 1. Werkleitungen für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Erdgas und Kommunikation sind unter den arealinternen Strassen und im Bereich der Strasse zur Kesselschmiede, dem Bahnmeisterweg und der Pionierstrasse anzulegen. Energiekonzept 2. Im Zuge der baulichen Realisierung ist ein dem jeweiligen Stand der Technik entsprechendes Energiekonzept vorzulegen. Dabei sind bestehende Wärmeversorgungsanlagen in der Umgebung, sowie die Nutzung der vorhandenen Grundwasserfassung mitzuberücksichtigen.

10. Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrenzwerte 1. Es sind die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III der Lärmschutzverordnung einzuhalten, was im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen ist. Lüftungsfenster 2. An den Fassaden zur Zürcherstrasse und zur Eisenbahnlinie dürfen keine Lüftungsfenster von Räumen mit lärmempfindlichen Nutzungen vorgesehen werden.

11. Etappierungen Übergangslösungen Bei etappenweiser Realisierung der einzelnen Baubereiche kann der Stadtrat unter sichernden Nebenbestimmungen den jeweiligen Verhältnissen angepasste Übergangslösungen bewilligen.

12. Inkrafttreten Der private Gestaltungsplan “Sulzer-Areal Zürcherstrasse, Bereich 1” tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.

5 Suter • von Känel • Wild • AG

Stadt Winterthur

Privater Gestaltungsplan Sulzer - Areal Zürcherstrasse, Bereich 1

Situations plan

am: Stadt Winterthur

- Kleinstrasse 15, 8008 Zürich Telefon 01/252 74 80 Fax 01/252 05 46 e-mail svkplaner@swissonline.ch

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Privater Gestaltungsplan "Sulzer - Areal Zürcherstrasse, Bereich 1"

Situationsplan 1: 500 (Verkleinerung 1:1000) sse erstra Zürch

Z re ch u rse tra se

Von den Grundeigentümern festgesetzt

am: 12.7.2001 Sulzer Immobilien AG

sig. Wanner / Muhmenthaler

am: 12.7.2001 Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft m 21.00 0 Kat. Nr. 9474 B + 25.0 C best. vertreten durch Sulzer Immobilien AG

sig. Wanner / Muhmenthaler 0 A + 25.0 m

36.00 Bereic ich 2 Bere

8. 1

7. 7 Vom Stadtrat zugestimmt am: 11.7.2001

Der Präsident: Der Schreiber: m 25.00 26 0

sig. Vogt sig. Frauenfelder

Von der Baudirektion genehmigt am: 20.12.2001 00 E rd + 20. Für die Baudirektion: BDV Nr. 1434/2001 m No 22.50 sig. Zimmerhakl

se rstras Pionie Suter • von Känel • Wild • AG 39.00m Orts- und Regionalplaner FSU sia /1 9 39 4 Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 01/315 13 90 Fax 01/315 13 99 info@skw.ch 34083 - 9.7.2001 00 + 28. m E 0 22.50 Süd + 20.0 D 9475 Verbindlicher Inhalt

Geltungsbereich

Schutzobjekte

A + 25.00 Baubereiche mit Bezeichnung und max. Gesamthöhe tre V og le sa ng s trsa s e nU

Mantellinien

zwingende Mantellinien bestehende Gebäudeteile

zwingende Mantellinien

Platzgestaltung 9474 öffentliches Fusswegnetz / Hauptachsen F best. öffentliches Fusswegnetz / Nebenachsen weg er ei nm st Abstellplätze für Zweiräder Ba h Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage

N Unterirdische Verbindung zu Parkhaus im GP "Sulzer - Areal Zürcherstrasse, Bereich 2" se ltrsd a fse oT

rhbe sg tra se roF

de Informativer Inhalt ie m ch ls se städtisches Fusswegnetz Kes r Zu städtische Velorouten Bereich für eine Überquerung der Zürcherstrasse 0 5 10 20 30 40 50 m (Fussgänger und Velos) 8 5 6 0

Fahrbahnfläche Pionierstrasse Grundlage dieses Gestaltungsplanes bilden die digitalen Vermessungsdaten, der IBB (Sulzer Industrie und Bürobau, Wintec AG). Baubereiche GP "Sulzer - Areal 798 9

Zürcherstrasse, Bereich 2"

Interessenlinie SBB

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