7.2.2-5

Florenstrasse

Exemplar der Gemeinde

Stadt Winterthur WAL Kanton Zürich

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse

Bestimmungen

Von den Grundeigentümern aufgestelltam 29, JAN. 2016 Kat. Nrn. SE8553 und SE10607 Für die Erbengemeinschaft Johann Müller

Ulrich Isler

/ x A

Kat. Nr. SE10608 Ramona Miller Desirée Müller

Ue STR

an AN

Miller

Vom Stadtrat zugestimmt am 08.02. Rp \& Namens des Stadtrats

Der Prasident: | a Der Schreiber:

Jofrder Baudirektion genehmigtam 5 Juni 2010 — iJ / Für dle Baudirektion: BDV-Nr.

VA

Suter * von Känel » Wild + AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt

Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch

Tel. +41 (0)44 3151390 info@skw.ch 32660 - 20.12.2017

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse, Winterthur Seen Bestimmungen

1.1

1.2

1.3

1.4

2.1

Zweck

Bestandteile

Geltungsbereich

Verhältnis zum übergeordneten Recht

Neubauten

1. Zweck

Der private Gestaltungsplan “Florenstrasse" schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Überbauung des Areals nach den Anforderungen an eine Arealüberbauung in Etappen sowie eine hochwertige Entwicklung des Grundstücks.

Der Gestaltungsplan besteht aus den vorliegenden Bestimmungen und dem zugehörigen Situationsplan 1:1000.

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist im zugehörigen Situationsplan festgelegt.

! Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung der Stadt Winterthur massgebend.

? Die baurechtlichen Begriffe beziehen sich auf das kantonale Planungs- und Baugesetz in der Fassung bis zum 28.2.2017.

2. Bebauung

‘ Neubauten sind im Rahmen der Baubereiche und der folgenden Grundmasse zulässig:

+ Vollgeschosszahl max. 3 « Dachgeschoss max. 1 * anrechenbares Untergeschoss max. 1 * Gebdaudelange frei

? Die Grenzabstände gegenüber Grundstücken ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters inklusive allfälliger Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschläge sind zu beachten. Nötigenfalls sind die erforderlichen Näherbaurechte einzuholen.

? Die maximal zulässige oberirdische Baumasse beträgt 26°948 m’. Die oberirdische Baumasse wird wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt:

Baubereiche maximal zulässige

oberirdische Baumasse

4.

Einzelne Vorsprünge dürfen unter den Voraussetzungen und mit den Begrenzungen gemäss § 100 PBG respektive § 260 Abs. 3 PBG die Baubereiche überragen.

Suter « von Kanel » Wild « AG

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse, Winterthur Seen Bestimmungen

2.2

2.3

3.1

3.2

Unterirdische Gebäude

Gewachsener Boden

Anforderungen

Richtprojekt

' Unterirdische Gebäude sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig, ausgenommen im Baulinienbereich.

? Die Tiefgarage des Baubereichs B ist über die Zufahrt zur Tiefgarage des Baubereichs C zu erschliessen.

Die im Situationsplan bezeichneten Höhenlinien gelten als gewachsener Boden.

3. Gestaltung

Bauten, Anlagen sowie Umschwung und Freiraum sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung im Sinne von § 71 PBG erreicht wird. Diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben.

Wegleitend für den Gestaltungsplan und die Beurteilung einzelner Bauvorhaben (Interpretation) ist das Richtprojekt des Teams Dahinden Heim Architekten und Balliana Schubert Landschaftsarchitekten vom 21. April 2017. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Gestaltungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine zumindest gleichwertige Lösung erzielt wird. Wesentliche Abweichungen vom Richtprojekt werden der Fachgruppe Stadtgestaltung zur Begutachtung vorgelegt.

3

Suter + von Känel « Wild « AG

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse, Winterthur Seen Bestimmungen

44

4.2

4.3

44

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Grundsatz

Randbereiche

Mittelzone

Ubergang zur Kernzone

Privat nutzbare Bereiche

4. Freiraum

' Der Aussenraum ist nach einheitlichen Grundsätzen so zu gestalten, dass eine hohe Aufenthaltsqualität erreicht wird.

? Der Aussenraum ist wie folgt zu gliedern: « Randbereiche

* Mittelzone

+ _ Übergang zur Kernzone Stocken

+ Privat nutzbare Bereiche

* Dachbegriinung

3. Dem Umgang mit der Topografie gilt besonderes Augenmerk

und das Gelande soll weiterhin als fliessende Wiesenbéschung erfahrbar bleiben. Auf Stützbauwerke in der Umgebung ist weitgehend zu verzichten.

‘ Die Pflanzendecke ist vielfältig und zu jeder Jahreszeit attraktiv zu gestalten.

Die Randbereiche begrenzen das Areal und die Mittelzone gestalterisch, insbesondere zum Strassenraum und zu den umgebenden Grundstücken sowie zur Kernzone hin. Die Raumbildung erfolgt mit Bäumen sowie Sträuchern.

Die Mittelzone ist offen zu gestalten und die Durchblicke sind zu gewährleisten. Insbesondere ist die räumliche Durchlässigkeit, vom Baubereich A bis hin zum Waldrand im Süden der angrenzenden Erholungszone, zu wahren. Die Breite und Länge der Mittelzone hat sich bezüglich Dimension an das Richtprojekt anzulehnen.

Unmittelbar angrenzend an die Kernzone sind keine hohen Hecken, grossflächigen Abgrabungen oder Aufschüttungen zulässig. Die Terraingestaltung hat sich an der bestehenden Topografie zu orientieren.

Die Privatsphäre der Erdgeschosswohnungen ist mit gestalterisch zurückhaltenden Massnahmen zu wahren.

4

Suter + von Känel « Wild « AG

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse, Winterthur Seen Bestimmungen

5.1

5.2

5.3

5.4

6.1

6.2

Zu- und Wegfahrt

Veloabstellplätze

Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Arealinterne Fusswege

Energie

Lärm

5. Verkehrserschliessung

‘ Die Zu- und Wegfahrt hat über die im Plan schematisch bezeichneten Bereiche zu erfolgen.

? Im bezeichneten Bereich ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.

‘ Für die Bemessung der Anzahl Veloabstellplätze ist die zum Zeitpunkt der Baueingabe massgebende geseizliche Grundlage anzuwenden.

? Die Abstellplätze müssen gut zugänglich sein.

' Für die Bemessung der Anzahl Autoabstellplätze ist die zum Zeitpunkt der Baueingabe massgebende gesetzliche Grundlage anzuwenden. Die Abstellplätze sind in den Tiefgaragen anzuordnen, ausgenommen sind Besucherparkplätze.

? Für Motorräder sind ausreichend Abstellplätze bereitzustellen. Die Anzahl darf 10% der für Personenwagen minimal erforderlichen Abstellplätze nicht unterschreiten.

! Es sind die im Situationsplan bezeichneten arealinternen Fusswegverbindungen zu erstellen.

? Die Hauptzugänge zu den Baubereichen A1 — A5 erfolgen von der Florenstrasse oder Stockenerstrasse her. Die Hauptzugänfolgen über die arealinternen Fusswege.

6. Umwelt

Es ist der SIA-Effizienzpfad Energie 2040, der Minergie P®- Standard oder ein dem Minergie-P®-Standard vergleichbarer Standard einzuhalten. Das kantonale Recht ist, unabhängig von den Gestaltungsplanvorschriften, in jedem Fall einzuhalten.

Es gelten die Immissionsgrenzwerte der ES Il.

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Privater Gestaltungsplan Florenstrasse, Winterthur Seen Bestimmungen

7.1

72

Grundsatz

Entwässerung

7. _ Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung basiert auf dem bestehenden Leitungsnetz.

Das Gestaltungsplangebiet ist gemäss GEP im Trennsystem zu entwässern. Das von Dächern und Erschliessungsflächen abfliessende Niederschlagswasser ist je nach Untergrund auf dem Grundstück zu versickern oder verzögert in die Kanalisation abzuleiten. Im Aussenraum sind die entsprechenden Versickerungsflächen anzulegen.

8. Etappierung

! Die Bauten und Anlagen können in drei Etappen realisiert werden, wobei die Baubereiche A1-A6, B1-B2 respektive C1-C2 jeweils in einer Etappe realisiert werden müssen.

? Mit der Baueingabe ist der Nachweis zu erbringen, dass jede Etappe für sich die gestalterischen und baurechtlichen Anforderungen erfüllt und die Gesamtwirkung respektive das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst.

9. Dienstbarkeiten

Die Grundeigentümer räumen sich die für die Realisierung der Überbauung erforderlichen Rechte, wie Grenz- und Näherbaurechte, Näherpflanzrechte, Fuss- und Fahrwegrechte und Leitungsbaurechte, unentgeltlich ein. Die Erstellungs-, Erneuerungs- und Unterhaltspflicht richtet sich nach Massgabe der Nutzung.

10. Inkrafttreten

Der private Gestaltungsplan Florenstrasse wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Stadtrat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.

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Suter + von Känel » Wild * AG

Stadt Winterthur WON

Exemplar der Gemeinde

Kanton Zürich

Suter « von Känel Wild « AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt

Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 1390 info@skw.ch

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse

Situation 1:1000

Von den Grund£igentümern aufgestelltam 29, JAN. 2018 Für die Erbengemeinschaft Johann Müller

Ulrich Isler

MN

YZ

Ramona Müller Desirée Müller JessigaMiller fic als

Vom Stadtrat zugestimmt am 28.02. Qo Ig Namens des Stadtrats

Der Präsident: | ° Der Schreiber: Von der Baudirektion genehmigt am — 5 Juni 2018 Baudirektion: BDV-Nr.

32660. - 20.12.2017

Festsetzungsinhalte Geltungsbereich Ziff. 1.3 Baubereiche Ziff. 2.1 Gewachsener Boden Ziff. 2.3

Mittelzone (schematisch) Ziff. 4.3

Zu- und Wegfahrt Ziff. 5.1 / Abs. 1

Wendemöglichkeit Ziff. 5.1 / Abs. 2 |] Arealinterne Fusswege Ziff. 5.4 © © O} Alternative Fusswegverbindung Ziff. 5.4 Informationsinhalte

Bestehende Bauten ausserhalb Geltungsbereich Verkehrsbaulinie

Wohnzone W2/2.0

Wohnzone W2/1.2

Richtprojekt Dahinden Heim Architekten AG

i

u

Koordinatenpunkte Baubereich (gemäss separater Koordinatenliste)

Grundlagedaten Richtprojekt: Dahinden Heim Architekten AG vom 21.4.2017 ‚Amtliche Vermessung: Vermessungsamt Stadt Winterthur vom 9.11.2016

Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.

Randbereiche / Übergang zur Kernzone Ziff. 4.2/4.4