7.6-6.1

Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas

vom 18.08.2021 (Stand 01.01.2023)

Der Stadtrat erlässt

gestützt auf Art. 43 ff. der Verordnung über die Abgabe von Gas vom 30. Juni 2014 (VAG)

folgende Tarifordnung:

I. Kundengruppen

Art. 1 Kundengruppen

Stadtwerk Winterthur teilt die Kundschaft in folgende Kundengruppen ein:

  1. Kundengruppe Basic mit einem Jahresverbrauch bis 4500 Kilowatt- stunden

  2. Kundengruppe Peak mit einem Jahresverbrauch zwischen 4501 und 1 000 000 Kilowattstunden.

  3. Kundengruppe Profil mit einem Jahresverbrauch über 1 000 000 Kilowattstunden.

Die Zuteilung in eine Kundengruppe erfolgt jährlich aufgrund des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten drei Jahre.

Die Zuteilung in eine Kundengruppe erfolgt jeweils pro Messstelle.

II. Netznutzungsentgelt

Art. 2 Netznutzungsentgelt

Für die Kundengruppe Basic wird ein Grundtarif von 9 Franken pro Monat erhoben.

Das Netznutzungsentgelt beträgt für alle Kundengruppen 2,1 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Kundengruppen Peak und Profil erhalten auf das Netznutzungsentgelt gemäss Absatz 2 einen mengenabhängigen Rabatt:

  1. von 0,4 Rappen für jede über 200 000 Kilowattstunden hinausgehende Kilowattstunde im Monat.

  2. von 1,1 Rappen für jede über 400 000 Kilowattstunden hinausgehende Kilowattstunde im Monat.

III. Netzzugang

Art. 3 Erstmaliger Netzzugang

Kundinnen oder Kunden haben Anspruch auf Netzzugang auf jeweils den 1. Oktober eines Jahres. Sie müssen dies Stadtwerk Winterthur bis zum 31. Juli des Jahres mitteilen.

Zudem können Kundinnen und Kunden bei einer Anpassung der Preise gemäss Artikel 5 innerhalb eines Monats nach deren amtlicher Publikation Netzzugang verlangen. Der Netzzugang erfolgt auf den Monatsersten nach Ablauf einer zweimonatigen Bearbeitungsfrist ab Eingang des Netzzugangsgesuchs.

IV. Produkte von Stadtwerk Winterthur

Art. 4 Produkte und deren Zusammensetzung

Stadtwerk Winterthur bietet folgende Gasprodukte an:

  1. e-Gas.Gold bestehend aus 100 Prozent erneuerbarem Gas.

  2. e-Gas.Silber bestehend aus 50 Prozent erneuerbarem Gas und 50 Prozent CO2-kompensiertem Gas.

  3. e-Gas.Bronze bestehend aus 36 Prozent erneuerbarem Gas und 64 Prozent CO2-kompensiertem Gas.

  4. e-Gas.Weiss bestehend aus 16 Prozent erneuerbarem Gas und 84 Prozent CO2-kompensiertem Gas.

Mit der Kundschaft mit einem Jahresverbrauch von über 1 000 000 Kilowattstunden kann ein kundenspezifischer Marktpreis basierend unter anderem auf der erwarteten Bezugsmenge, dem Bezugsprofil und der Vertragsdauer abgeschlossen werden.

Sofern die Kundschaft kein Produkt wählt, wird e-Gas.Bronze als Standardprodukt geliefert.

V. Preise für die Energieprodukte von Stadtwerk Winterthur

Art. 5 Mengenabhängige Preise der Gasprodukte:

Der Preis für e-Gas.Gold beträgt vor Steuern und Abgaben:

  1. für die Kundengruppe Basic 11,95 Rappen pro Kilowattstunde

  2. für die Kundengruppe Peak 10,87 Rappen pro Kilowattstunde

  3. für die Kundengruppe Profil 10,28 Rappen pro Kilowattstunde

Der Preis für e-Gas.Silber beträgt vor Steuern und Abgaben:

  1. für die Kundengruppe Basic 10,01 Rappen pro Kilowattstunde

  2. für die Kundengruppe Peak 8,94 Rappen pro Kilowattstunde

  3. für die Kundengruppe Profil 8,16 Rappen pro Kilowattstunde

Der Preis für e-Gas.Bronze beträgt vor Steuern und Abgaben:

  1. für die Kundengruppe Basic 9,03 Rappen pro Kilowattstunde

  2. für die Kundengruppe Peak 7,88 Rappen pro Kilowattstunde

  3. für die Kundengruppe Profil 7,10 Rappen pro Kilowattstunde

Der Preis für e-Gas.Weiss beträgt vor Steuern und Abgaben:

  1. für die Kundengruppe Basic 8,80 Rappen pro Kilowattstunde

  2. für die Kundengruppe Peak 7,65 Rappen pro Kilowattstunde

  3. für die Kundengruppe Profil 6,87 Rappen pro Kilowattstunde

Der mit der Kundschaft der Kundengruppe gemäss Artikel 4 Absatz 2 vereinbarte Marktpreis muss gewährleisten, dass sämtliche Kosten für die Beschaffung und Lieferung von Stadtwerk Winterthur gedeckt sind.

Art. 6 Ermässigung für Zweistoffanlagen

Kundschaft mit einer von Gas auf Öl umschaltbaren Zweistoff-Anlage erhält auf die Preise gemäss Artikel 5 eine Preisreduktion von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde.

Art. 7 Peis für Gas als Treibstoff

Stadtwerk Winterthur legt den Preis für Gas als Treibstoff fest.

Art. 8 Abgaben und Steuern

Abgaben und Steuern von Gemeinde, Kanton und Bund werden durch Stadtwerk Winterthur der Kundschaft gemäss den jeweiligen Abgabe- und Steuersätzen verrechnet.

VI. Schlussbestimmungen

Art. 9 Aufhebung bestehender Erlasse

Die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas vom 21. November 2018 wird aufgehoben.

Art. 10

Art. 11 Inkrafttreten

Diese Tarifordnung tritt auf den 1. Oktober 2021 in Kraft.

2021-14