412.630
Zulassungserweiterung an der Jugendmusikschule
412.630 Zulassungserweiterung an der Jugendmusikschule Gemeindebeschluss vom 27. April 1980 1 Der Gemeindebeschluss vom 17. März 1974 2 betreffend die defi- nitive Schaffung einer Jugendmusikschule wird wie folgt ergänzt: Schüler der Jugendmusikschule können den Unterricht auch nach dem Austritt aus der Volksschule bis zum Ende des Schul- jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, weiter besuchen, wenn sie in der Stadt Zürich wohnen und wenn Fleiss und Fort- schritt den Besuch rechtfertigen. 1 AS 37, 232. 2 BS 2, 173. 1