421.210

Abgabe von städtischem Land zu Sportzwecken an private Organisationen

421.210 Abgabe von städtischem Land zu Sport­ zwecken an private Organisationen Gemeinderatsbeschluss vom 14. Januar 1970 1 Die Stadt fördert die Erstellung von Sportanlagen durch miet- weise Abgabe von städtischem Fiskalland an private Organisa- tionen zu verbilligten Mietzinsen. 1 BS 2, 242. 1