713.430

Ausnahmebewilligungen für den Betrieb von Lautsprechern an Motorfahrzeugen

Präambel

Der Polizeivorstand ist für das Erteilen von Ausnahmebewilli-

Art. 42 im Sinne von

Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 1958 zuständig. 19. Dezember

BS 1, 523.