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Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke

720.120 Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober 1953 1 1 Das Tiefbauamt 2 verrechnet die Selbstkosten für die Wieder- herstellung der Fahrbahn- und Trottoirbeläge bei Anschlüssen an die Verteilnetze der Wasserversorgung, des Gaswerkes und des Elektrizitätswerkes den angeschlossenen Grundeigentü- mern. 2 Zur Verbilligung der Anschlusskosten von Wohnbauten ist ges- tattet, nach dem Ermessen der Werke mehrere Mehrfamilien- häuser oder Gruppen von Einfamilienhäusern durch eine einzi- ge Zuleitung mit den Verteilnetzen der Werke zu verbinden. Die dadurch begründeten Dienstbarkeiten sind in das Grundbuch einzutragen. 3 Beim Gaswerk und der Wasserversorgung sind die Verteillei- tungen für die Anschlüsse der einzelnen Häuser ausserhalb der Frontmauern zu erstellen. 1 BS 2, 585. 2 Bezeichnung gemäss Art. 43 des StRB über die Anzahl der Dienstabteilungen und deren Aufgabenkreis vom 15. August 1973 (BS 1, 139).