142.130

Einführung eines abgekürzten Bussenverfahrens für bestimmte Übertretungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

142.130 Einführung eines abgekürzten Bussen- verfahrens für bestimmte Übertretungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer Stadtratsbeschluss vom 25. Juni 1971 1 Der Polizeivorstand wird ermächtigt, mit Wirkung ab 1. Juli 1971 für bestimmte Übertretungen des Bundesgesetzes über Aufent- halt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 2 sowie der entsprechenden Vollziehungsverordnung vom 1. März 1949 3 im jeweiligen Einverständnis mit dem Betroffenen den direkten Bussenbezug durch die Einwohnerkontrolle einzuführen.